Hallo,
gib einfach eine korrigierte Umsatzsteuervoranmeldung ab und erläutere kurz weshalb dies so gelaufen ist. Am besten telefonierst du mit der Finanzkasse und schilderst denen dieses Problem kurz, es sind freundliche Personen, vielleicht sagen Sie dir was du am besten machen sollst.
Bisher wurde es immer so praktiziert, dass 0-er Meldungen abgegeben wurden, um die Frist beim Finanzamt einhalten zu können. Jetzt sollte dies allerdings anders sein, daher dürfen keine 0-Meldungen mehr abgegeben werden, zumindest nicht wenn bekannt ist, dass eine korrigierte folgt! Dies ist meistens bei Selbstständigen der Fall, die Buchhaltungsunterlagen vielleicht 2x im Jahr einreichen und dass der Steuerberater dann keine Probleme mit dem Finanzamt bekommt!

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