Du kannst die Beträge ja nicht doppelt buchen! Du machst die Anschaffungen geltend, maximal könntest du noch zu zahlende Zinsen als BA geltend machen, aber nicht die Raten nochmals.
Hallo,
nachdem wir nun gestartet haben, besteht für mich noch der Klärungsbedarf wie ich gewisse Dinge buche..
Vielleicht könnt ihr mir hier helfen - wenn nicht, irgendwann werde ich mal zum Steuerberater gehen ..
Und zwar, haben mein Mann und ich eine GbR gegründet.
Hier haben wir uns 3000 Euro Darlehen aufgenommen um am Anfang den Warenbestand aufzustocken.
Hardware benutzen wir von privat.
Das Darlehen stottern wir mit ca. 100 Euro mtl zurück.
Das Darlehen ist zum damaligen Zeitpunkt auf unser Privatkonto gebucht wurden und von hier haben wir auch die ersten Warenanschaffungen getätigt.
Nun möchten wir gerne - solange es geht - die Rückzahlung durch die Einnahmen der GbR tilgen.
Wie verbuche ich das?
Die Warenrechnungen habe ich bereits verbucht und natürlich erstmal ein negatives Ergebnis - aber irgendwie verstehe ich nciht wie ich die 100 Euro mtl einbuchen soll...
Bzw kann ich dies überhaupt bei einer GbR?
Vielen Dank für eine Antwort!!!
Du kannst die Beträge ja nicht doppelt buchen! Du machst die Anschaffungen geltend, maximal könntest du noch zu zahlende Zinsen als BA geltend machen, aber nicht die Raten nochmals.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Ja, sowas dachte ich mir schon irgendwie...
Die Zinsen sind Peanuts - war so ein super Angebot von der Santander... die brauch ich nicht buchen..
Kannst Du mir evtl auch einen Tipp beim Arbeitszimmer geben?
Ich habe unser Büro nun im Keller - alles komplett voll mit Schreibtisch und Regalen und Ständern.
Aber viele private Bücher stehen hier noch mit drin.
Kann ich dennoch das ges. Zimmer als Arbeitszimmer verbuchen?
Dagegen könnte ich sagen, daß ich (wir haben einen sehr langen Flur im Keller) - ebenfalls mit Regalen ausgelegt habe und diesen wollte ich nicht ansetzen (da ja kein richtiger Raum). Dachte mir, wenn mal eine Prüfung käme, daß ich das dagegen rechnen könnte??
Weißt Du wie ich das meine?
Ein Arbeitszimmer kannst du wohl nur geltend machen wen dein gesamter beruflicher Mittelpunkt dort liegt. Aber da kenn ich mich nicht wirklich aus.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Hallo,
das Büro kann als Arbeitszimmer (anteilig nach Fläche) angesetzt werden. Dazu sollte es aber auch überwiegend als Büro genutzt werden, viele private Bücher könnten dem Prüfer deshalb missfallen.
Der Flur als Durchgangsraum kann soweit ich weiß nicht geltend gemacht werden.
Und "dagegen" rechnen kennen die Steuervorschriften nicht, ob deswegen ein Prüfer ein Auge zudrückt und die private Nutzung (Bücher) des Büros? Ich würde mich nicht darauf verlassen.
Hi
Das ist eine allgemeine Antwort und nicht auf deinen Fall zugeschnitten: Das geht theorethisch schon... SOLLTE tatsächlich der Prüfer vorbeikommen, können derlei private Gegenstände theorethisch in ein anderes Zimmer gebracht werden. Weder kann ein Prüfer unangemeldet die Wohnung betreten (denn ggf. hat man einfach keine Zeit und muss weg), noch darf er in private Zimmer reinschauen. Von dem her...
Tipp: Stelle deine Fragen bitte in der dritten Person.
Grüße
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