Hallo,
Die Gesellschafter A, B und C haben 2006 eine GmbH & CoKG gegründet (Schallpattenfirma).
Alle drei Gesellschafter haben 12.500 Euro in die GmbH und 1000 Euro in die CoKG eingelegt.
Die Firma hat gute Bilanzen, also läuft theoretisch zwar ganz gut, hat aber so viele zahlungsunfähige, insolvente “Kunden“ dass es der Firma praktisch so schlecht geht, dass sie keine Gewinne an die Gesellschafter ausschüttet und selbst kaum nachkommt ihre Rechnungen zu begleichen. Das Firmenkonto hält sich über die Jahre kläglich um +/- 0.
B und C möchte aus der GmbH aussteigen. (ohne Gewinnausschüttung, wegen Kontostand = 0)
A (Geschäftsführer) möchte die Schallplattenfirma / GmbH alleine als GBR weiterführen.
Fragen:
1)
Ist es wirtschaftlich günstiger wenn zuerst B und C die GmbH Anteile an A überschreibt (schenkt) und A dann die GmbH auflöst und als GBR weiter führt,
oder sollten die Gesellschafter erst gemeinsam die GmbH & CoKG auflösen und A führt dann die Firma als GBR weiter?!
2)
Können dann anschließend die (Ex)-Gesellschafter B und C (beide als Musiker freiberuflich selbstständig) ihre GmbH Einlage (12.500 Euro) als Ausgabe / Verlust in ihrer Steuererklärung (EÜR) angeben?
Wenn ja … müssen die 12.500 Euro komplett im Jahr der GmbH-Aufgabe als Verlust angegeben werden, oder können sie den Verlust / Ausgabe über mehrere Jahre verteilen?
Mit Dank für jegliche Hinweise zum Thema,
Foh
Ps:
Die GmbH hat zwar einen Steuerberater der sich um die Belange der GmbH kümmern wird und die GmbH & CoKG wird vermutlich durch einen Notar aufgelöst, aber B und C haben keine Mittel mehr zur Verfügung um sich einen Rechts- und Wirtschaftsberater, oder Steuerberater leisten zu können.
Hallo,
A hat ja einen Steuerberater. mit dem wird er dann seine Belange besprechen können.
Der Steuerberater von A ist aber nicht verantwortlich für die Belange von den (Ex) Gesellschaftern B und C.
B und C steht ohne Berater da.
B und C interessiert nun besonders die oben genannte Frage unter Punkt 2) :
Können B und C (beide freiberuflich als Musiker selbstständig) ihre Anteile an A schenken und dann die GmbH-Stammeinlage (jeweils 12.500€) in ihrer Steuererklärung als Ausgabe / Verlust absetzen?
Können sie den Verlust der Stammeinlage über mehrere Jahre verteilen?
Info: B und C haben als selbstständige Musiker so wenig Betriebsgewinn (ca. 14.000€), dass ein Verlust von 12.500€ in einem Jahr keine steuerlichen Vorteile bringen würde.
lg,
foh
habe von GmbH keine Ahnung, aber das was er plant ist ein Einzelunternehmen und keine GbR.
Wenn sowenig Geld reinkommt hättet ihr von Anfang an anstelle einer GmbH eine GbR gründen sollen.
Wenn wir gewusst hätten, dass so viele Kunden (CD-Vertriebe) um uns herum insolvent gehen und wir auf unbezahlten Rechnungen sitzen bleiben, dann hätten wir überhaupt keine Firma gegründet! ;o)Wenn sowenig Geld reinkommt hättet ihr von Anfang an anstelle einer GmbH eine GbR gründen sollen.
aber so ist es nun einmal ... und jetzt stellt sich die Frage wie wir bei der Auflösung der GmbH & KoKg wenigstens die Stammeinlage steuerlich sinnvoll abschreiben können ...
lg
foh
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