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Thema: Kleinunternehmer und eigener Angestellter?

  1. #1
    TP-Newbie Goldzahn macht alles soweit korrekt
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    Kleinunternehmer und eigener Angestellter?

    Bin über die Suche nicht fündig geworden.

    Ich möchte Internet-Dienstleitungs-Gewerbe als Kleinunternehmer anmelden.
    Da ich jedoch nichts einkaufe und nur Rechnungen schreibe, ist der Gewinn relativ hoch. Die 17.500€ werden voll ausgenutzt.
    Der "Input" besteht nur aus ZEIT, in der ich z.B. Websites baue.

    Lässt sich diese Zeit irgenwie in Geld umsetzen, indem ich mein eigener Angestellter bin?

  2. #2
    TP-Veteran Epic bringt sich richtig ein Epic bringt sich richtig ein Avatar von Epic
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    Du bist Unternehmer und kannst Dich nicht selber anstellen. Den Rest Deiner Frage versteh ich leider nicht.

    Gruß Epic03
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  3. #3
    seb
    seb ist offline
    TP-Veteran seb bringt sich richtig ein seb bringt sich richtig ein
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    Ich auch nicht. Alles, was du verdienst, wandert in deine eigene Tasche, wohin auch sonst? (von den Steuern abgesehen).

  4. #4
    TP-Supporter preyz ist auf einem guten Weg
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    Die Idee ist irgendwie komisch! Du willst dich selbst anstellen, damit du so künstlich Ausgaben machen kannst?
    Dabei vergisst du wohl, dass du dein Lohn, denn du dir als Ausgabe auszahlst, wieder als Verdienst reinbekommst, und stehst somit wieder auf der gleichen Stelle...

    Kauf dir lieber was schönes für dein Geschäft (...) - oder zahl einfach Steuern wenn es wirklich viel mehr als die Steuergrenze ist. Das tuhen, so weit ich weiss, die meisten Menschen in diesem Land, oder habe ich etwa da einen neuen Trend verpasst?!

  5. #5
    TP-Member jeff macht alles soweit korrekt Avatar von jeff
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    Du kannst doch auch deine Verwandte anstellen,
    das würde den Gewinn mindern und das Geld bleibt trotzdem in der Familie

  6. #6
    TP-Veteran Epic bringt sich richtig ein Epic bringt sich richtig ein Avatar von Epic
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    Du kannst doch auch deine Verwandte anstellen,
    das würde den Gewinn mindern und das Geld bleibt trotzdem in der Familie
    und was ist mit den Nebenkosten bei einer Anstellung ?? das wäre dann verschenktes Geld und lohnt sich nicht bei so einem Geringen Umsatz.

    Gruß Epic03
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  7. #7
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    ich freue mich mittlerweile, wenn ich Steuern zahlen muss ...

    nur dann habe nämlich auch was nennenswertes verdient ...

    und mit irgendwelcher Kohle müssen ja auch schließlich sowohl fehlende Kitas als auch (überflüssige) Autobahnen finanziert werden ...

  8. #8
    TP-Veteran ratze bringt sich richtig ein ratze bringt sich richtig ein Avatar von ratze
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    Hmm... davon abgesehen, daß ich seine Frage auch nicht ganz verstehe ist das allgemein aber ein interessantes Thema, daß jedoch aus meiner Sicht in erster Linie dazu geeignet ist, Förderungen unrechtmäßig einzustreichen...

    Wenn ich Angestellter meiner eigenen Firma bin, kann ich mein offzielles Einkommen selbst bestimmen. Dies könnte man beispielsweise bei allen einkommensabhängigen Förderungen wie Kindergeld, Bafög, ... dazu mißbrauchen um offiziell unter den Grenzbeträgen zu bleiben. (Oder?)

    Meines Wissens funktioniert das aber nur bei Kapitalgesellschaften, richtig? Bei der GmbH wäre es doch beispielsweise möglich, sich selbst anzustellen und somit nur einen Teil des Gewinns als persönlichen Verdienst anzugeben, oder habe ich das falsch verstanden? Wäre das nicht auch eine Möglichkeit, auch als Selbstständiger langfristig in der gesetzlichen Sozialversicherung zu bleiben?

    (Um Mißverständnissen vorzubeugen: Mein Interesse daran hat keinesfalls den Hintergrund den ich anfangs genannt habe!!)

