Das kommt darauf an, ob die GbR die KU-Regelung nutzt oder nicht. Die GbR ist selbst Umsatzsteuersubjekt.
Nein, siehe oben.Bei einer 50-50 Aufteilung der GbR müssten ja theoretisch nur für 50% der GbR-Einnahmen UmSt ausgewiesen werden.
Yep - und vll. erkennst du es auch gleich:Ich hoffe ihr seht das Problem.
Das ist falsch. Die GbR ist ein eigenes Umsatzsteuersubjekt.Der Kern ist, dass die UmSt an den Unternehmer und nicht an die Gesellschaft gebunden ist.
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