Hallo ???,
Sie dürfen gar keine USt.-Erklärung abgeben.
Um für die USt.-Pflicht zu optieren reicht ein formloser Antrag...
Das Finanzamt würde aus der USt.-Erklärung diesen Antrag interpretieren und Sie wären fortan USt.-pflichtig und fünf Jahre daran gebunden.
MfG
M. Grigo

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