Die Grenze für die Nutzung der KU-Regelung gilt natürlich nur für das Gewerbe. Wenn das Gewerbe nicht ganzjährig besteht dann nur anteilig, 17500/12xAnzahl Gewerbemonate.
Hallo,
zu meiner Frage konnte ich nach langer Recherche auch in den FAQ's keine Antwort finden. Ich bin noch bis Ende Juni 2012 Angestellter, werde ab Juli 2012 aber selbständig sein. Ich habe vor, von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch zu machen. Da ich in diesem Jahr Einkünfte aus nichtselbstständiger und selbständiger Arbeit haben werden, frage ich mich, wie dieses steuerlich erfasst wird.
Werden alle Einkünfte zusammengezählt und wird anhand dieser Zahl entschieden, ob ich Kleinunternehmer sein kann oder nicht? Oder werden die Einkünfte getrennt betrachtet und es zählen für diese Entscheidung nur die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit?
Ich Frage deshalb, weil in dem Bogen zur steuerlichen Erfassung beide Einkünfte eingetragen werden müssen und wenn diese einfach addiert werden, ich nicht mehr als Kleinunternehmer behandelt werden kann, weil es zusammen über 17500 € ergibt.
Danke und beste Grüße,
J*
Die Grenze für die Nutzung der KU-Regelung gilt natürlich nur für das Gewerbe. Wenn das Gewerbe nicht ganzjährig besteht dann nur anteilig, 17500/12xAnzahl Gewerbemonate.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
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