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Thema: Freiberufler und gleichzeitig Kleinunternehmer

  1. #1
    TP-Member
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    Mar 2007
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    Question Freiberufler und gleichzeitig Kleinunternehmer

    Hallo liebe Leute,

    folgende Frage brennt mir unter den Nägeln, dazu ein kurzer Abriss:

    2008: Person A und Person B gründen eine GbR mit Kleinunternehmerregelung (Umsatz < 17.500)
    2009: Person A gibt bei der Steuererklärung Analge G + Umsatzsteuererklärung ab (auf dieser ist die Kleinunternehmerregelung vermerkt, deshalb keine UmSt). Passt.
    2010: Person A ist mit Studium fertig und wird Freiberufler. Die beiden Tätigkeiten sind sehr unterschiedlich, eine Vermengungsgefahr besteht nicht. Umsatz ist groß, deshalb besteht UmsatzStPflicht. Person A macht monatlichen Umsatzsteuervorabzug für seine freiberufliche Tätigkeit. GbR läuft weiter mit Umsatz < 17.500.
    2011: Person A will die Steuererklärung für 2010 machen. Nun muss sie für die freiberufliche Tätigkeit eine UmsatzStErkl. abgeben. Die UmsatzSt. ist jedoch an die Person gebunden, so müssten 'eigentlich' in der UmsatzStErkl. die Umsätze aus der freiberuflichen Tätigkeit und der Gewerblichen Tätigkeit summiert vorkommen.

    Frage:
    Person A ist also umsatzsteuerpflichtig, Person B jedoch nicht, da diese keine weiteren selbständigen Einkünfte hat. Wie kann das aber bei einer gemeinsamen GbR sein? Muss auf den GbR Rechnungen nun UmSt ausgewiesen werden oder nicht? Bei einer 50-50 Aufteilung der GbR müssten ja theoretisch nur für 50% der GbR-Einnahmen UmSt ausgewiesen werden.

    Ich hoffe ihr seht das Problem. Der Kern ist, dass die UmSt an den Unternehmer und nicht an die Gesellschaft gebunden ist.

    Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.

    Danke + Grüße

  2. #2
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von Casiopaya Beitrag anzeigen
    Muss auf den GbR Rechnungen nun UmSt ausgewiesen werden oder nicht?
    Das kommt darauf an, ob die GbR die KU-Regelung nutzt oder nicht. Die GbR ist selbst Umsatzsteuersubjekt.

    Bei einer 50-50 Aufteilung der GbR müssten ja theoretisch nur für 50% der GbR-Einnahmen UmSt ausgewiesen werden.
    Nein, siehe oben.

    Ich hoffe ihr seht das Problem.
    Yep - und vll. erkennst du es auch gleich:

    Der Kern ist, dass die UmSt an den Unternehmer und nicht an die Gesellschaft gebunden ist.
    Das ist falsch. Die GbR ist ein eigenes Umsatzsteuersubjekt.

    copy

  3. #3
    TP-Member
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    Thumbs up

    Hallo copy,

    Das ist falsch. Die GbR ist ein eigenes Umsatzsteuersubjekt.
    ok, ich hab bei der Online-Suche mindestens 10 Quellen bzw. Forumsantworten gefunden, die gebetsmühlenartig sagen, dass die UmSt an die Person gekoppelt ist. Aber anscheinend gilt das wohl doch nicht immer.

    Um sicher zu gehen: D.h. also ich gebe tatsächlich zwei UmSt-Erklärungen ab? Eine für die GbR mit Ankreuzen der KU-Regelung und eine "normale" für die Freiberufliche Tätigkeit. Zwei Steuernummern sind natürlich vorhanden.


    Vielen Dank für deine Hilfe.

    Grüße

  4. #4
    TP-Insider Avatar von AO Gott
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    Eine Umsatzsteuer für die GbR abgeben, unter der richtigen Steuernummer (der GbR). Dann eine weitere Umsatzsteuer für die freiberufliche Tätigkeit der natürlichen Person abgeben.
    Gruss

    "Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
    "Pecunia non olet"
    "Niveau ist keine Tagescreme!"



  5. #5
    TP-Member
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    Ok, herzlichen Dank euch beiden!

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