  9. #9
    TP-Veteran Epic bringt sich richtig ein Epic bringt sich richtig ein Avatar von Epic
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    Meines Wissens funktioniert das aber nur bei Kapitalgesellschaften, richtig? Bei der GmbH wäre es doch beispielsweise möglich, sich selbst anzustellen und somit nur einen Teil des Gewinns als persönlichen Verdienst anzugeben, oder habe ich das falsch verstanden? Wäre das nicht auch eine Möglichkeit, auch als Selbstständiger langfristig in der gesetzlichen Sozialversicherung zu bleiben?
    Warum das ? kein Unternehmer ist gezwungen sich Privat zu Versichern. Es besteht immer die Möglichkeit sich freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse zu versichern. Mal abgesehen davon was will man mit den restlichen Gewinnen machen ?? Man kann zwar Rücklagen schaffen, aber wenn der Laden Brummt will man doch auch was davon haben oder nicht ? Irgendwann muss der Gewinn ja auch mal vewendet werden und ob es dann so gut ist die geballten Rücklagen versteuern zu müssen ...... Naja das bezweifel ich ehrlich gesagt.

    Gruß Epic03
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  10. #10
    TP-Member jeff macht alles soweit korrekt Avatar von jeff
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    Zitat Zitat von Epic
    und was ist mit den Nebenkosten bei einer Anstellung ?? das wäre dann verschenktes Geld und lohnt sich nicht bei so einem Geringen Umsatz.

    Gruß Epic03
    Na ja... Aber genau wegen dem geringen Umsatz würde es sich doch für manche auch Lohnen. Ich denke mir jetzt mal einen Grenzfall aus:
    jemand macht sich schon in der Schule als Webdesigner selbstständig. Macht halt am Wochenende ein Paar Layouts und verdient im Monat so um die 500€ Gewinn. Dabei bleibt er in der Versicherung von den Eltern und kriegt immernoch Kindergeld und vielleicht auch noch Baukindergeld dazu. So, nun bekommt er im November einen großen Auftrag für hm.. 1500€ Wenn er ihn annimmt, dann kommt er am Ende des Jahres auf 7500€ Gewinn und darf dann sein erhaltenes Kindergeld und Baukindergeld zurückzahlen und muss vielleicht auch noch eine eigene Versicherung abschließen... Damit hätte er schon fast die Hälfte seines Verdienstes verloren.
    Lösung: einfach die Oma als Beraterin für 400€ im Dezember anstellen und schon liegt man unter der Höchstverdienstgrenze für Kindegeld.

    Das ist natürlich alles etwas übertrieben (ist ja ein Grenzfall), aber doch vorstellbar, oder?

  11. #11
    TP-Veteran Epic bringt sich richtig ein Epic bringt sich richtig ein Avatar von Epic
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    Na ja... Aber genau wegen dem geringen Umsatz würde es sich doch für manche auch Lohnen. Ich denke mir jetzt mal einen Grenzfall aus:
    jemand macht sich schon in der Schule als Webdesigner selbstständig. Macht halt am Wochenende ein Paar Layouts und verdient im Monat so um die 500€ Gewinn. Dabei bleibt er in der Versicherung von den Eltern und kriegt immernoch Kindergeld und vielleicht auch noch Baukindergeld dazu. So, nun bekommt er im November einen großen Auftrag für hm.. 1500€ Wenn er ihn annimmt, dann kommt er am Ende des Jahres auf 7500€ Gewinn und darf dann sein erhaltenes Kindergeld und Baukindergeld zurückzahlen und muss vielleicht auch noch eine eigene Versicherung abschließen... Damit hätte er schon fast die Hälfte seines Verdienstes verloren.
    Lösung: einfach die Oma als Beraterin für 400€ im Dezember anstellen und schon liegt man unter der Höchstverdienstgrenze für Kindegeld.

    Das ist natürlich alles etwas übertrieben (ist ja ein Grenzfall), aber doch vorstellbar, oder?
    Selbstvertändlich gibt es immer Situtationen wo man den Nachteil (Steuern und Versicherung) gerne in Kauf nimmt wenn dadurch solche großen Folgen wie Verlust von Kindergeld, Bafög oder ähnliches vermieden werden kann. Aber auf solche Spezialfälle hat sich mein Beitrag auch nicht bezogen. Grundsätzlich macht so eine Anstellung erst dann Sinn wenn ich durch die erhöhten Betriebsausgaben mehr Steuern spare als das ich an Steuern und Sozialabgaben für diese Beschäftigung bezahlen muss. Mal von Fällen abgesehen wo eine Versichtungspflicht beabsichtigt ist um z.B. Krankenversicherung zu gewährleisten oder Rentenzeiten zu sammeln. Ansonsten macht das bei so geringen Gewinnen einfach keinen Sinn.

