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Thema: Erste Steuererklärung / Kleinunternehmer

  1. #1
    TP-Junior
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    Erste Steuererklärung

    Hallo,

    Ich habe mich im am 01.06.2011 Selbständig gemacht, die Kleinunternehmerregelung geltend gemacht und hab eine spezifische frage, zur EÜR..Ich wäre eigentlich soweit fertig, nur noch mal sicherheitshalber:

    Ich produziere Musik, ledig, 21 Jahre jung und wohne derzeit noch bei den Eltern, dementsprechend hab ich nicht wirklich viele Ausgaben. Meine Einkünfte von Juni bis Dezember 2011 beziehen sich auf 9,683,94

    1. Da es ja nur ein halbes Jahr ist, verdoppelt das Finanzamt die Summe? Um darauf zu schließen wie viel ich in einem Jahr verdient hätte? Wenn ja wuerde ich ja die 17.500 Euro grenze ueberschreiten und wäre im nächsten / diesen Jahr nicht mehr Ust-befreit?

    2. Betriebsausgaben? / Abzuschreibende Wirtschaftsgueter (AFA)?
    Was sind Betriebsausgaben? Ist hier die Rede von Anschaffungen, in meinem Fall Instrumenten, Software etc. oder Miete, Telefon, Mitarbeiter? Ich wuesste nicht was für Betriebsausgaben ein Kleinunternehmer hätte...

    Ich hab im vergangenen Jahr Instrumente, Software, Hardware Equipment für meinen Betrieb gekauft, die kosten belaufen sich auf rund 4.500 Euro. Betriebsausgaben? Oder abzuschreibende Wirtschaftsgüter? Oder ist dies abhängig vom Betrag des jeweilig erworbenen Artikels?


    Wäre sehr dankbar wenn mir jemand helfen könnte...
    Geändert von Tom123 (24.07.2012 um 02:35 Uhr)

  2. #2
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von Tom123 Beitrag anzeigen
    Hallo,

    Ich habe mich im am 01.06.2011 Selbständig gemacht, die Kleinunternehmerregelung geltend gemacht und hab eine spezifische frage, zur EÜR..Ich wäre eigentlich soweit fertig, nur noch mal sicherheitshalber:

    Ich produziere Musik, ledig, 21 Jahre jung und wohne derzeit noch bei den Eltern, dementsprechend hab ich nicht wirklich viele Ausgaben. Meine Einkünfte von Juni bis Dezember 2011 beziehen sich auf 9,683,94

    1. Da es ja nur ein halbes Jahr ist, verdoppelt das Finanzamt die Summe?
    Ja, so ungefähr. Die 17.500 gelten eben für volle 12 Monate.

    Um darauf zu schließen wie viel ich in einem Jahr verdient hätte?
    Um auf den Jahresumsatz zu schließen.

    Wenn ja wuerde ich ja die 17.500 Euro grenze ueberschreiten und wäre im nächsten / diesen Jahr nicht mehr Ust-befreit?
    Richtig, du bist seit dem 1.1. 2012 regelbesteuert. Hast du seit dem 1.1.2012 die USt in deinen Rechnungen ausgewiesen? Schuldig bist du sie dem FA auf jeden Fall.

    2. Betriebsausgaben? / Abzuschreibende Wirtschaftsgueter (AFA)?
    Was sind Betriebsausgaben?
    Das ist jetzt nicht dein Ernst, oder?

    Ist hier die Rede von Anschaffungen, in meinem Fall Instrumenten, Software etc. oder Miete, Telefon, Mitarbeiter? Ich wuesste nicht was für Betriebsausgaben ein Kleinunternehmer hätte...
    Alles, was du da aufzählst, zum Beispiel. Alles, was du im Rahmen deiner gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit an Ausgaben hast. Die Kleinunternehmerregelung ist ausschließlich umsatzsteuerlich relevant, für sonst gar nichts.

    Ich hab im vergangenen Jahr Instrumente, Software, Hardware Equipment für meinen Betrieb gekauft, die kosten belaufen sich auf rund 4.500 Euro. Betriebsausgaben? Oder abzuschreibende Wirtschaftsgüter?
    Nicht "oder" - Betriebsausgaben und zwar im Zweifelsfall abzuschreibende Wirtschaftsgüter.

    Oder ist dies abhängig vom Betrag des jeweilig erworbenen Artikels?
    Ja, ist es. Guck' mal da: http://www.traum-projekt.com/forum/1...euerrecht.html

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  3. #3
    TP-Junior
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    Danke f�r deine Antwort, hilft schon mal. Mich verwirrt die Regelung was Ausgaben betrifft trotzdem noch.

    Gehe ich richtig in der Annahme das alles was ich f�r meinen Betrieb erworben hab und nachweisbar auch daf�r genutzt wird, die 150 Euro Grenze nicht �berschritten hat, sofort als Betriebsausgaben abzusetzen ist? und nicht als Abzuschreibende Wirtschaftsgut �ber mehrere Jahre? Und alles was in der Anschaffung �ber diesem Wert liegt muss �ber mehrere Jahre abgesetzt werden?

    Wie sieht es mit meiner Handy-rechnung aus? Das Handy wird teils privat, teils gesch�ftlich gen�tzt. Gibt es irgendein pauschales Verh�ltnis oder wie wird festgelegt wie viel ich von einer Rechnung als Betriebsausgaben angeben darf?

  4. #4
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von Tom123 Beitrag anzeigen
    Danke f�r deine Antwort, hilft schon mal. Mich verwirrt die Regelung was Ausgaben betrifft trotzdem noch.
    Welche Regelung konkret?

    Gehe ich richtig in der Annahme das alles was ich f�r meinen Betrieb erworben hab und nachweisbar auch daf�r genutzt wird, die 150 Euro Grenze nicht �berschritten hat, sofort als Betriebsausgaben abzusetzen ist? und nicht als Abzuschreibende Wirtschaftsgut �ber mehrere Jahre?
    Ja. Steht ja genau so in der verlinkten FAQ.

    Und alles was in der Anschaffung �ber diesem Wert liegt muss �ber mehrere Jahre abgesetzt werden?
    Nein, es gibt zwischen 150 EUR und 410 EUR ein Wahlrecht.

    Das steht aber alles in der bereits verlinkten FAQ, überdeutlich. Lies sie doch bitte.

    Wie sieht es mit meiner Handy-rechnung aus? Das Handy wird teils privat, teils gesch�ftlich gen�tzt. Gibt es irgendein pauschales Verh�ltnis oder wie wird festgelegt wie viel ich von einer Rechnung als Betriebsausgaben angeben darf?
    Bitte mal die Forensuche benutzen, es ist hier eigentlich alles schon da gewesen.

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