Hallo,
wenn der Ebayer keine Rechnung mitschickt (bei Firmen würde ich drauf bestehen, bei Privatpersonen natürlich nicht) reicht der Kontoauszug und die Mail von Ebay, die Du digital archivieren musst.
Für die Buchhaltung dann noch die Ebay-Mail ausdrucken und fertig ist die Betriebsausgabe.
Mit Privatkäufen ist es ebenso, kleine Quittung, Kontoauszug, fertig. Bei Barverkäufen reicht eine kurze Quittung (auch formlos, muss nicht extra eine Quittungsblock gekauft werden).
Achte bei Privatverkäufen nur darauf, dass Du keine USt als Vorsteuer abziehst.
Viegrü
Hardy


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