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Thema: Einnahme Überschuß Rechn. -> Verbuchen bei Rechnungsdatum oder Zahlungseingang

  1. #1
    inc
    inc ist offline
    TP-Junior inc macht alles soweit korrekt
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    6

    Einnahme Überschuß Rechn. -> Verbuchen bei Rechnungsdatum oder Zahlungseingang

    Hallo,
    meine Frage steht ja bereits im Topic. Wann bucht man?

  2. #2
    TP-Special Mod TP-Sponsor Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Avatar von Thomas
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    üblich ist die "Ist"-Verbuchung, also bei Zahlungseingang

    ist auch deutlich vorteilhafter ...

  3. #3
    TP-Supporter Hardy macht alles soweit korrekt
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    Neu Wulsmtorf
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    Das Gesetz (UST) sieht als Normalfall die Versteuerung nach vereinbarten Geldern vor. D.h. also nach der Rechnung.
    Auf Antrag kann aber vereinnahmte Gelder gemacht werden, was in der Tat einfacher in der Handhabung ist.
    Ein Zweizeiler an das FA reicht aus. Dies gilt aber nur bei folgenden Voraussetzungen:

    Gesamtumsatz Vorjahr
    in den alten Bundesländern nicht mehr als 125.000,00 €
    in den neuen Bundesländern vom 1.1.1996
    bis zum 31.12. 2004 nicht mehr als 500.000,00 €
    oder Befreiung von der Buchführungspflicht.

    Darüber ist ein Wahlrecht nicht mehr gegeben.

    Viegrü

    Hardy
    dont dream it, be it!

    Wie immer gilt: Alles Geschriebene ist meine private Meinung und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar.

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