du schaffst es ein unternehmen nur mit partnerprogrammen zu finanzieren ... respekt ...![]()
Hallo!
Hab gleich mehrere Fragen auf einmal, wollte deswegen nicht mehrere Beiträge eröffnen![]()
Also Folgendes:
Ich bin seid kurzem selbstständig und bekomme auch den sog. ICH-AG zuschuss, bin Einzelunternehmer. Ich beziehe mein Einkommen ausschliesslich über Werbeeinnahmen im Netz, d.h. wie etwa irgendwelche Sponsorprogramme (Banner etc.), hauptsächlich verdiene ich an Provisionen verkaufter Produkte von Fremdanbietern. Ein theoretisches Beispiel: Ich hätte eine Art Buchportal im INet und würde das Büchersortiment von amazon.de auf meiner Seite anbieten, um dadurch Provisionen von Amazon zu erhalten. Nehmen wir mal weiterhin an, dass ich in diesem Fall im 14tägigen Rhythmus die Einnahmen von durch die Banner von amazon.de auf mein Geschäftskonto (normales Kontokorrent) überwiesen bekomme.
Wie mache ich solches Einkommen steuerlich geltend? Wie sieht es mit der Umsatzsteuererklärung aus, da ich etwa keine Rechnungen etc. schreibe?
Mir ist nicht klar, was ich in diesem Fall dem Finanzamt alles übermitteln muss, da ich ja u.a. umsatzsteuerpflichtig bin...
Und noch eine andere Sache: Teilweise habe ich auch Einnahmen durch Benutzung von Sponsorprogrammen aus dem Ausland (z.B. Amerika), hier ebenfalls eine 14tätige Überweisung auf mein deutsches Konto. Wie sieht es hier mit dem Doppelbesteuerungsabkommen aus?
Ich erhalte bei beiden obigen Beispielen lediglich eine Überweisung mit den jeweiligen Einnahmen, keine genaue Bezeichnung der Einnahmen steht im Verwendungszweck, so dass es für mich schwierig wird, diese einzuordnen, noch erhalte ich jegwede Rechnungen oder Ähnliches....
Bin um jeden Tipp dankbar!
Geändert von strange1 (04.12.2003 um 06:04 Uhr)
du schaffst es ein unternehmen nur mit partnerprogrammen zu finanzieren ... respekt ...![]()
ca. 100 Std. pro Woche Arbeit, n bisschen SEO, n paar Webseiten mit orderntlichem Konzept, genügend Traffic drauf und der Rubel rollt aber dafür sind die Umstände entsprechend => kaum Freizeit, genügend Stress mit bürokratischem Allerlei => Vater Staat (siehe oben)...
Weiss denn keiner nen Tipp bevor ich zum Steuerberater muss?
niemand?
Einnahmen sind Einnahmen und unterliegen der Steuerpflicht.
Also müssen sie sowohl für die Umsatzsteuer mit 16% angemeldet werden, als auch in deinem Jahresabschluss als Einnahmen erscheinen (für die Einkommenssteuer)
Ausnahme könnten ggf. wirklich Einnahmen aus dem Ausland sein, je nach Land gibt es da unterschiedliche Regeln.
Da wird dir wohl wirklich nur ein Fachmensch wirklich kompetete Auskunft geben können (wenn überhaupt, selbst macher Steuerberater dürfte damit überfordert sein)
was ein Versuch wert ist (ich habe gute Erfahrungen in der Hinsicht gemacht):
ruf deine IHK an, da bist du ja sowieso Zwangsmitglied, und lass dich mit der Außenhandelsabteilung verbinden.
Die wissen auch nicht immer alles sofort, aber machen sich im Zweifelsfall dann schlau zum Thema
und kostet nix![]()
Wie muss man sowas in der Einnahme-Überschuss-Rechnung angeben? Also Provision oder Werbeeinnahmen?
Das ist doch relativ egal wie du diesen Posten benennst.
Aber ich würde es als Provisionseinnahmen laufen lassen und dann buchhalterisch auf ein Konto von dir buchen.
Fertig
Traum-Projekt.com weiterhin der "Klick zum Know-how"
Dann bin ich ja froh, dass nun der erste Teil geschafft ist vom TP Relaunch.
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)