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Thema: Rechnung nach Österreich - wie in der Umsatzsteuervoranmeldung erfassen ?

  1. #1
    TP-Newbie
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    Rechnung nach Österreich - wie in der Umsatzsteuervoranmeldung erfassen ?

    Hallo,

    ich bin ein großer Fan dieses Forums und lese schon seit Jahren immer mal wieder mit.

    Nun zu meinem Anliegen, ich habe am 01 Juli ein Gewerbe aufgemacht, als "Kleinunternehmer" der von der "Kleinunternehmerreglung" keinen Gebrauch macht. Sprich ich habe vor USt. abzuführen.
    Als Besteuerungsvariant habe ich eine "IST-Besteuerung" gewählt.

    Ich hatte nun einen Kunden aus dem Ausland (Österreich) und habe ihm ein Webdesign erstellt, ihm die Rechnung (ohne USt.) am 30.07.2012 ausgestellt (Als pdf gemailt und nochmal per Post verschickt)- das Geld wird erst im August bei mir eintreffen.

    Meine Frage ist nun, in welches Feld bzw. welche Felder ich bei der Umsatzsteuervoranmeldung ausfüllen muss. Ich hätte nun vermutet das ich den Betrag in Zeile 41 (Umsätze aus grenzüberschreitenden Dienstleistungen an andere EU-Unternehmen) eintrage - Ist das Richtig ?

    Da ich im Juli aber keine Einnahmen (oder Ausgaben) hatte, kann ich alle Felder, in denen Beträge verlangt werden, leer lassen oder ?

    und die dritte Sache wäre, die ZM:
    Muss ich die abgeben als Kleinunternehmer ? und wenn ja, dann erst im Oktober ?

    Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

    Grüße
    Haudi

  2. #2
    TP-Member
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    48
    Hallo,

    darf ich mal fragen was das für eine Variante ist? Also es ist ein Kleingewerbe und es werden keine MwSt. ausgewiesen aber du bist auch nicht Vorsteuer berechtigt (Umsatzsteuerrecht § 19 (1) UStG )??
    ...und was bedeutet jetzt die IST-Besteuerung? Musst du dann jeden Monat einen Antrag ans Finanzamt schicken??
    Sorry wegen vielen Fragen....bin aber auch grad dabei ein Kleingewerbe anzumelden...leider sind bei mir noch einige Fragen offen

    LG MellZI

  3. #3
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    Zitat Zitat von MellZi Beitrag anzeigen
    Hallo,

    darf ich mal fragen was das für eine Variante ist? Also es ist ein Kleingewerbe und es werden keine MwSt. ausgewiesen aber du bist auch nicht Vorsteuer berechtigt (Umsatzsteuerrecht § 19 (1) UStG )??

    Nein - das ist gar keine Variante, Haudi ist kein Kleinunternehmer. Haudi ist ganz normal regelbesteuert.

    ...und was bedeutet jetzt die IST-Besteuerung? Musst du dann jeden Monat einen Antrag ans Finanzamt schicken??
    Nein. http://www.teialehrbuch.de/Kostenlos...steuerung.html

    Sorry wegen vielen Fragen....bin aber auch grad dabei ein Kleingewerbe anzumelden...leider sind bei mir noch einige Fragen offen
    Dann lies dich bitte gründlich ins Forum ein, wir hatten hier wirklich schon so ziemlich alle Themen. Wir schreiben z.B. ungefähr 1x die Woche, dass niemand ein "Kleingewerbe" anmelden kann. Die Kleinunternehmerregelung ist ausschließlich umsatzsteuerlich relevant....

    Zitat Zitat von Haudi1990 Beitrag anzeigen
    Nun zu meinem Anliegen, ich habe am 01 Juli ein Gewerbe aufgemacht, als "Kleinunternehmer" der von der "Kleinunternehmerreglung" keinen Gebrauch macht.
    Dann bist du kein Kleinunternehmer, sondern regelbesteuert. Gewöhn' dir gleich an, die richtigen Begriffe zu benutzen, alles andere verwirrt nur dich selbst (und andere, wie man schon sehen kann).

    Meine Frage ist nun, in welches Feld bzw. welche Felder ich bei der Umsatzsteuervoranmeldung ausfüllen muss. Ich hätte nun vermutet das ich den Betrag in Zeile 41 (Umsätze aus grenzüberschreitenden Dienstleistungen an andere EU-Unternehmen) eintrage - Ist das Richtig ?
    Ja - aber halt erst in der USt-VA für August.

    Da ich im Juli aber keine Einnahmen (oder Ausgaben) hatte, kann ich alle Felder, in denen Beträge verlangt werden, leer lassen oder ?
    Nein, schreibe überall eine Null rein.

    und die dritte Sache wäre, die ZM:
    Muss ich die abgeben als Kleinunternehmer ?
    Du bist eben kein KU, also musst du die natürlich abgegeben.

    und wenn ja, dann erst im Oktober ?
    Ja, für das dritte Quartal.

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  4. #4
    TP-Member
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    Danke Copy für die Antworten....hab mich ja schon im Forum ein bisschen durchgeforstet....naja...ich werd weiter schauen. Leider find ich hier gar nichts zum Thema "öffentlicher Dienst". Gibt es anscheinend nicht viele hier
    LG

  5. #5
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von MellZi Beitrag anzeigen
    Danke Copy für die Antworten....hab mich ja schon im Forum ein bisschen durchgeforstet....naja...ich werd weiter schauen. Leider find ich hier gar nichts zum Thema "öffentlicher Dienst". Gibt es anscheinend nicht viele hier
    Es gibt aus unternehmerischer Sicht, also aus Sicht der Selbstständigkeit, auch keine Besonderheiten für Angehörige des ÖD. Und die Besonderheiten aus ÖD-Sicht musst du mit deinem Dienstherren abklären. Also was Genehmigungen usw. angeht.

    copy

  6. #6
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    Alles, klar das hat mir sehr geholfen - Danke copy !


    Ansonsten wurden die Fragen von MellZi auch beantwortet,
    falls du aber noch was zu meiner Gewerbeanmeldung wissen möchtest -> PN

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