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Thema: Verluste nicht berücksichtigt im Steuerbescheid

  1. #1
    TP-Junior
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    München
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    Question Verluste nicht berücksichtigt im Steuerbescheid

    Hallo zusammen,

    ich habe im Jahr 2010 ein Gewerbe als Kleinunternehmer angemeldet es handelt sich hierbei um ein Nebengewerbe, da ich hauptberuflich noch sozialversicherungspflichtig angestellt bin. Bei der Gewerbe handelt es sich grob umrissen um ein Internetangebot. Da es im Jahr 2010 Probleme mit dem Programmierer gab konnte die Seite nicht wie geplant 2010 an den Start gehen sondern erst im Frühjahr 2011. Im Jahr 2010 habe ich dadurch nur Kosten und demnach Verlust gehabt. Für die Steuererklärung 2010 wurde der exakte Verlustbetrag im Steuerbescheid unter Einkünfte aus Gewerbebetrieb ausgewiesen und als vortragsfähiger Gewerbeverlust nach § 10a GewStG festgestellt.
    Für mich gab es dahingehend nichts zu beanstanden.

    Da ich auch in 2011 Verlust gemacht habe, habe ich diese wieder entsprechend bei der Steuererklärung angegeben. Nun kam mein Steuerbescheid und das Ergebnis irritiert mich ein wenig. Ich habe dabei festgestellt, dass bei Auskünfte aus Gewerbebetrieb einfach die Summe "0" eingetragen wurde. Dies stimmt nun gar nicht mit meinen Angaben überein da dort doch normalerweise meine negativen Einkünfte angegeben sein müssten?!

    Was haltet ihr davon, wurde das vom Finanzamt absichtlich so angesetzt oder handelt es sich hierbei womöglich um einen Fehler vom FA?

    Ich habe das Gewerbe im April 2010 angemeldet und laut Steuerberaterin könnte ich beim FA bis zu drei Jahre Verlust vorbringen bevor das FA diese Verluste nicht mehr akzeptiert & das Gewerbe als "Hobby" wertet. Müsste das FA in diesem Fall nicht auch etwas entsprechendes im Bescheid schreiben/begründen?

    Vielleicht hat einer von Euch hier schon ähnliche Erfahrungen gesammelt und könnte mir bzgl. eines Einspruchs ein paar Tipps geben.

    Danke und viele Grüße
    NetzZwerg

  2. #2
    TP-Insider Avatar von AO Gott
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    Hallo,Ich würde beim Finanzamt anrufen,,denn Sachverhalt schildern. Dann hat sich das Problem vielleicht schon erledigt. Allerdings wurde ich den Ablauf der Einspruchsfrist im Hinterkopf behalten, ggf. dann Einspruch einlegen. Hier wichtig, gegen den Verlustfeststellungsbescheid dann Einspruch einlegen.Wenn das Finanzamt mit Liebhaberei argumentiert, hatte eigentlich ein Erlauterungstext in den Bescheid miteinfliessen müssen bzw. hätte das FA vorher schon darauf hinweisen müssen, sog. Rechtliches Gehör.Vielleicht liegt aber auch einfach nur ein Übertragungsfehler vor.....
    Gruss

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