Das kommt auf die Herrschaften beim Amt an - die UstID-Erteilung zu meiner ersten großartigen Firmengründung hat ca. zwei Wochen gedauert, die zu meiner zweiten ca. zwei Monate ...![]()
Hallo,
kann mir jemand sagen, wielange die Erteilung einer UstID in Deutschland ca. dauert?
Hab sie gleich mit dem Betriebsfragebogen beim Finanzamt angefordert, die junge Dame dort meinte nur es würde schon eine Weile dauern..![]()
Das kommt auf die Herrschaften beim Amt an - die UstID-Erteilung zu meiner ersten großartigen Firmengründung hat ca. zwei Wochen gedauert, die zu meiner zweiten ca. zwei Monate ...![]()
Wie Lars schon sagte, kommt drauf an .... Voraussetzung ist, das Du bereits eine Steuernummer vom FA bekommen hast. Diese mußt Du dann den Leuten in Saarlouis mitteilen. Ohne diese werden sie nicht tätig. Wenn Sie die dann haben, dann so ca. eine bis zwei Wochen.
Thomas
Insoweit du sie beim Gewerbeanmeldungsbogen des Finanzamtes gleich angefordert hast, muß sie in Saarlois nicht nochmal angefordert werden, sondern wird dir vom FA direkt zugeteilt. So ist es zumindest in Bayern :O)
Grüssle
Karl
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Kreativität fängt da an, wo der Verstand aufhört das Denken zu behindern.
[Vivienne Westwood]
wenn man das weiterrechnet, müßte es für Deine dritte Firma zwei Jahre dauernOriginal geschrieben von Lars
Das kommt auf die Herrschaften beim Amt an - die UstID-Erteilung zu meiner ersten großartigen Firmengründung hat ca. zwei Wochen gedauert, die zu meiner zweiten ca. zwei Monate ...![]()
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aber mal im Ernst, ich bin ja nun seit einem halben Jahr nicht mehr selbständig, war es aber zwei Jahre davor und ich brauchte überhaupt keine UST-ID , natürlich musste ich auch UST Erklärungen machen, aber mir wurde gesagt, dass man eine derartige ID nur bei Geschäften mit dem Ausland zwingend bräuchte, hat sich da was geändert ?
meines Wissens ist das immer noch soOriginal geschrieben von Christian
dass man eine derartige ID nur bei Geschäften mit dem Ausland zwingend bräuchte, hat sich da was geändert ?
sie dient ja nur bei Geschäften innerhalb der EU als Nachweis, dass du Umsatzsteuer zahlst, wenn du nur innerhalb der BRD tätig bist/handelst ist die USt.-ID eigentlich überflüssig
Werd ich wohl noch ein wenig warten
Joar, wenn du innergemeinschaftliche Geschäfte tätigst die der USt. unterliegen, kannst du wenn beide eine UstID haben die Umsatzsteuer bei der Rechnung weglassen, ansonsten dient sie der Verifizierung dass du auch USt. zahlen musst bei innergemeinschaftlichen Geschäften.
Kann aber auch innerhalb Deutschlands manchmal nützlich sein die angegebene UstID zu überprüfen... z.b. bei Freiberuflern etc.
Damit zeigt man gleich das man auch wirklich die Umsatzsteuer berechnen darfGibt halt genügend Leute die diesen Aspekt z.b. bei Erstkontakt wg. Auftragsvergabe positiv betrachten...
Soweit mein Kenntnisstand![]()
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