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Thema: Kleinunternehmerregelung ,Ebaygebühren versteuern in UST-Erklärung

  1. #1
    TP-Member
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    Kleinunternehmerregelung ,Ebaygebühren versteuern in UST-Erklärung

    Hallo,

    Ich bin Kleinunternehmer und nutze die Kleinuternehmerregelung(weise keine Mwst aus), da ich über Ebay verkaufe muss ich aber die Ebaygebühren(trotz Zahlung der Steuern keine Nettorechnung) in Deutschland versteuern, soweit habe ich mich belesen.

    Ich habe die Umsatzsteuererklärung mir angesehen und auch die Anlage UR, ich brauche da eigentlich nur Angaben in
    Zeile 24 und 25 machen, durch die Ebaygebühren müssen aber weitere Angaben gemacht werden, so wie es aussieht werden die in der Anlage UR gemacht ich würde da auch Zeile 22 oder 23 ins Auge fassen.

    Kann mir jemand einen Tipp geben welche Felder in der Umsatzsteuererklärung und Anlage UR für die Ebaygebühren(Leistung eines im Ausland ansässigen Unternehmen) die richtigen sind.

    Danke!!!

    MfG

  2. #2
    TP-Lady-Mod
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    Du musst was mit bezogene Leistungen nach §13... suchen...
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #3
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    Hallo,

    ja in der Anlage UR gibt es folgende:

    Absatz: C. Leistungsempfänger als
    Steuerschuldner (& 13b UStG) (ich denke das ist der Bereich wo es hin muss, ist es die 22 oder 23??? Ich würde auf die 22 tippen)

    Zeile 22: Steuerpflichtige sonstige Leistungen von im übrigen Gemeinschaftsgebiet
    ans�ssigen Unternehmern (§ 13b Abs. 1 UStG)

    Zeile 23: Andere Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers
    (§ 13b Abs. 2 Nr. 1 und 5 UStG)

    Zeile 24: Lieferungen sicherungsübereigneter Gegenstände und Umsätze
    die unter das GrEStG fallen (§ 13b Abs. 2 Nr. 2 und 3 UStG)

    Zeile 25: Lieferungen von Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen
    (§ 13b Abs. 2 Nr. 10 UStG)

    Zeile 26: Andere Leistungen eines im Inland ansässigen Unternehmers
    (§ 13b Abs. 2 Nr. 4 und 6 bis 9 UStG)


    Das Ganze wird dann in die Umsatzsteuererklärung Zeile 95 übernommen:

    Zeile 95: Umsatzsteuer, die vom Leistungsempfänger nach § 13b UStG
    geschuldet wird

    Dort wird der Betrag eingetragen denke ich und dann nur noch in
    Zeile 109: Noch an die Finanzkasse zu entrichten -Abschlusszahlung-
    nochmal den Betrag eingeben, fertig oder gibt es noch etwas zu beachten?

    MfG

  4. #4
    TP-Lady-Mod
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    Ja, 22 ist korrekt.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  5. #5
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    Ok danke ,

    jetzt nochmal zur Umsatzsteuererklärung, der Betrag aus der Anlage UR kommt in Zeile 95 auf Blatt 4
    Absatz F. Berechnung der zu entrichtenden Umsatzsteuer.

    Hier mal der Link zur USt 2011 http://www.mdf.brandenburg.de/sixcms...5/USt_2011.pdf

    Muss ich jetzt in Zeile 107 auch noch Angaben machen oder reicht die 109 als Gesamtsumme?

    Das wäre dann alles, danke nochmal für die Hilfe.

    MfG

  6. #6
    TP-Insider Avatar von AO Gott
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    Steht doch da, "Bitte In jedem Fall ausfüllen"
    Gruss

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  7. #7
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    Hallo,

    danke , bei 107 bin ich mir sicher was ich da eintragen soll oder kommt da auch der Wert aus Zeile 95 rein.

    Die 95 ist ja die einzige Zeile wo ich Angaben mache.

    MfG

  8. #8
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    Ich denke in die 107 kommt 0,00, da ich keine Umsatzsteuer eingenommen habe.
    Kann das jemand bestätigen?

    MfG

  9. #9
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    So wie ich das jetzt gelesen habe kommt in die 107 wohl doch der Betrag aus der 95, also
    kommt in die 95, 107 und 109 die gleiche Zahl.

    Wäre schön wenn das noch jemand bestätigen kann, damit das ein Ende hat .

    MfG

  10. #10
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    So das habe ich gefunden" Zeile 107: Summe der zu zahlenden Umsatzsteuer abzgl. der zu erstattenden Vorsteuer "

    Da ich keine Vorsteuer erstattet bekomme, sollte sich der Betrag aus Zeile 95 nicht ändern. richtig???


    MfG

  11. #11
    TP-Insider Avatar von AO Gott
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    Ja das musste passen.......
    Gruss

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  12. #12
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    Danke !!!!

  13. #13
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    So die Steuererklärung ist durch alles OK, nun habe ich noch eine Frage ich muss noch Umsatzsteuer nachzahlen s geht da nur um die
    Ebaygebühren, allerdings für die Jahre 2009,2010,2011. Ich habe jetzt beim Finanzamt nachgefragt was ich bei der Überweisung als Verwendungszweck angeben soll, die sagten mir die Art der Steuer und das Jahr. Im meinem Fall wäre das "Umsatzsteuer" und beim Jahr habe ich jetzt das Problem das es ja für 2009,2010,2011 war, mach ich jetzt für jedes Jahr eine extra Überweisung mit dem Betrag von der Umsatzsteuererklärung von jedem Jahr oder kann ich den Betrag zusammen für alle drei Jahre zahlen?

    Und muss ich nicht noch meinen Namen mit Identifikationsnummer angeben bei der Überweisung damit der Betrag auch zugeordnet werden kann? Davon steht nichts in meiner Antwort vom Amt.

    MfG

  14. #14
    TP-Insider Avatar von AO Gott
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    Man kann alle drei Zahlungen zusammenfassen. Den Text wie vom FA erwähnt angeben.Ich würde die Steuernummer noch angeben.
    Gruss

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  15. #15
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    Alles klar, danke nochmal.

    MfG

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