+ Antworten
Ergebnis 1 bis 12 von 12

Thema: Differenzbesteuerung

  1. #1
    TP-Junior tp_kunde macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Jan 2004
    Beiträge
    5

    Question Differenzbesteuerung

    Hallo liebe TP´ler,

    differenzbesteuerung - wer kann mir das bitte erklären.
    Habe über die Suchfunktion leider noch nichts darüber gefunden, mit Ausnahme das dort nur der Differenzbetrag versteuert wird.

    Aber wie ist das zu verstehen bzw. vielleicht kann das jemand an einem Beispiel erklären.

    Vielen Dank schon einmal,

    André

  2. #2
    TP-Veteran Epic bringt sich richtig ein Epic bringt sich richtig ein Avatar von Epic
    Registriert seit
    Mar 2004
    Ort
    Norddeutschland
    Beiträge
    1.042
    Ziel der Differenzbesteuerung
    Durch die Anwendung der Regeln der Differenzbesteuerung wird der Wettbewerbsnachteil, den der gewerbliche Handel gegenüber dem Privatverkauf von Gebrauchtgegenständen hat, in einfacher und leicht zu handhabender Weise vermieden.

    Prinzip der Differenzbesteuerung
    § 25a UStG sieht vor, dass der Händler bei einem Weiterverkauf eines aufgekauften Gebrauchtgegenstandes nicht das Gesamtentgelt (Veräußerungspreis minus Umsatzsteuer), sondern nur die Differenz zwischen Einkaufspreis und Verkaufspreis umsatzversteuert.

    Anwendung der Differenzbesteuerung
    Die Differenzbesteuerung findet insbesondere im Kfz-Handel Anwendung, aber auch bei dem Verkauf von gebrauchten Cd´s etc.

    Greez Epic03

    Achja Du wolltest ja noch ein Beispiel !

    Du kaufst einen gebrauchten Pkw für 2000 € bei einer Privatperson !

    Buchung Wareneingang an Geldkonto (alles ohne VSt, weil die Privatperson ja keine USt ausweisen darf)

    jetzt verkaufst Du den Pkw im Rahmen Deines Geschäftsbetriebes für sagen wir 3000 € (willst ja schließlich was daran verdienen)

    Die 1000€ die Du jetzt mehr für den Pkw haben möchtes sind nun Umsatzsteuerpflichtig !! Das nennt man Differenzbesteuerung !! die Differenz zwischen EK Preis und VK Preis muss mit USt belastet werden !

    Buchung Geldkonto an Erlöse (2862,07 €)
    Geldkonto an USt (137,93 € USt aus 1000 €)
    Geändert von Epic (12.03.2004 um 09:22 Uhr)
    Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.

    ________________________

    Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
    ________________________

  3. #3
    TP-Junior tp_kunde macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Jan 2004
    Beiträge
    5
    Hallo Epic,

    vielen herzlichen Dank. Das hilft mir doch schon mal weiter.

    Dies gilt aber natürlich nur für den Weiterverkauf von Waren die von Privatpersonen verkauft wurden - richtig?

    Gruss,
    André

  4. #4
    TP-Veteran Epic bringt sich richtig ein Epic bringt sich richtig ein Avatar von Epic
    Registriert seit
    Mar 2004
    Ort
    Norddeutschland
    Beiträge
    1.042
    Die Differenzbesteuerung ist immer dann anzuwenden wenn in der Verkaufskette irgendwo eine Privatperson stand. Sprich kaufst Du einen Pkw von einem Händler der den Pkw zuvor von einer Privatperson erworben hat ist die Differenzbesteuerung auch anzuwenden, denn die Umsatzsteuer aus der Differenzbesteuerung darf nicht ausgewiesen werden ! man würde sonst ja erkennen wie hoch der Aufschlag des Verkäufers war !

    Greetz Epic03
    Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.

    ________________________

    Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
    ________________________

  5. #5
    TP-Newbie waleranbigood macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Jan 2006
    Beiträge
    1
    Differenzbesteuerung ist verdammt arbeitsaufwendig. Gerade bei den Rechnungen und der Übersicht für den Steuerberater und für das Finanzamt muss alles stimmen und schlüssig sein.

    Ich habe lange überlegt ob sich dies bei Kleinartikeln überhaupt lohnt und nicht vielleicht sinnvoller wäre die Sachen voll zu versteuern.

    Da ich aber dem Fiskus ungern die Kohle in den Rachen schmeissen möchte, habe mir dazu ein Programm schreiben lassen welches meine über 1000 Verkäufe im Monat akkurat verarbeit (und mir jeden Tag eine Stunde Arbeit spart), Rechnungen schreibt und für den Steuerberater alle erdenklichen Listen auswirft.

