+ Antworten
Ergebnis 1 bis 10 von 10

Thema: Onlineshop von der Steuer absetzen

  1. #1
    TP-Junior dodge macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Apr 2004
    Beiträge
    11

    Onlineshop von der Steuer absetzen

    Hallo zusammen!

    Weiss irgendjemand von euch, in wieweit ich einen Onlineshop von der Steuer absetzen kann? Ich denke mal es geht da nur ein Pauschalbetrag (wie beim Telefon). Oder irre ich mich da?
    Und falls ich ihn absetzen kann, in welche Sparte auf dem Steuerformular kommt der Betrag?

    Würde mich über eine Anwort sehr freuen!

    Tschaui!!

  2. #2
    TP-Special Mod TP-Sponsor Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Avatar von Thomas
    Registriert seit
    May 2001
    Ort
    Arnsberg - Sauerland
    Beiträge
    21.326

    Smile

    du kannst alle Kosten, die durch den Betrieb des Shops entstehen (Hosting, Domain-Miete, online-Gebühren, externe Programmier- und Grafikleistungen ...) als Betriebsausgaben geltend machen. dadurch verringert sich dein zu versteuerndes Einkommen (= "absetzen" )

    also genauso, wie du bei einem "echten" Ladenlokal Miete, Strom, Wasser, Müllabfuhr usw. als Betriebsausgaben buchst.

  3. #3
    TP-Greis Master of Disaster lebt für das TP und seine User Master of Disaster lebt für das TP und seine User Master of Disaster lebt für das TP und seine User Master of Disaster lebt für das TP und seine User Master of Disaster lebt für das TP und seine User Master of Disaster lebt für das TP und seine User Master of Disaster lebt für das TP und seine User Master of Disaster lebt für das TP und seine User Avatar von Master of Disaster
    Registriert seit
    Apr 2003
    Ort
    Würzburg
    Beiträge
    8.143
    Hab den Beitrag mal verschoben, passt hier besser als in den News
    Holzauge ist wachsam!

  4. #4
    TP-Veteran Epic bringt sich richtig ein Epic bringt sich richtig ein Avatar von Epic
    Registriert seit
    Mar 2004
    Ort
    Norddeutschland
    Beiträge
    1.042
    Ich denke mal es geht da nur ein Pauschalbetrag (wie beim Telefon). Oder irre ich mich da?
    Da Irrst Du. Pauschbeträge für Betriebsausgaben gibt es nur für ein paar ganz bestimmte Berufsgruppen.

    Und falls ich ihn absetzen kann, in welche Sparte auf dem Steuerformular kommt der Betrag?
    Ab 2004 gibt es ein amtliches Formular dafür. Für 2003 wirst Du noch eine Gewinnermittlung erstellen müssen. Der Gewinn oder Verlusst kommt dann in die Anlag GSE der Einkommensteuererklärung.

    Gruß Epic03
    Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.

    ________________________

    Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
    ________________________

  5. #5
    TP-Junior dodge macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Apr 2004
    Beiträge
    11
    Ich danke euch allen für eure Antworten. Jetzt sehe ich schon viel klarer!!

    Tschaui,
    Marion

  6. #6
    TP-Newbie Gena macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Nov 2005
    Beiträge
    2
    Nach reichlichem studieren des Forums und der FAQ hab ich nun auch eine Frage. Es ist ja sehr interessant, daß ich einen Online-Shop von der Steuer absetzen kann und beantwortet meine Frage im eigentlichen Sinn. Nur noch eine Bitte: kann mal jemand den Paragraphen dazu hier posten? Ist das im HGB verankert oder wo? *dumm frag*

  7. #7
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Oct 2004
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    5.875
    Nur noch eine Bitte: kann mal jemand den Paragraphen dazu hier posten? Ist das im HGB verankert oder wo? *dumm frag*
    Wenn du so fragst. Rechtsgrundlage ist § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 1 EStG:
    "Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind Einkünfte aus gewerblichen Unternehmen"
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  8. #8
    TP-Newbie Gena macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Nov 2005
    Beiträge
    2
    ich danke dir *fr0i*

  9. #9
    TP-Junior sammybee macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Nov 2005
    Beiträge
    8
    Zitat Zitat von Thomas
    ... also genauso, wie du bei einem "echten" Ladenlokal Miete, Strom, Wasser, Müllabfuhr usw. als Betriebsausgaben buchst.
    hmm? Habe ich das jetzt richtig verstanden... Wenn ich als Unternehmer ein Ladenlokal miete, kann ich die Miete absetzen?

    Ich muss sagen da kenn ich mich nicht so aus... die 16% MwSt von der Miete, Stromkosten usw. kann ich ja als Vorsteuer geltend machen. Ich wusste aber nicht, dass ich dann die ganze Miete, Stromkosten usw. absetzen kann. Einen PC fürs Büro z.B. ja aber auch Miete und Stromkosten?
    Geändert von sammybee (27.11.2005 um 02:39 Uhr)

  10. #10
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Oct 2004
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    5.875
    Moin

    § 4 Abs. 4 EStG: "Betriebsausgaben sind die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind."

    Und wenn es sich um unternehmerisch genutzte Räume handelt sind die mit den Räumen im Zusammenhang stehenden Kosten also auch betrieblich veranlasst.

    Bei der Miete ist jedoch darauf zu achten, dass nicht zwingend Umsatzsteuer ausgewiesen wird und ohne ausgewiesener Umsatzsteuer kann natürlich auch keine Vorsteuer geltend gemacht werden (wäre ja auch noch schöner: keine USt zahlen aber Vorsteuer abziehen).

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

+ Antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

     

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51