Tut Ihr aber nicht, von daher verstehe ich deine Überlegungen nicht.
Ja. Was solltest du sonst tun?Kann ich nun auf der Rechnung einfach (wie üblich) einen Verweis auf §19 geben, keine Steuer ausweisen und es dabei belassen?
Ja natürlich müssen die Einkünfte enthalten sein, sie unterliegen ja der Einkommensteuer - die Nichtsteuerbarkeit beträfe ja nur die USt.Die zweite und dritte Frage betreffen die Steuermeldung:
1. Wie bereits beschrieben, führen wir eine einfache EÜR durch und übermitteln diese im Rahmen der gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte. Sollte diese nun ebenfalls die durch diesen Auftrag erzielten Einkünfte beinhalten, gesondert ausgewiesen beinhalten, oder entfallen diese, da sie nicht steuerbar sind?
Was hast du denn nur immer mit der Umsatzsteuer? Du hast damit doch gar nichts zu tun.Wenn das alles wäre, wärs ja zu einfach:
2. Die Rechnung soll in einer Fremdwährung erfolgen. Also stelle ich den Fremdwährungsbetrag in Rechnung, rechne anschließend mit Hilfe der Umsatzsteuer-Umrechnungskurstabelle
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