Hallo !![]()
Ich hatte letztes Jahr auch noch die Kleinunternehmerregelung. Ab Januar 2005 bin ich umsatzsteuerpflichtig.So habe ich dem Finanzamt geschrieben: Hiermit erläre ich, das ich ab dem Kalenderjahr 2005 auf der Anwendung d. § 19 Abs. 1 UstG verzichte. Hat alles geklappt, und ich musste nur noch rückwirkend die Umsatzsteurervoranmeldungen abgeben. Warte aber damit nicht zu lange, denn sonst bekommst Du eine Schätzung vom Finanzamt.![]()


LinkBack URL
About LinkBacks
Zitieren