ich bzw. mein Stb. handhabe auch die "Ist-Buchung", versteuert wird also erst ab Zahlungseingang und nicht bei Rechnungsstellung!
das handhaben wir schon immer so und das FA hat auch bisher nichts anderes gefordert.
Ich glaube fast, dass ist irgendein blöder Alleingang eines pflichteifrigen Finanzbeamten
Besonders gemein wird diese Regelung ja in dem Moment, wo Kunde gar nicht zahlt: USt. ist ans FA gezahl und ich bekomme gar nix
das kann doch eigentlich gar nicht wahr sein![]()


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) enorme Vorauszahlungen bedeutet.
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