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Thema: UstVA und Guthaben

  1. #1
    TP-Junior thesecretboy macht alles soweit korrekt
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    Question UstVA und Guthaben

    hallo zusammen,

    meine bisherigen UstVA's sahen eigentlich immer so aus, dass ich mehr einnahmen als ausgaben hatte - ergo - steuer zahlen von meiner seite aus.

    nun ist es seit bestehen des unternehmens das erste mal so, dass wir mehr ausgaben als einnahmen hatten - ergo - ich habe ein steuerliches guthaben, um es mal so zu nennen.

    bisher habe ich dann immer den betrag x unter angabe der steuernummer an das FA überwiesen. wie sieht es aber denn nun aus. nun habe ja eigentlich ich was zu bekommen. soweit ich weiss, haben wir damals bei der beantragung der steuernummer unsere bankverbidung angegeben. wird das "guthaben" gemäß meiner aufstellung dann automatisch vom FA auf mein girokonto überwiesen (also das des unternehmens meine ich)???

    oder muss ich irgendwie mit einem anschreiben bei der einreichung der aufstellung darum bitten zu überweisen?? hab leider keinen schimmer, wie das bei guthaben aussieht.

    ist übrigens ne ganz kleine einzelfirma. also nur ein gewerbe nebenbei ohne doppelte buchführung oder sowas. nur einnahmen-ausgaben-gegenüberstellung.

    danke für euere antworten.
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  2. #2
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    bei mir bucht das FA direkt ab, und im umgekehrten Fall wie bei dir jetzt, haben sie mir dann die Steuererstattung auch automatisch überwiesen.

    sollte aber eigentlich auf deinem entsprechenden Steuerbescheid draufstehen "wird überwiesen auf Konto xyz ..."

  3. #3
    TP-Junior thesecretboy macht alles soweit korrekt
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    ich bekomme keine bescheide darüber vom FA sondern ich schicke immer nur meine aufstellung wie sie aus diversen programmen (lexware z.B.) rauskommen und werfe es denen in den briefkasten. den von mir ermittelten betrag, den ich zu zahlen habe überweise ich dann monat für monat dem FA. ich bekomme also nix von denen. zumindest bisher war das so.
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  4. #4
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    dann ruf doch mal einfach das FA an

    und du bekommst keine USt.-Bescheide?

    ich bekomme den immer (muss aber auch nur quartalsweise USt. abrechnen)

  5. #5
    TP-Junior thesecretboy macht alles soweit korrekt
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    siehste... vielleicht liegt da schon der unterschied.
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  6. #6
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    sollte aber eigentlich auf deinem entsprechenden Steuerbescheid draufstehen "wird überwiesen auf Konto xyz ..."
    Für die monatlichen oder Vierteljährlichen Umsatzsteuer Voranmeldungen werden keine Umsatzsteuerbescheide vom Finanzamt versandt. Ich denke mal das Du da die Frage etwas Missverstanden hast.

    bisher habe ich dann immer den betrag x unter angabe der steuernummer an das FA überwiesen. wie sieht es aber denn nun aus. nun habe ja eigentlich ich was zu bekommen. soweit ich weiss, haben wir damals bei der beantragung der steuernummer unsere bankverbidung angegeben. wird das "guthaben" gemäß meiner aufstellung dann automatisch vom FA auf mein girokonto überwiesen (also das des unternehmens meine ich)???
    Ja der Finanzkasse ist Dein Konto bekannt und Guthaben werden automatisch erstattet sofern keine weiteren Steuerrückstände bzw. demnächst fällig Steuerzahlungen anstehen, dann wird nämlich Umgebucht und Du erhälst eine Umbuchungsmitteilung.

    Gruß Epic03
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  7. #7
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    Exclamation

    danke für die Auskunft! Prima!
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  8. #8
    TP-Member swinks macht alles soweit korrekt Avatar von swinks
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    Hallo,

    ich muss da nochmal nachhaken...
    Da mein Gewerbe noch nicht so lange läuft, war meine erste UStVA eine satte Null-Nummer. Im Mai hatte ich eigentlich nur Ausgaben. Heißt das jetzt, ich hätte ein Guthaben beim FA, obwohl ich noch nie was gezahlt habe? Da könnte ja jeder ein Gewerbe anmelden, erstmal ordentlich Einkaufen und sich die USt wieder erstatten lassen...
    Haltet mich für naiv, aber daran hab ich noch nie gedacht und auch nicht damit gerechnet, dass es vom FA auch mal was sozusagen "in Vorkasse" zurück gibt.
    Wäre mir da fast was durch die Lappen gegangen? Ich bin zu gut für diese Welt... ;-)

