Ja, richtig - wie ungefähr 1x die Woche hier geklärt ... Mit der Kleinunternehmerregelung hat das aber nichts zu tun, einzig mit dem Einkommen.
Nein - dem zu versteuernden Einkommen. "zu versteuernde Ausgaben" gibt es nicht.Wenn Partner 2 diese 370 euro verdient wird der Gewinn ( Einnahme minus der steuerlich absetzbaren Ausgaben) zu dem zu versteuernden Ausgaben hinzugerechnet.
Dem zu versteuernden Einkommen, ja.Sagen wir die absetzbaren Ausgaben gehen sind bei rund 400 Euro pro Jahr.
Dann kommen 370*12-400 = 4040 Euro zu dem zu versteuernden Einnahmen hinzu.
Rechnerisch kein Fehler.Würde das Paar dann rund 5000 Euro Steuern zahlen (Anstatt vorher 3600). Also 1400 Euro mehr als jetzt. Das sind ja fast 1/3 der gesamten Neueinahmen.
Meine Frage: Habe ich alles so korrekt aufgeführt oder ist wo ein Fehler drin. Danke!
Das Thema Einkommensteuer hat mit der Kleinunternehmerregelung nichts zu tun. Einkommensteuervorauszahlungen setzt das Finanzamt völlig unabhängig davon fest, wenn sie mindestens 400 Euro im Kalenderjahr und mindestens 100 Euro für einen Vorauszahlungszeitpunkt betragen.Und als Kleinunternehmer zahlt man keine Steuern im Voraus also ist die Steuerklasse egal?
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