Im Gegensatz zu den meisten Urteilen der Finanzgerichte bzw. des BFH ist dieses für viele hier vielleicht doch interessant:Für alle die die einmonatige Einspruchsfrist "verpasst" haben und deren Steuerfestsetzung nun bestandskräftig ist, gibt es u.U. eine Rettung.Grundsätzlich kann man einen Einspruch auch per Email einlegen. Da die Rechtsbehelfsbelehrungen i.d.R. keinen Hinweis auf diese Möglichkeit enthalten, ist lt. dem Finanzgericht Niedersachsen somit die Rechtsbehelfsbelehrung fehlerhaft und es gilt dann die einjährige Einspruchsfrist.Urteil vom 24.11.2011, 10 KV275/11, FG Niedersachsen. Das Verfahren ist beim BFH anhängig, AZ: X R 2/12. Bin gespannt was rauskommt, in 2-3 Jahren dann........