    Stefan

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  9. #9
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    Ich hatte anfangs auch mehr Ausgaben als Einnahmen und habe problemlos vom Finanzamt immer die Umsatzsteuer zurückerhalten.
    Das ging auch ganz von selbst, da ich ja bei meiner Anmeldung meine Bankverbindung angegeben habe. Die waren eigentlich auch ganz flott. Spätestens nach zwei Wochen nach Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung hatte ich das Geld auf meinem Konto.
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  10. #10
    TP-Veteran Epic bringt sich richtig ein Epic bringt sich richtig ein Avatar von Epic
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    Die Aussage mehr Ausgaben als Einnahmen = Vorsteuerguthaben wird hier scheinbar etwas missverstanden. Nur wenn man kein Kleinunternehmer nach § 19 UStG ist und mehr Ausgaben hat die zum Vorsteuerabzug berechtigen als Umsatzsteuerpflichtige Umsätze gibt es was vom Finanzamt zurück. Sollten diese Guthaben zu hoch ausfallen und Regelmäßig auftreten sollten könnt Ihr schonmal Kaffee für den Finanzamtsprüfer aufsetzen, weil der kommt Euch dann mit Sicherheit besuchen *G*

    Gruß Epic03
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  11. #11
    TP-Member swinks macht alles soweit korrekt Avatar von swinks
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    Hab ich mir doch gedacht; das FA ist ja kein Wohltätigkeitsverein...
    Das heißt also, wenn ich in einem Monat keine Einnahmen hatte, kann ich in der UStVA auch gleich eine null eintragen? Kann ich meine Ausgaben (bzw. die enthaltene Vorsteuer) aus dem Vormonat denn sozusagen "verzögert" angeben, wenn ich z.B. im Folgemonat Einnahmen hatte? (Unter die Kleinunternehmer-Regelung falle ich nicht)

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  12. #12
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    [QuoteHab ich mir doch gedacht; das FA ist ja kein Wohltätigkeitsverein...
    Das heißt also, wenn ich in einem Monat keine Einnahmen hatte, kann ich in der UStVA auch gleich eine null eintragen? Kann ich meine Ausgaben (bzw. die enthaltene Vorsteuer) aus dem Vormonat denn sozusagen "verzögert" angeben, wenn ich z.B. im Folgemonat Einnahmen hatte? (Unter die Kleinunternehmer-Regelung falle ich nicht)[/Quote] Das hast Du noch missverstanden. Wenn Du keine Umsätze gemacht hast, aber Kosten die zum Vorsteuerabzug berechtigen gehabt hast bekommst Du die Vorsteuer trotzdem vom Finanzamt wieder. Nur wenn dies Regelmäßig der Fall ist oder die Guthaben sehr hoch sind, dann ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch das bald ein Prüfer vom Finanzamt vorbei kommt und prüft ob das alles so seine Richtigkeit hat. Auch könnte es passieren das das Finanzamt nicht das ganze Guthaben auszahlt sondern eine Sicherheitsleistung einbehält. Aufgrund der erheblichen Umsatsteuerhinterziehung der vergangen Jahre ist das Finanzamt da wesentlich strenger geworden und macht auch von seinem Recht der Umsatzsteuernachschau gebrauch.

    Gruß Epic03

    Edit: Und bevor ich es vergesse, die Umsatzsteuernachschau muss nicht angekündigt werden wie eine normale Betriebsprüfung. Die stehen dann einfach vor Eure Tür und sagen Guten Tag ich würde gerne mal Ihre Belege Prüfen.
    Geändert von Epic (01.06.2004 um 15:43 Uhr)
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  13. #13
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    Ok, ich glaub' jetzt hab ich's.
    Dann steht der anstehenden UStVA ja nichts mehr im Wege.
    Na, ich hoffe ja mal für mich, dass die Einnahmen die Ausgaben demnächst deutlich übersteigen - Vorsteuerabzug hin oder her - wenn man nur Ausgaben hat, kommt man schnell in die Miesen... ;-)
    Vielen Dank für die Klarstellung.
    :O)
    Stefan

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