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Thema: Umsatzsteuer (Kontoführung, etc.)

  1. #1
    TP-Supporter Sebi ist auf einem guten Weg Avatar von Sebi
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    Umsatzsteuer (Kontoführung, etc.)

    Hi Leute,

    ich hätte da mal 2 Fragen:

    1.) Ist auf Kontoführungsgebühren Mwst. drauf?

    2.) Wenn man eine Umsatzsteuerrückerstattung bekommt, wie gibt man dass dann an? Davon muss man wohl kaum wieder Umst. abführen, oder?

    Vielen Dank im voraus.

    mfg
    Sebi

  2. #2
    TP-Supporter duna ist auf einem guten Weg Avatar von duna
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    Ich wüsste nicht, dass auf Kontoführungsgebühren MwSt drauf ist.
    MwSt kannst du nur geltend machen, wenn du eine Rechnung hast, worauf auch extra die MwSt aufgeführt ist.
    Umsatzsteuerrückerstattung musst du gar nicht angeben. Du hast die Umsatzsteuer ja vorher auch schon ausgegeben.
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  3. #3
    TP-Specialist adrian macht alles soweit korrekt
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    Original geschrieben von duna
    Ich wüsste nicht, dass auf Kontoführungsgebühren MwSt drauf ist.
    MwSt kannst du nur geltend machen, wenn du eine Rechnung hast, worauf auch extra die MwSt aufgeführt ist.
    Umsatzsteuerrückerstattung musst du gar nicht angeben. Du hast die Umsatzsteuer ja vorher auch schon ausgegeben.
    Doch doch, MwSt ist da sicherlich auch drauf, denn schliesslich verrechnet dir die Bank mit den Kontoführungsgebühren eine Dienstleistung. Eine Rechnung existiert ebenfalls, nur halt einfach virtuell und der Betrag wird direkt dem Konto abgebucht, wozu du die Bank bei der Eröffnung durch deine Unterschrift vertraglich ermächtigt hast.

    Gruss Adi
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  4. #4
    TP-Senior Joern macht alles soweit korrekt
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    Normalerweise rechnet die Bank die Gebühren ab und bucht, sofern UST dabei ist, diese einzeln ab. Dann kannst du sie ziehen, sonst nicht
    Gruß Jörn

  5. #5
    TP-Special Mod TP-Sponsor Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Avatar von Thomas
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    meines Wissens ist weder in Kontoführungsgebühren, in Porto und in Versicherungsbeiträgen MWSt. enthalten geschweige denn wird diese irgendwo aufgeführt.

    sind zwar alles ganz normale Betriebskosten, eine Vorsteuer hieraus kann ich aber nicht "ziehen"

  6. #6
    TP-Specialist adrian macht alles soweit korrekt
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    Original geschrieben von Thomas
    meines Wissens ist weder in Kontoführungsgebühren, in Porto und in Versicherungsbeiträgen MWSt. enthalten geschweige denn wird diese irgendwo aufgeführt.

    sind zwar alles ganz normale Betriebskosten, eine Vorsteuer hieraus kann ich aber nicht "ziehen"
    Thomas hat natürlich recht!! *vormSchreibenHirneinschalten* Alle die von Thomas genannten Bereiche und darüber hinaus noch viele mehr (Landwirtschaft, Pflege, Kultur etc.) sind selbstverständlich MwSt-frei!

    Adi
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  7. #7
    TP-Insider paul123 ist auf einem guten Weg Avatar von paul123
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    Morgen

    Das scheint aber so nicht überall bzw. in jeder Bank gleich zu sein! Ich bin Kunde einer Genossenschaftsbank und da bekomme ich seit (weis nicht ganz genau) ca. 1 Jahr auf die Quartalsabrechnung (Ü-Zinsen, Gebühren usw..) auch die 16 % berechnet! Und das ist problemlos auf (bei mir) dem Kontoauszug nachzulesen. Die werden automatisch mitgedruckt.

    Habe extra nachgeschaut ....

    Wie das aber z.B. bei Sparkasse & Co ist, weis ich nicht ...

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  8. #8
    TP-Specialist adrian macht alles soweit korrekt
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    Könnte an der Rechtsform der Bank liegen. Wie es aber genau aussieht weiss ich nicht. Am Besten sonst gleich mal bei der Bank nachfragen.

    Adi
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  9. #9
    TP-Insider paul123 ist auf einem guten Weg Avatar von paul123
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    bei mir ist das ne e.G.

    Naja, nach meinen Vorstellungen klingt es logisch, Mwst. zu ziehen. Ist ja ein wirtschaftendes Unternehmen mit Gewinnerzeugungsabsicht (blödes Wort - mein-sauer-verdientesreduzierendes Unternehmen käme besser ) und Dienstleistungsangebot ...

    Aber eigentlich sind das auch Versicherungen auch... z.B. und Post usw. auch...

    Das blöde ist ja (meiner Meinung nach) bei der Post ist keine Mwst. drin, bei Ups z.B. schon - und beide machen eigentlich das gleiche.

    Naja, ich versteh es nicht.

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  10. #10
    TP-Specialist adrian macht alles soweit korrekt
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    Naja, der Unterschied zwischen UPS und Post ist der, dass die Post ein halbstaatliches Unternehmen (zumindest in der Schweiz) und damit teilweise ein Diener des "service public". Und da wird keine MwSt verrechnet.

    Bei der Bank ist es wohl wirklich so, dass nur Banken mit AG-Rechtsform privilegiert sind - Versicherungen ebenso, denn bei beiden Unternehmensarten handelt es sich ja um rechtlich speziell behandelte Formen.

    Gruss Adi
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  11. #11
    TP-Junior madn macht alles soweit korrekt
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    zu 1.) bei mir ist es eine e.g. und es sind leider keine 16% drauf...

    zu 2.) ust und vorsteuer ganz normal eintragen, den endbetrag einfach mit minus-zeichen ins formular eintragen (ist links aber auch nochmal beschrieben

    grüße

    martin

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