    Gruß Epic03

    Edit: Aber was ich witzig finde *G* wie eine Uhrsprungsfrage, die eigentlich keiner Verstanden hat so eine Rege Beteiligung verursachen kann
    Geändert von Epic (07.06.2004 um 23:24 Uhr)
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  12. #12
    TP-Junior jens.th macht alles soweit korrekt Avatar von jens.th
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    Hi !
    Ich bin neu hier und habe zu diesem Thema auch noch mal ein paar Fragen, bzw. ein konkretes Beispiel.
    - Ich bin angestellt
    - habe bisher einen 400-EUR Nebenjob (EDV-Bereich) und dadurch den Nachteil, dass ich keinerlei Ausgaben für diese Tätigkeit steuerlich geltend machen kann.
    - Hinzu kommt, dass sich meine Stundenanzahl monatlich deutlich erhöht hat, so dass mein vereinbarter Stundenlohn von 25,--EUR netto nicht mehr eingehalten werden kann. Stundenaufwand von meiner Seite aus wären mind. 25 Stunden monatlich. Könnten max. 40 Stunden werden.
    - Überlegung meinerseits ist es, diese Tätigkeit als Selbständiger (Kleinunternehmer) in Form eines Servicevertrages mit monatlicher gleichbleibender Rate anzubieten.
    - Angedacht ist es, eine monatliche Rate in Höhe von 1.000,-- EUR auszuhandeln. Steuerlich geltend machen könnte ich dann zumindest meine Fahrtkosten und meine weiteren Ausgaben. Geschätzt habe ich sie auf moantlich ca. 200,-- EUR, so dass ich noch 800 EUR versteuern müsste.
    - Wenn ich davon für mich als Sicherheit 45 % Steuern zürücklege, wären das
    440 EUR, bleiben also 360,-- EUR und somit weniger als bei meinem 400,-- EUR-JOB oder sehe ich das falsch ???
    - Wenn ich mir jetzt künstlich Ausgaben erzeuge, wie z.B. Firmenwagen mit 1 % Regelung bleibt ja immer unterm Strich nicht wirklich mehr übrig.
    - Ich hätte doch wirklich nur einen Vorteil, wenn ich wirklich Verluste schreiben würde und ich mit meinem normalen Gehalt zusammen veranlagt werde, oder ????
    - Ich habe weiterhin gehört, dass Einnahmen durch Schulungen u.s.w. bis zu einem Betrag (wie hoch) steuerfrei sind. Stimmt das bzw. würde dies folgende Möglichkeit bieten ?:
    Servicevertrag 1.000 EUR monatlich
    davon 600 EUR Schulungen
    bleiben 400 EUR
    davon 200 EUR Ausgaben fürs Gewerbe
    bleibt Gewinn in Höhe von 200 EUR zu versteuern

    Ist irgendwie schwierig, nebenbei Geld zu verdienen und es anderen trotzdem nicht zu teuer werden zu lassen (bei meinem Auftraggeber handelt es sich nämlich um einen gemeinnützigen Verein)

    Wer kann mir helfen bzw. versteht mein Problem ?

    P.S.: DANKE an ALLE, die solche Foren ermöglichen und an ALLE, die ihr Wissen an solche Dösbaddel wie mich weitergeben. D A N K E !!!

  13. #13
    TP-Veteran Epic bringt sich richtig ein Epic bringt sich richtig ein Avatar von Epic
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    - habe bisher einen 400-EUR Nebenjob (EDV-Bereich) und dadurch den Nachteil, dass ich keinerlei Ausgaben für diese Tätigkeit steuerlich geltend machen kann.
    selbstverständlich können alle Ausgaben in Verbindung mit dieser Tätigkeit als Werbungkosten geltend gemacht werden.

    - Überlegung meinerseits ist es, diese Tätigkeit als Selbständiger (Kleinunternehmer) in Form eines Servicevertrages mit monatlicher gleichbleibender Rate anzubieten.
    Hier sehe ich als erstes das Problem der Scheinselbständigkeit. Ab 1.1.03 hat sich hier einiges geändert, also am besten Googelst Du mal eine runde zu diesem Thema.

    - Wenn ich davon für mich als Sicherheit 45 % Steuern zürücklege, wären das
    440 EUR, bleiben also 360,-- EUR und somit weniger als bei meinem 400,-- EUR-JOB oder sehe ich das falsch ???
    Wie hoch nun Deine Individueller Steuersatz ist weiß ich natürlich nicht, aber würde Dir empfehlen Dir mal Deinen letzten Steuerbescheid anzugucken und Dir Deinen Steuersatz mal grob aus zu rechnen. Mit Deinen 45% liegst Du nämlich ab 2005 beim Spitzensteuersatz was mir viel zu hoch erscheint. Aber wie gesagt hängt natürlich von Deinen Gesamteinkünften ab. Die 45% darfst Du bei Deinen Überlegungen natürlich nicht effektiv zugrunde zu legen sondern nur die endgütige Steuerbelastung. Am Ende bleiben dann mehr als 400€. Hast Du sonst keine Einkünfte fallen sogar gar keine Steuern an.

