Hallo ???
über die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer werden innergemeinschaftliche Erwerbe oder Lieferungen zwischen den einzelnen EU-Staaten kontrolliert.
Wenn Erwerbe oder Lieferungen aus/in Drittländer erfolgen, ist eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nicht erforderlich.
In Falle eines Imports, wird die Ware beim zuständigen Zollamt verzollt und mit Einfuhrumsatzsteuer belastet, die dann wiederum abzugsfähige Vorsteuer ist, wenn man nicht zuvor auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet hat.
Auch umsatzsteuerbefreite Kleinunternehmer können eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen, ohne den Status der Umsatzsteuerbefreiung zu verlieren.
MfG
M. Grigo


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