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Thema: Käufe bei Ebay steuerlich absetzen

  1. #1
    TP-Senior Toskka macht alles soweit korrekt Avatar von Toskka
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    Käufe bei Ebay steuerlich absetzen

    Wie kann ich Käufe bei Ebay steuerlich absetzen?
    Reicht da die Kopie des Kontoauszuges oder der Ausdruck der E-Mail, oder sogar nur der Text der Mail in einen Texteditor rüberkopiert und ausgedruckt?
    Oder muss ich sonst noch was beachten?

    Habe über die Suchfunktion leider nichts gefunden.

    Und wie ist es mit anderen Privatkäufen? Reicht da eine formlose Quittung, Kontoauszug aus?

    Danke erstmal...
    Life is fast, be faster...

  2. #2
    TP-Supporter Hardy macht alles soweit korrekt
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    Hallo,

    wenn der Ebayer keine Rechnung mitschickt (bei Firmen würde ich drauf bestehen, bei Privatpersonen natürlich nicht) reicht der Kontoauszug und die Mail von Ebay, die Du digital archivieren musst.
    Für die Buchhaltung dann noch die Ebay-Mail ausdrucken und fertig ist die Betriebsausgabe.
    Mit Privatkäufen ist es ebenso, kleine Quittung, Kontoauszug, fertig. Bei Barverkäufen reicht eine kurze Quittung (auch formlos, muss nicht extra eine Quittungsblock gekauft werden).

    Achte bei Privatverkäufen nur darauf, dass Du keine USt als Vorsteuer abziehst.

    Viegrü

    Hardy
    dont dream it, be it!

    Wie immer gilt: Alles Geschriebene ist meine private Meinung und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar.

  3. #3
    TP-Senior Toskka macht alles soweit korrekt Avatar von Toskka
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    Brauche ich beides, also Kontoauszug und Mail, bzw. Quittung oder reicht nur die Mail, bzw. Quittung?
    Und wieso muss ich diese digital archivieren?

    Danke
    Life is fast, be faster...

  4. #4
    TP-Supporter Hardy macht alles soweit korrekt
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    Das kommt darauf an, ob Du Deine Buchhaltung nach dem Konto machst oder ob Du eine einfache Buchhaltung machst. Bei doppelter Buchführung benötigst Du beides, sonst reicht die Emai.

    Digitale Archivierung (das heisst irgendwo abspeichern und später auf Diskette oder CD sichern) ist seit 01.01.02 Vorschrift.
    Da nicht genau beschrieben wurde, ab welcher Untergrenze man davon befreit ist, würde ich empfehlen dies einfach zu machen, ist ja kein Akt (archivieren hörte sich wohl gewaltiger an, als es ist)
    dont dream it, be it!

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  5. #5
    TP-Specialist Nice ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Nice ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Nice ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Nice ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Nice ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von Nice
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    Hi,
    ich hatte mal das gleiche Problem und hab beim Finanzamt nachgefragt. Die nette Dame meinte, dass ich den Kontoauszug bräuchte, sowie einen Ausdruck des Kaufabschlusses bei ebay. Ich hab mir da nen Screenshot von dem angebotenen Artikel gemacht und ausgedruckt und auch die ensprechende mail von ebay ausgedruckt.

    viele Grüße
    Nicole
    Rot-Stich


    Auf ausgetretenen Pfaden kommt man nur dort an, wo andere schon gewesen sind...

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