Ich wüsste nicht, dass auf Kontoführungsgebühren MwSt drauf ist.
MwSt kannst du nur geltend machen, wenn du eine Rechnung hast, worauf auch extra die MwSt aufgeführt ist.
Umsatzsteuerrückerstattung musst du gar nicht angeben. Du hast die Umsatzsteuer ja vorher auch schon ausgegeben.


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Alle die von Thomas genannten Bereiche und darüber hinaus noch viele mehr (Landwirtschaft, Pflege, Kultur etc.) sind selbstverständlich MwSt-frei!
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