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Thema: Papierlose Rechnungen

  1. #1
    TP-Member
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    Papierlose Rechnungen

    Hallo,

    Ich werde bald ein Kleinunternehmen ohne Umsatzsteuer aufmachen.

    Nun habe ich einige Anschaffungen, sehr kleine z.B. Fotos für meine Website gekauft.

    Diese Rechnungen kann ich online einsehen und drucken.

    Reicht das für die Einkommensteuererklärung?


    Dann werde ich einen Handyvertrag für das Unternehmen abschließen. Muss ich einen Einzelverbindungsnachweis in Papierform haben oder reicht eine elektronisch Variante ?


    Kann ich meinen Kunden Rechnungen per E-Mail senden oder muss ich diese besser in Papierform (wohl mit Durchschlag für mich dann ) stellen?

  2. #2
    TP-Senior
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    Hallo und Willkommen!

    Rechnungen musst du ausdrucken, es reicht nicht sie irgendwo digital gespeichert zu haben (10 Jahre Aufbewahrungsfrist für alle Rechnungen, Ein- und Ausgang!)

    Deine Ausgangsrechnungen, kannst du im PDF per Mail versenden, aber für dich ein Exemplar ausdrucken (mit Lieferschein oder anderem Dokument, welches die Lieferung/Leistung nachweist)
    Dieser Beitrag wurde elektronisch erstellt und ist daher ohne Unterschrift gültig.
    Günstiges Druckerzubehör - von Experten!

  3. #3
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von garack Beitrag anzeigen
    Hallo,

    Ich werde bald ein Kleinunternehmen ohne Umsatzsteuer aufmachen.
    Vorher musst du aber noch sehr viel an Informationen sammeln, sonst geht das schief. Lies dir mal die FAQs durch und benutze eifrig die Forensuche. Und besonders ans Herz legen möchte ich die die KU-Faq:

    http://www.traum-projekt.com/forum/1...ternehmer.html

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  4. #4
    TP-Veteran Avatar von wildmieze
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    @tonerzilla
    Hmmm .. ich hatte gelesen, das elektronische Rechnungen auch unbedingt elektronisch aufbewahrt werden müssen (siehe zB hier, Seite 7/8: http://www.psp.eu/media/beitraege/e-...e_16052011.pdf). Zusätzliche Ausdrucke sind demnach schön, aber nicht zwingend notwendig (wobei ich das auf jeden Fall machen würde).

  5. #5
    TP-Member
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    Ich meine nicht zur Aufbewahrung sondern um sie dem Finanzamt einzureichen; da reicht also ausdrucken?. Danke das FAQ kenne ich schon, ist eine tolle Info Quelle.

  6. #6
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    Wir machen unsere Rechnungen in papierloser Form. Dazu wandeln wir die jeweilige Rechnung in ein PDF um (damit nicht mehr verändert werden kann).
    Da wir bereits zwei Umsatzsteuerprüfungen hatten kann ich sagen das Prüfer A die Rechnungen in gedruckter Form haben wollte und Prüfer B haben die digitalen gereicht.
    Im Falle des Falles ist ja alles noch nachträglich ausdruckbar so das eigentlich nichts verloren geht - sichern sollte man natürlich mehrfach.
    Auf unserer Rechnung steht das Leistungsdatum sowie die erbrachte Leistung und das Datum der Rechnung, die fortlaufende Nummer etc.
    Eingangsrechnungen bevorzuge ich auszudrucken, sonst ist es Jahresende (weil KU) ein riesiges mich-durch-alle-mails-Gewühle.
    Tanja
    Unsere Katzen: undercover-coons.de und unsere Hunde: wolfshunde-herne.de

  7. #7
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    Zitat Zitat von garack Beitrag anzeigen
    Ich meine nicht zur Aufbewahrung sondern um sie dem Finanzamt einzureichen;
    Was willst Du denn einreichen und warum?

  8. #8
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von garack Beitrag anzeigen
    Ich meine nicht zur Aufbewahrung sondern um sie dem Finanzamt einzureichen; da reicht also ausdrucken?.
    Du reichst nichts beim Finanzamt ein. Die Rechnungen bleiben bei dir, 10 Jahre lang. Wenn ein Steuerprüfer des Finanzamts die sehen will, kommt der zu dir.

    Danke das FAQ kenne ich schon, ist eine tolle Info Quelle.
    Ja, aber dann müsstest du doch eigentlich wissen, dass "Kleinunternehmen ohne Umsatzsteuer aufmachen" nicht geht. a) ist die Unternehmereigenschaft an dich als Person gebunden, du kannst dich nicht selbst aufmachen und b) zahlst du die Umsatzsteuer wie jeder andere auch. Das weisst du schon, oder?

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  9. #9
    TP-Member
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    Ich kann doch ein Gewerbe anmelden und dann unter 17500 Euro bleiben und auf die Erhebung von Umsatzsteuer verzichten..Warum geht das nicht?

    Ah also brauche ich die Rechnungen nur als Nachweise, und die reichen ausgedruckt also aus. Gut.

  10. #10
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von garack Beitrag anzeigen
    Ich kann doch ein Gewerbe anmelden und dann unter 17500 Euro bleiben und auf die Erhebung von Umsatzsteuer verzichten..Warum geht das nicht?
    Dass _das_ nicht geht, hat keiner gesagt, aber du zahlst weiter die USt wie jeder andere auch, immer wenn du eine Ausgabe hast. Und als KU kannst du sie dir auch nicht 'wiederholen'. Und übrigens, die Umsatzgrenze gilt für das gesamte Jahr, wenn du erst "bald" anfängst, sind es max. 8749,99 Euro für 2012.

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  11. #11
    TP-Member
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    Ja genau so habe ich es auch verstanden, danke für den Hinweis dass der Umsatz halbiert angerechnet wird.

  12. #12
    TP-Lady-Mod
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    Rlp
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    ... anteilig aufs Jahr und monatlich genau, je nachdem wann du eben tatsächlich anfängst.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  13. #13
    TP-Insider
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    Bei mir war auch Umsatzsteuerprüfung und dem Prüfer hätten digitale PDF Rechnungen ausgereicht, ich hatte diese aber ausgedruckt damit man diese sicher für 10 Jahre im Archiv liegen hat. Bei gebrannten CDs wäre ich mir nicht sicher ob diese noch lesbar sind nach der längeren Lagerzeit.

  14. #14
    TP-Newbie
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    gelöscht
    Geändert von dorintia (21.06.2012 um 12:46 Uhr)

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