Du musst keine Belege einreichen, diese aber 10 Jahre lang aufheben. Auch wenn du nicht zwingend das Formular EÜR benutzen musst, so kanst du dich für eine ordentliche Strukturierung deiner Gewinnermittlung aber durchaus an diesem orientieren.
Hallo,
als Einzelunternehmer für Softwareentwicklung, Einnahmen unter 17.500 EUR. Was muss ich beim FA einreichen?
- Anlage G
- Anlage EÜR kann ich mir sparen, formlose Gewinnermittlung reicht
Ist das soweit richtig?
Wie erstelle ich die formlose Gewinnermittlung? Mach ich eine lange Liste der Art:
- Rechnung Kunde A + 200 EUR
- Briefmarken - 5 EUR
- Bürostuhl 500 EUR afa 5 jahre (Sammelposten) - 100 EUR
-> Gewinn 95 EUR
Wie genau muss ich jeden einzelnen Posten beschreiben? Muss ich alle Belege mit einreichen?
DAnke,
U.
Du musst keine Belege einreichen, diese aber 10 Jahre lang aufheben. Auch wenn du nicht zwingend das Formular EÜR benutzen musst, so kanst du dich für eine ordentliche Strukturierung deiner Gewinnermittlung aber durchaus an diesem orientieren.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
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