    Wer interesse hat kann sich ja mal melden: daniel.mrugalski@gmx.de

  6. #6
    TP-Junior Schokostrolch macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Jan 2011
    Ort
    NRW
    Beiträge
    9
    Hallo, eine entscheidene Frage habe ich auch noch dazu:

    Wenn ein Händler einen PKW für 1.000 Euro einkauft, an diesem für 500 Euro reparaturen durchführen muss und den Wagen für 2.000 Euro verkauft - wie sieht dann die Rechnung aus?

    Zahlt er von den 500 Euro Gewinn die 19 % oder trotzdem von den 1.000 Euro (Differenz Einkaufspreis und Verkaufspreis)?

    Gruss Schokostrolch

  7. #7
    TP-Insider AO Gott macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von AO Gott
    Registriert seit
    Mar 2007
    Ort
    BaWü
    Beiträge
    772
    Nebenkosten, die nahc dem Erwerb des Gegenstands angefallen sind, minder nicht die Bemessungsgrundlage, d.h. es sind 2000 € - 1000 € = 1000 € mit der USt in Höhe von 19% zu besteuern!

    ACHTUNG: die USt ist hier bereits enthalten, also 1000 € *19%/119% rechnen, dann passt es!
    Gruss

    "Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
    "Pecunia non olet"
    "Niveau ist keine Tagescreme!"



  8. #8
    TP-Newbie Simone123 macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Aug 2011
    Beiträge
    3
    Hallo,

    aber wenn ich ein Auto für 1000 Euro kaufe und nochmal 500 Euro für Reparaturen reinstecken muss und den Wagen dann für 2000 Euro verkaufe, müsste ich 159,66 Euro steuern zahlen. Da ich nur 500 Euro abzüglich der 159,66 Euro daran verdiene, wären es 340,34 Euro.


    Und was wäre in so einem Fall, wenn man ein Unfallauto kauft, wo man jede Menge Geld reinstecken muss?

    Unfall-Autokaufpreis 2000 Euro
    Reparatur und Instandsetzungskosten 2500 Euro
    Verkaufspreis 5000 Euro

    Rechnung: 5000 Euro - 2000 Euro = 3000 Euro Differenz
    Also 3000 *19 /119 = 478,99 Euro Steuern zu zahlen.

    So, nun Rechnen wir den VK von 5000 Euro - 2500 Euro Reparaturen - EK von 2000 Euro = 500 Euro. Wenn man davon noch 478,99 Euro Steuern zahlen muss, bleiben 21 Euro Gewinn! Kann doch nicht sein!?

  9. #9
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
    Registriert seit
    Jul 2007
    Ort
    Stuttgart
    Beiträge
    4.320
    Zitat Zitat von Simone123 Beitrag anzeigen
    H
    Und was wäre in so einem Fall, wenn man ein Unfallauto kauft, wo man jede Menge Geld reinstecken muss?
    Genau das, was AO Gott gestern geschrieben hat.

    "Nebenkosten, die nach dem Erwerb des Gegenstands angefallen sind, mindern nicht die Bemessungsgrundlage"

    Wenn du zu wenig Gewinn machst, sind deine Verkaufspreise eben zu niedrig oder deine Kosten zu hoch.

    copy

  10. #10
    TP-Newbie Simone123 macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Aug 2011
    Beiträge
    3
    Gibt es eigentlich Quellen, wo man sowas nachlesen kann?

  11. #11
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
    Registriert seit
    Jul 2007
    Ort
    Stuttgart
    Beiträge
    4.320
    Zitat Zitat von Simone123 Beitrag anzeigen
    Gibt es eigentlich Quellen, wo man sowas nachlesen kann?
    Ja, und mit Google hättest du das sicher auch selbst gefunden:

    http://www.stb-mundorf.de/ustg/25a.htm

    Bemessungsgrundlage für die Differenzbesteuerung ist eben die Differenz (daher der Name) zwischen Verkaufspreis und Einkaufspreis, nicht die Differenz zwischen Verkaufspreis abzüglich der Nebenkosten und Einkaufspreis.

    Erklärt ist es z.B. in diesem Dokument der IHK Hannover, Punkt 4: http://www.hannover.ihk.de/fileadmin...esteuerung.pdf



    copy

  12. #12
    TP-Insider AO Gott macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von AO Gott
    Registriert seit
    Mar 2007
    Ort
    BaWü
    Beiträge
    772
    Zitat Zitat von Simone123 Beitrag anzeigen
    Gibt es eigentlich Quellen, wo man sowas nachlesen kann?
    Ich empfehle noch: Umsatzsteuer Anwendungserlass kurz: UStAE. Da ist die Verwaltungsmeinung niedergeschrieben, ebenso die Rechtsprechung. Kann man auch googeln...
    Gruss

    "Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
    "Pecunia non olet"
    "Niveau ist keine Tagescreme!"



+ Antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

     

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51