Hallo,
Ich habe ein Nebengewerbe im Handel, mit der Rechtsform Einzelunternehmen und Wahrnehmung der Kleinunternehmerregelung eröffnet. Vorerst war es vorgesehen lediglich im EU Ausland Waren einzukaufen und diese dann auch lediglich im Inland / EU anzubieten. Dazu habe ich eine EUSt-ID. beantragt und erhalten.
Nun hat es sich aber ergeben, dass ein Unternehmen in Japan gerne Produkte über mein Unternehmen beziehen möchte. Folgende Fragen stellen sich nun für mich:
- Bei der Kleinunternehmerregelung kann ich die durch den Wareneinkauf gezahlte Mehrwertsteuer nicht zurückfordern. Genauso muss ich aber auch keine Umsatzsteuer geltend machen.
Beim Verkauf in das Nicht-EU Ausland und der Regelung als Nicht-Kleinunternehmer muss ich das aber auch nicht, wenn nachgewiesen wird, dass die Ware in ein Drittland geht (Japan). Bin ich somit mit der Kleinunternehmerregelung nicht im Nachteil und könnte meine Marge, um den Betrag der erstmalig gezahlten Vorsteuer/MwSt. aus dem Wareneinkauf verbessern, wenn ich die Kleinunternehmerregelung nicht anwende?- Bei Nicht-Kleinunternehmerregelung und Verkauf ins Drittland (NichtEU): Wie verhält sich die Besteuerung? Wird erst gar keine Mehrwerststeuer beim Weiterverkauf angegeben, oder wird sie angegeben und vom Finanzamt zurückgefordert?
- Es ist ja gefordert, dass ein Nachweiss gebracht wird, dass die Ware in ein Nicht EU Ausland versendet wurde. Ist dafür die Rechnung des Versandunternehmens ausreichend (gemeinsam mit den auszufüllenden ZollDokumenten), oder muss noch ein Extranachweiss vom Zoll eingeholt werden? Sprich, reicht es wenn ich zu DHL gehe und ein Paket nach Japan versende und die Dokumente, die ich erhalte aufbewahre?
Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!
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