Gib halt in der Umsatzsteuer vom nächsten Monat weniger Einnahmen an.
Um's kurz zu machen, ich habe jemanden einen Rechnung geschrieben und die Umsatzsteuer schon brav an das Finanzamt abgeführt. Der Kunde hat jedoch nicht gezahlt und der offene Betrag ist für mich verloren. Wie kann ich mir jetzt die zuviel gezahlte Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückholen? (Welches Kästchen ist in der Umsatzsteuervoranmeldung ist dafür auszufüllen?)
Gib halt in der Umsatzsteuer vom nächsten Monat weniger Einnahmen an.
Eure Tomi
... oder du gibst einen korrigierten Umsatzsteuervoranmeldebogen für den betroffenen Monat ab. Dafür gibt es ein spezielles Kästchen auf dem Bogen "berichtigte Anmeldung" heißt das.
viele Grüße
Nicole
Als Du Dein Gewerbe angemeldet hast (spez. Fragebogen des Finanzamts) - hast Du da bei der Umsatzsteuer
Berechnung der Steuer nach vereinbarten Entgelten
oder
Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten
gewählt?
Bei letzterem hättets Du vom Finanzamt ein Bestätigungsschreiben erhalten. Ich habe letzteres gewählt um nämlich genau so einen Fall, wie Du ihn jetzt hast, zu vermeiden.
Ich glaube, man kann das aber beim Finanzamt versuchen umzumelden.
Daydreamer
Danke für die Tips. Ich habe SOLL-Versteuerung, sonst hätte ich das Problem ja nicht![]()
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