Betriebsgewinn gibt es nicht. Es handelt sich um einen handelsrechtlichen Jahresabschluss, das Ergebnis nennt sich Jahresüberschuss. Und das findest du wohl selber?
Da es sich wohl um eine kleine Kapitalgesellschaft handelt, ist diese nicht verpflichtet eine GuV offenzulegen. Ergo, ist der Umsatzmbzw. Sind die Aufwendungen oder Erlöse nicht ersichtlich.
Da bei einer EüR das Zufluss/Abfluss Prinzip gilt, bei einer GmbH aber die periodengerechte Gewinnermittlung vorliegt, ist keine Vergleichbarkeit gegeben.

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