Dein Kunde kann nur die an Dich bezahlte USt als Vorsteuer geltend machen; er muß zwingend der Rechnungsempfänger sein. Da auf Deiner Lieferantenrechnung du als Empfänger genannt wirst, kann Dein Kunde diese Rechnung nicht verwenden.
Ich glaube übrigens nicht, daß er Deinen Gewinnaufschlag wissen will... sondern Deinen Lieferanten.

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