Hallo,Ich würde beim Finanzamt anrufen,,denn Sachverhalt schildern. Dann hat sich das Problem vielleicht schon erledigt. Allerdings wurde ich den Ablauf der Einspruchsfrist im Hinterkopf behalten, ggf. dann Einspruch einlegen. Hier wichtig, gegen den Verlustfeststellungsbescheid dann Einspruch einlegen.Wenn das Finanzamt mit Liebhaberei argumentiert, hatte eigentlich ein Erlauterungstext in den Bescheid miteinfliessen müssen bzw. hätte das FA vorher schon darauf hinweisen müssen, sog. Rechtliches Gehör.Vielleicht liegt aber auch einfach nur ein Übertragungsfehler vor.....

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