Was du bedenken solltest ist, dass die kurzfristige Beschäftigung auf 2 Monate oder auf 50 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt ist. Dieses Modell ist eher für Beschäftigungsverhältnisse gedacht, bei denen die Entlohnung über 400 EUR liegt, daher die pauschale Versteuerung. Wenn du 400 EUR bezahltst müsste doch eigentlich der 400 EUR Minijob günstiger sein... Den kannst du ja auch als befristeten Vertrag abschließen. Lass die genauen Werte aber lieber von einem Steuerberater berechnen....

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