du buchst die tatsächlich enthaltene Umsatzsteuer der Zahlung, auch wenn auf deiner Rechnung eine etwas andere USt. ausgewiesen ist.
in deinem Beispiel also 19,23 € statt 19,62 €
wegen bei späterer Zahlung noch was abziehen: Klar bist du das, du kannst den zu Unrecht abgezogenen Skontobetrag dann anmahnen, "Skontonachforderung" ist der Begriff dafür.
Bei ein oder zwei Tagen Verzögerung ist das natürlich schwierig, Kunde wird immer behaupten "deine Bank ist schuld"

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