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Thema: Bewirtungsbeleg Vorsteuerabzug & 70% Regelung?

  1. #1
    TP-Junior
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    Bewirtungsbeleg Vorsteuerabzug & 70% Regelung?

    Hi,

    ich war gestern mit einem Geschäftspartner essen und habe mir einen Bewirtungsbeleg vom Restaurant geben lassen.
    Die Felder sind ja alle relativ einfach auszufüllen - aber wie handhabe ich es mit der Vorsteuer?

    Ich habe gelesen dass ich allgemein nur 70% des Gesamtbetrags als Ausgabe geltend machen kann, muss ich das demzufolge auch auf die Vorsteuer runterbrechen?

    Bruttobetrag: 36.80 €

    Vielen Dank für eure Hilfe :-)

    LG
    Stefan

  2. #2
    TP-Insider Avatar von AO Gott
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    Die Vorsteuer ist zu 100% abzugsfähig, sofern man Vorsteuer geltend machen kann.Das hat der EuGH vor einigen Jahren klargestellt und steht auch so im Gesetz.
    Gruss

    "Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
    "Pecunia non olet"
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  3. #3
    TP-Junior
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    Der Rechnungsbetrag wird in 3 Teile aufgeteilt

    - 30 % nicht abzugsfähige Bewirtungskosten
    - 70 % abzugsfähige Bewirtungskosten
    - die Vorsteuer kann zu 100 % abgezogen werden!

    Bei Datac z. B. braucht man nur das Bewirtungskonto anzubuchen, dann wird alles ganz automatisch verbucht, finde ich persönlich genial.

    Zu deiner Buchung: Du musst beide Konten (abzugsfähig und nicht abzugsfähig) brutto mit Steuerschlüssel anbuchen!

  4. #4
    TP-Junior
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    Hi,

    Danke für die Informationen :-)
    Buchführungspflichtig bin ich noch nicht, ich erfasse es und die genaue Aufschlüsselung macht dann mit der Jahresabrechnung der Steuerberater. Die Vorsteuermeldung abzugeben "erspare" ich mir (schöne Zweideutigkeit!), ist ja nicht mein erstes Standbein.

    Eure Antworten haben mir auf jeden Fall weitergeholfen :-)

  5. #5
    TP-Insider Avatar von AO Gott
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    Zitat Zitat von Stefan_B Beitrag anzeigen
    Hi,

    Danke für die Informationen :-)
    Buchführungspflichtig bin ich noch nicht, ich erfasse es und die genaue Aufschlüsselung macht dann mit der Jahresabrechnung der Steuerberater. Die Vorsteuermeldung abzugeben "erspare" ich mir (schöne Zweideutigkeit!), ist ja nicht mein erstes Standbein.

    Eure Antworten haben mir auf jeden Fall weitergeholfen :-)
    Was meinst mit Vorsteuermeldung?
    Gruss

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  6. #6
    TP-Junior
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    Was meinst mit Vorsteuermeldung?
    Ach, wie herrlich undeutlich man sich ausdrücken kann. Die endlosen Möglichkeiten an anderen Interpretationen sind mir erst im Nachhinein gerade klar geworden ;-)

    Ich mache meine monatliche Vorsteuermeldung beim Finanzamt selbst, die übernimmt nicht der Steuerberater für mich.

    Die letztendlichen Gesamterklärungen, Gewinnermittlung & Co. gebe ich immer am Ende des Jahres ab.

    :-) Sorry für die Misverständnisse!

  7. #7
    TP-Newbie
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    1
    Hallo Stefan,

    das mit den 70% des Gesamtbetrags ist richtig, siehe hier.

    Die Vorsteuer ist meines Wissens nach zu 100% anrechenbar!

    Viele Grüße
    Daniel

    Edit: Sorry kam ja schon eine Antwort, ich dachte das geht hier von oben nach unten

  8. #8
    TP-Insider Avatar von AO Gott
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    Zitat Zitat von Daniel80 Beitrag anzeigen
    Hallo Stefan,

    das mit den 70% des Gesamtbetrags ist richtig, siehe hier.

    Die Vorsteuer ist meines Wissens nach zu 100% anrechenbar!

    Viele Grüße
    Daniel

    Edit: Sorry kam ja schon eine Antwort, ich dachte das geht hier von oben nach unten
    Damit wir das Thema abschließen können, Blick in das Gesetz, damit wir die korrekte Fundstelle anführen.
    § 15 (1a) Satz 1, Satz 2 UStGni.V.m. § 4 (5) Satz 1 Nr. 2 EStG.
    Gruss

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