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Thema: Ust-id nr. nicht als Kleinunternehmer, aber ......

  1. #1
    Zes
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    Ust-id nr. nicht als Kleinunternehmer, aber ......

    Hallo, zusammen,



    Als Kleinunternhemer braucht man keine Ust-id nr. aber wenn man generell aus dem Ausland (Asien) etwas importieren will, dann braucht man doch eine oder?

    hatte vor mich als kleinunternehmer anzumelden und kleidung aus asien zu importieren. Wenn ich aber Ust-id nr haben muss ,muss ich umsatzsteuer zahlen. vorsteuer darf ich aber nicht fordern vom FA, weil ich vom Ausland einkaufe.

    Gibt es eine Alternative dazu? Möchte nämlich als Kleinunternehmer handeln und die Vorsteile nutzen.


    Andere Frage:


    Einfuhrumsatzsteuer : zahle ich das ans FA oder Zollamt? wie ist das geregelt? ( Die könnte ich vom FA fordern, wenn ich kein Kleinunternehmer wäre)

    Danke für eure Antworten


    Gruß


    Zes

  2. #2
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    Hallo ???

    über die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer werden innergemeinschaftliche Erwerbe oder Lieferungen zwischen den einzelnen EU-Staaten kontrolliert.

    Wenn Erwerbe oder Lieferungen aus/in Drittländer erfolgen, ist eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nicht erforderlich.

    In Falle eines Imports, wird die Ware beim zuständigen Zollamt verzollt und mit Einfuhrumsatzsteuer belastet, die dann wiederum abzugsfähige Vorsteuer ist, wenn man nicht zuvor auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet hat.

    Auch umsatzsteuerbefreite Kleinunternehmer können eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen, ohne den Status der Umsatzsteuerbefreiung zu verlieren.

    MfG
    M. Grigo
    I N F O:
    Die nächste Gruppen-Veranstaltung mit dem Thema: "Wie erstelle ich meinen Businessplan" findet im November statt.

    Anfragen bitte an unsere eMail!

  3. #3
    Zes
    Zes ist offline
    TP-Junior Zes macht alles soweit korrekt
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    11
    Danke für die schnelle Antwort. Gut, dann brauche ich diese Nummer ja nicht unbedingt.




    Als Kleinunternehmer:

    Mein Umsatz darf nicht mehr als 17000€ im 1. und nicht mehr als 50000 im 2. Jahr betragen.

    Gewerbesteuer: Werde keinen Gewinn von 24500€/ jahr haben. somit zahle ich Gewerbesteuer auch nicht.

    Einkommenssteuer: muss ich zahlen . Jeder hat einen Freibetrag von ungefähr 7000€ . alles was dadrüber ist wird versteuert.


    Die Sachen werden dann hauptsächlich bei ebay verkauft.


    Einfuhrumsatzsteuer: muss ich zahlen. 16% vom Warenwert. An das Zollamt.

    Einkommenssteuerklärung: wie oft und wann wird die gemacht?
    wie hoch ist die einkommenssteuer ungefähr in % ? Bin azubi ,ledig



    Muss ich etwas sonst beachten?

    Vieln Dank für deine Hilfe.

    gruß

    zes

  4. #4
    TP-Special Mod TP-Sponsor Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Avatar von Thomas
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    Original geschrieben von Zes
    Einkommenssteuerklärung: wie oft und wann wird die gemacht?
    wie hoch ist die einkommenssteuer ungefähr in % ? Bin azubi ,ledig
    jährlich ist die zu machen
    aktuelle Steuersätze

  5. #5
    TP-Veteran Epic bringt sich richtig ein Epic bringt sich richtig ein Avatar von Epic
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    Original geschrieben von BEBOUB
    In Falle eines Imports, wird die Ware beim zuständigen Zollamt verzollt und mit Einfuhrumsatzsteuer belastet, die dann wiederum abzugsfähige Vorsteuer ist, wenn man nicht zuvor auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet hat.
    Ab 1.10.2003 besteht für Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer, die im Inland zur Umsatzsteuer erfasst sind und Waren für ihr Unternehmen einführen, die Einfuhrumsatzsteuer nicht an das Zollamt, sondern in der in einer Zollmitteilung festgelegten Höhe monatlich auf das beim Finanzamt geführte Abgabenkonto zu entrichten.
    Voraussetzung für die Anwendung der Regelung ist, dasss bereits in der Zollanmeldung zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr erklärt wird, von dieser Regelung Gebrauch zu machen.

    Dies hat bei zum vollen Vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmern den Vorteil das faktisch kein Geldfluss mehr stattfindet.

    Gruß Epic03

  6. #6
    TP-Junior Juliondi macht alles soweit korrekt Avatar von Juliondi
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    Na, ich hätte noch einmal eine kleine Frage:
    Zählen Übersetzungen als Ware?
    Wenn ich beispielsweise für ein Unternehmen innerhalb der EU als Kleinunternehmer was übersetze.....brauch ich da rein nix, sprich Ust-Nr. aller Art, zu beachten?

    Viele Grüße
    Juliondi

  7. #7
    TP-Veteran Epic bringt sich richtig ein Epic bringt sich richtig ein Avatar von Epic
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    Na, ich hätte noch einmal eine kleine Frage:
    Zählen Übersetzungen als Ware?
    m.E nach handelt es sich bei der Lieferung einer Übersetzung um eine sonstige Leistung. Bitte lese Dir dazu meine FAQ: Innergemeinschaftliche Lieferung / Ausfuhrlieferung durch, dass sollte Dir schon weiter helfen.

    Gruß Epic03
    Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.

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    Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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