Steuererklärung, es ist nur eine.
Da du dein Einkommen mit einem Gewerbe erzielst, brauchst du natürlich auch die Anlage G. Eine Anlage E gibt es nicht. Vll. meinst du die EÜR? Eine EÜR musst du natürlich auch machen, wie sonst willst du deinen Gewinn ermitteln? Wenn du Elster benutzt, wirst du wohl das Formular benutzen müssen, ansonsten kannst du auch eine formlose EÜR machen.Umsatzsteuererklärung Seite 1 habe ich ausgefüllt.
Jetzt habe ich aber gelesen, dass es noch Anlagen G S und E gibt. Nur finde ich diese bei dem Elster nicht. Benötige ich die?
Scheint so.Oder vertue ich mich jetzt mit der Einkommensteuererklärung?
Ja, die musst du auch ausfüllen. Die 15% luxemburgische USt interessieren keinen, die bekommst du ja auch nicht zurück - wichtig ist, dass du deine Umsätze hier mit der deutschen USt versteuern musst.Da ich Ebayverkäufer bin habe ich ja noch die 15% Luxemburg Steuer angeben. Wo trage ich das ein?
Ich habe etwas von Anlage UR gelesen.
Nee.Gewerbesteuererklärung muss nicht ausgefüllt werden?
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