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Thema: Umsatzsteuer zurückholen

  1. #1
    TP-Junior dreamer7339 macht alles soweit korrekt
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    Question Umsatzsteuer zurückholen

    Um's kurz zu machen, ich habe jemanden einen Rechnung geschrieben und die Umsatzsteuer schon brav an das Finanzamt abgeführt. Der Kunde hat jedoch nicht gezahlt und der offene Betrag ist für mich verloren. Wie kann ich mir jetzt die zuviel gezahlte Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückholen? (Welches Kästchen ist in der Umsatzsteuervoranmeldung ist dafür auszufüllen?)

  2. #2
    TP-Supporter Tomate23 macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von Tomate23
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    Gib halt in der Umsatzsteuer vom nächsten Monat weniger Einnahmen an.
    Eure Tomi

  3. #3
    TP-Specialist Nice ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Nice ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Nice ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Nice ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Nice ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von Nice
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    ... oder du gibst einen korrigierten Umsatzsteuervoranmeldebogen für den betroffenen Monat ab. Dafür gibt es ein spezielles Kästchen auf dem Bogen "berichtigte Anmeldung" heißt das.

    viele Grüße
    Nicole
    Rot-Stich


    Auf ausgetretenen Pfaden kommt man nur dort an, wo andere schon gewesen sind...

  4. #4
    TP-Insider daydreamer ist auf einem guten Weg Avatar von daydreamer
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    Als Du Dein Gewerbe angemeldet hast (spez. Fragebogen des Finanzamts) - hast Du da bei der Umsatzsteuer

    Berechnung der Steuer nach vereinbarten Entgelten
    oder
    Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten
    gewählt?

    Bei letzterem hättets Du vom Finanzamt ein Bestätigungsschreiben erhalten. Ich habe letzteres gewählt um nämlich genau so einen Fall, wie Du ihn jetzt hast, zu vermeiden.

    Ich glaube, man kann das aber beim Finanzamt versuchen umzumelden.
    Daydreamer

  5. #5
    TP-Junior dreamer7339 macht alles soweit korrekt
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    Danke für die Tips. Ich habe SOLL-Versteuerung, sonst hätte ich das Problem ja nicht

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