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Thema: Geschätzte USt-Vorauszahlung ändern

  1. #1
    TP-Member
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    Aug 2011
    Beiträge
    58

    Geschätzte USt-Vorauszahlung ändern

    Hallo,

    bisher hat sich immer eine Kanzlei um meine Voranmeldungen gekümmert.
    Da meine Selbständigkeit allerdings immer mehr in den Hintergrund gerückt ist habe ich keine Belege mehr gefaxt (wäre wenn auch nur teils private Handyrechnung usw. gewesen, keine gewerblichen Einnahmen oder Ausgaben). Soweit wie besprochen würde die Kanzlei dann immer einen 0er-Bescheid rausschicken.

    Jetzt habe ich Post bekommen, dass die Zusammenarbeit beendet werden soll (ist ok) und anbei ein Bescheid liegt. In diesem Bescheid steht, dass das FA mich auf xxx € schätzt. Da ich keine Einnahmen mehr hatte, kann ich das nicht zahlen. Wie ändere ich diese Einschätzung nun am besten?

  2. #2
    TP-Junior
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    Jun 2012
    Beiträge
    10
    Hallo,

    gib einfach eine korrigierte Umsatzsteuervoranmeldung ab und erläutere kurz weshalb dies so gelaufen ist. Am besten telefonierst du mit der Finanzkasse und schilderst denen dieses Problem kurz, es sind freundliche Personen, vielleicht sagen Sie dir was du am besten machen sollst.

    Bisher wurde es immer so praktiziert, dass 0-er Meldungen abgegeben wurden, um die Frist beim Finanzamt einhalten zu können. Jetzt sollte dies allerdings anders sein, daher dürfen keine 0-Meldungen mehr abgegeben werden, zumindest nicht wenn bekannt ist, dass eine korrigierte folgt! Dies ist meistens bei Selbstständigen der Fall, die Buchhaltungsunterlagen vielleicht 2x im Jahr einreichen und dass der Steuerberater dann keine Probleme mit dem Finanzamt bekommt!

  3. #3
    TP-Member
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    Aug 2011
    Beiträge
    58
    Tag,

    habe angerufen und sollte schnellstmöglich 0-er Meldungen per Elster nachreichen. Keine Ahnung warum der Steuerberater das nicht einfacher weiterhin so gemacht hat... naja ich bleibe wahrscheinlich auf den Versäumniszuschlägen sitzen.
    Denke mal das ist in Elster recht einfach.

  4. #4
    TP-Insider Avatar von AO Gott
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    Zitat Zitat von espe1 Beitrag anzeigen
    Tag,

    habe angerufen und sollte schnellstmöglich 0-er Meldungen per Elster nachreichen. Keine Ahnung warum der Steuerberater das nicht einfacher weiterhin so gemacht hat... naja ich bleibe wahrscheinlich auf den Versäumniszuschlägen sitzen.
    Denke mal das ist in Elster recht einfach.
    Stell einen Erlassantrag. Das geht auch telefonisch. Mit dem Sachbearbeiter kurz darüber sprechen, Sachverhalt schildern, freundlich sein......wenn es das erste Mal ist, klappt das.
    Gruss

    "Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
    "Pecunia non olet"
    "Niveau ist keine Tagescreme!"



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