Du kannst nur was von der Steuer absetzen wenn Du auch Steuern bezahlst. Generell gilt aber natürlich auch für Kleinunternehmer das eine Gewinnermittlung nacht § 4 (3) erstellt werden muss.
Kleinunternehmer haben genau die gleichen Verpflichtungen wie normale Unternehmer. Die "einzige" Ausnahme besteht in der Befreiung der Umsatzsteuerpflicht.
Gruß Epic03


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