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Thema: KFZ-Abschreibung unterbrechen bei Gewerbeabmeldung im Winterhalbjahr?

  1. #1
    TP-Insider
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    KFZ-Abschreibung unterbrechen bei Gewerbeabmeldung im Winterhalbjahr?

    Hallo,

    angenommen ich melde mein Gewerbe im Winterhalbjahr ab (um in dieser Zeit ALG1 zu beziehen) und melde es im Frühjahr wieder an (Gewerbe ist 6 Monate abgemeldet).

    Ich habe ein Fahrzeug in der laufenden Abschreibung mit 9000,- Euro pro Jahr (12 Monate), monatsgenaue Abschreibung.
    Kann ich die Abschreibung für das Winterhalbjahr unterbrechen oder gehen mir die 6 Monate verloren, d.h. ich kann nur 9000,- Euro : 2 = 4500,- Euro als Jahresabschreibung ansetzen?
    Geändert von Sven0 (07.05.2012 um 19:16 Uhr)

  2. #2
    TP-Insider Avatar von AO Gott
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    Wieso meldest Du das Gewerbe ab?
    Gruss

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  3. #3
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    Ich habe ein saisonabhängiges Gewerbe wo ich nur von März - August meine Jahreseinnahmen erziele. Von September - Februar habe ich 0,- Euro Einnahmen, deshalb ist da der ALG1 Bezug idealer.

  4. #4
    TP-Insider Avatar von AO Gott
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    Bekommt man als Selbständiger überhaupt ALG I?
    Gruss

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  5. #5
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    ja, ich bin seit 2006 freiwillig arbeitslosenversichert...

  6. #6
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    keine Ideen zur Problematik?

  7. #7
    TP-Insider Avatar von AO Gott
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    1. Solange der PKW zur Einkünfteerzielung verwendet wird, ist der PKW abzuschreiben. Mit der Gewerbeabmeldung tätigst Du ja eine Betriebsaufgabe, so dass der PKW nicht mehr zur Einkünfteerzielung genutzt wird.

    2. Mit der Betriebsaufgabe werden alle Wirtschaftsgüter ins Privatvermögen überführt, zum gemeinen Wert. Eventuell vorhandene Stille Reserven sind zu versteuern.

    3. Mit der Gewerbeanmeldung wird der PKW, sofern unternehmerisch genutzt, notwendiges Betriebsvemögen. Es liegt dann eine Einlage vor.....


    ...........viel zu tun.........
    Gruss

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