Es ist zu unterscheiden ob es sich um Forbildungskosten in einem Ausgeübten Beruf handelt oder ob es Fortbildungskosten in einem nicht ausgeübten Beruf sind.
Ersteres wäre in Voller Höhe als Werbungskosten abzugsfähig.
Zweiteres nur als Sonderausgaben (Beschränkt auf 920 € bei auswärtiger Unterbringung 1.227 p.a)
Wenn Du zu dem Zeitpunkt ein Gewerbe hast und die Forbildung Deinem Betrieb dient sind es natürlich Betriebsausgaben.
Unter Umständen kann es sich auch um Vorweggenommene Werbungskosten handeln für den Fall das die Fortbildung in einem zur Zeit nicht ausgeübten Beruf stattfindet. Nämlich dann wenn Du nach der Fortbildung in diesem Bereicht tätig wirst.
Gruß Epic03


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