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Thema: von Privat kaufen, kann ich das als Ausgaben buchen?

  1. #1
    TP-Specialist Nice ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Nice ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Nice ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Nice ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Nice ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von Nice
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    von Privat kaufen, kann ich das als Ausgaben buchen?

    Hi,
    sorry, hab mich im Betreff wohl etwas holprig ausgedrückt.
    Also, ich kann von einem Bekannten relativ günstig einen Monitor kaufen. Der kann mir als Privatmann aber keine Rechnung mit ausgewiesener MwSt. ausstellen. Wenn er mir eine Art Lieferschein schreibt, kann ich den Kauf des Monitors dann bei mir als Ausgaben verbuchen? Ich hab jetzt schon unterschiedliche Meinungen dazu. Steuerberater sagt: Kein Problem. Kontoauszug reicht als Beleg. Eine Freundin (Steuerfachgehilfin) sagt, dass das nicht ausreicht. Wem darf ich denn jetzt glauben? (Der Steuerberater hat mir übrigens schonmal was falsches gesagt. Deshalb bin ich etwas verunsichert)

    viele Grüße
    Nicole
    Rot-Stich


    Auf ausgetretenen Pfaden kommt man nur dort an, wo andere schon gewesen sind...

  2. #2
    TP-Special Mod TP-Sponsor Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Avatar von Thomas
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    Smile

    glaub' dem Steuerberater

    mache ich auch seit Jahren so (z.B. Einkäufe über ebay, da drucke ich die email als Buchungsbeleg aus und gut ist)
    Mein Stb. sagte, das sei ok - und ne Steuerprüfung hatte ich auch zwischendurch, die haben einiges bemosert, solche Käufe aber nicht

    Bargeldlos - also übers Konto - ist in solchen Fällen aber anzuraten, ist "glaubwürdiger" als Bargeschäfte (meinte mein Stb)

  3. #3
    Registered User Weberknecht ist auf einem guten Weg
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    Hi Nicole,

    der Privatmann darf dir zwar keine Rechnung ausstellen, aber natürlich darf er mit dir einen schriftlichen Kaufvertrag mit Preisangabe machen. Den Kaufvertrag kann er ja einfach mit dem Artikel mitschicken. Musst halt nur fragen, ob ers netterweise macht. Kann ja ruhig auch formlos sein. Hauptsache Käuferadresse, Verkäuferadresse, Artikelbeschreibung und Preis sind drauf.

    Gruß
    Martin

  4. #4
    TP-Senior Penzinger macht alles soweit korrekt Avatar von Penzinger
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    Hallo,
    normal sollte doch auch eine Quittung reichen oder? So nen Quittungsblock gibts günstig in jedem Schreibwarenladen ...

    Gruß

    Christian

  5. #5
    TP-Specialist Nice ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Nice ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Nice ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Nice ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Nice ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von Nice
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    Hi,
    danke erstmal für die schnellen Antworten! - Wie immer!
    Ich hab mir überlegt Montag sicherheitshalber einfach nochmal beim Finanzamt anzurufen. Die sind hier in Kiel eigentlich sehr nett. (Mit anderen Finanzbeamten hatte ich bisher NUR schlechte Erfahrungen.)
    Wenn die mir auch grünes Licht geben, dann kann ja eigentlich nichts mehr schiefgehen.

    Merci
    und viele Grüße
    Nicole

    P.S.: Ich lass den Thread mal noch offen und teil euch mit was mir die Finanzbeamten gesagt haben.
    Rot-Stich


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  6. #6
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    So, jetzt hab ich mit dem Finanzamt telefoniert. Es ist, wie Thomas auch schon sagte, kein Problem Käufe von Privat als Ausgaben zu verbuchen. Optimal wäre eine Quittung oder Rechnung (ohne MwSt.). Bei ebay-Käufen reicht der Kontoauszug UND die Produktbeschreibung (in ausgedruckter Form).

    Nicole
    Rot-Stich


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  7. #7
    TP-Newbie uboe macht alles soweit korrekt
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    selbstverständlich kannst du das! du kannst diese ausgaben allerdings nur mit Mwst "0" buchen - die position in deinen kosten bzw betriebsausgaben kannst du ganz normal in ansatz bringen!
    eine quittung ausgestellt vom verkäufer wäre allerdings nicht übel - denn oberster grundsatz fürs finanzamt ist nun mal :"keine buchung ohne beleg"

    gruß uboe

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