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Thema: Ist das Honorar für das Vorjahr eine Einnahme in diesem Jahr?

  1. #1
    TP-Junior
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    15

    Ist das Honorar für das Vorjahr eine Einnahme in diesem Jahr?

    Hallo,
    ihr habt mir immer sehr geholfen, daher traue ich mich nach Jahren mal wieder her.


    Halbjährlich erhalte ich als regelmäßige Einnahme geringe Honorarzahlungen aus einem Buchprojekt. Im Februar wurde für das 2. Halbjahr 2011 überwiesen.

    Nun fragt die Elterngeldstelle nach einer endgültigen Gewinnermittlung für den Zeitraum Januar bis April 2012 (!)

    Gehört das Honorar zum Vorjahr? Allerdings steht beim steuertipps.de unter Zuflussprinzip, dass in der Regel nur 10 Tage für eine "kurze Zeit" gelten, in der ein Zufluss noch auf das alte Kalenderjahr bezogen gelte.

    Ist also das Honorar für das Vorjahr in die Gewinnermittlung dieses Jahres einzutragen?

    (Ich werde nach vereinnahmten Entgelten besteuert, bin Kleinunternehmer.)

    Vielen Dank fürs Lesen und beste Grüße

  2. #2
    TP-Veteran Avatar von wildmieze
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    Das ist meines Wissens eine Einnahme in diesem Jahr, fällt also in den genannten Zeitraum.

    .. aber was will denn die Elterngeldstelle damit? Ich musste vor ein paar Jahren nur komplett abgeschlossene Jahresabrechnungen abgeben, also nichts aus dem laufenden Jahr ..

  3. #3
    TP-Junior
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    Vielen Dank für deine Hilfe.

    Januar bis April war ich in Elternzeit, die Höhe des Elterngeldes wird ja nur vorläufig bewilligt, was nun noch fehlt ist der endgültige Gewinn. Vorab hatte ich nur eine Schätzung des monatlichen selbständig erzielten Gewinns abgegeben. Diese Schätzung wurde durch die Honorarzahlung für 2011 nun obsolet, ich muss also damit rechnen, Geld zurückzahlen zu müssen (aber nicht, rückwirkend mehr Elterngeld zu erhalten ). Was blöd ist.

  4. #4
    TP-Veteran Avatar von wildmieze
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    Hmm .. kann mich gar nicht erinnern, daß ich da irgendwas hinterher abgeben musste .. *kratzamkopp* .. also bin ich entweder vergesslich, oder es hat sich in den letzten 4 Jahren was verändert

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