Hallo an alle,
ich habe eine Frage zur Differenzbesteuerung, es gibt ja dort diese 500 Euro Grenze beim Einkauf pro Stück. Unter dieser Grenze kann man die Gesamtdifferenzbesteuerung anwenden, soweit richtig ?
Jetzt heißt es noch, man kann für jeden einzelnen Verkauf (Wahloption) auch die Regelbesteuerung anwenden, dies aber nur wenn nach Einzeldifferenz aufgezeichnet wird.
Dies bezieht sich aber doch nur auf die Waren die der Differenzbesteuerung unterliegen, oder ?
Also nicht auf andere Einkäufe, die ganz normal von einem Händler eingekauft wurden, also mit ausgew. USt.
Wenn man diesen Artikel verkauft muß man auch selbst wieder die USt ausweisen, richtig ?
Vielen Dank an alle Helfenden
Andreas
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