    - Wenn ich mir jetzt künstlich Ausgaben erzeuge, wie z.B. Firmenwagen mit 1 % Regelung bleibt ja immer unterm Strich nicht wirklich mehr übrig.
    künstliche Ausgaben ... die formulierung hat immer einen schlechten Beigeschmack..... klingt immer nach Steuerhinterziehung. Im übrigen produziert die 1% Firmenwagenregelung Einnahmen und keine Ausgaben.

    - Ich habe weiterhin gehört, dass Einnahmen durch Schulungen u.s.w. bis zu einem Betrag (wie hoch) steuerfrei sind. Stimmt das bzw. würde dies folgende Möglichkeit bieten ?:
    Servicevertrag 1.000 EUR monatlich
    davon 600 EUR Schulungen
    bleiben 400 EUR
    davon 200 EUR Ausgaben fürs Gewerbe
    bleibt Gewinn in Höhe von 200 EUR zu versteuern
    Ich gehe davon aus, dass hier die sogenannten Übungsleiterpauschale gemeint ist § 3 Nr. 26 EStG. Auch hier würde ich empfehlen mal zu googeln. Aufgrund Deiner Ausführungen würde ich aber eher meinen das die Übungsleiterpauschale bei Deiner Tätigkeit nicht zieht.

    Gruß Epic03
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  14. #14
    TP-Junior jens.th macht alles soweit korrekt Avatar von jens.th
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    Frohe Neues Jahr erst einmal.

    Zitat Zitat von Epic
    selbstverständlich können alle Ausgaben in Verbindung mit dieser Tätigkeit als Werbungkosten geltend gemacht werden.
    Auch wenn ich selber dafür keine Steuern zahle sondern vom meinem Arbeitgeber pauschal versteuert wird ?
    Zitat Zitat von Epic
    Hier sehe ich als erstes das Problem der Scheinselbständigkeit. Ab 1.1.03 hat sich hier einiges geändert, also am besten Googelst Du mal eine runde zu diesem Thema.
    Das dürfte für mich kein Problem sein. Wenn ich die Möglichkeit habe, werde ich auch weitere Aufträge annehmen. Aber ich werde noch mal nachschauen, was ich beachten muss. Danke für den Tipp.
    Zitat Zitat von Epic
    Wie hoch nun Deine Individueller Steuersatz ist weiß ich natürlich nicht, aber würde Dir empfehlen Dir mal Deinen letzten Steuerbescheid anzugucken und Dir Deinen Steuersatz mal grob aus zu rechnen. Mit Deinen 45% liegst Du nämlich ab 2005 beim Spitzensteuersatz was mir viel zu hoch erscheint. Aber wie gesagt hängt natürlich von Deinen Gesamteinkünften ab. Die 45% darfst Du bei Deinen Überlegungen natürlich nicht effektiv zugrunde zu legen sondern nur die endgütige Steuerbelastung. Am Ende bleiben dann mehr als 400€. Hast Du sonst keine Einkünfte fallen sogar gar keine Steuern an.
    Der Hinweis mit den 45 % ist hier irgendwo mal gefallen, um auf Nummer sicher zu gehen. Ist mir mittlerweile auch klar geworden, dass das aber eine ganz besonders sichere Nummer sein muss ;-)
    Zitat Zitat von Epic
    künstliche Ausgaben ... die formulierung hat immer einen schlechten Beigeschmack..... klingt immer nach Steuerhinterziehung. Im übrigen produziert die 1% Firmenwagenregelung Einnahmen und keine Ausgaben.
    mit "künstlich" meinte ich naürlich, dass ich die Ausgaben auch wirklich hätte. Ich finde es nur nicht so pfiffig, die Ausgaben nur deswegen zu erzeugen (künstlich), damit ich etwas steuerlich auch absetzen kann.
    Zitat Zitat von Epic
    Ich gehe davon aus, dass hier die sogenannten Übungsleiterpauschale gemeint ist § 3 Nr. 26 EStG. Auch hier würde ich empfehlen mal zu googeln. Aufgrund Deiner Ausführungen würde ich aber eher meinen das die Übungsleiterpauschale bei Deiner Tätigkeit nicht zieht.
    Habe ich schon gecheckt. Passt bei mir also wirklich so rein gar nicht. Ist wirklich sehr eng ausgelegt.

    Vielen Dank für Deine Antworten. Auch für die Antworten zu meinem anderen Beitrag, den ich aber jetzt erst einmal aussterben lasse (wär ja auch tatsächlich zu schön gewesen)

    Neue Frage (Bitte nicht meckern; mir wurde gesagt, dass dies steuerrechtlich ganz oft angewendet wird).

    *edit by Epic03 wir wollen doch niemanden auf schlechte Ideen bringen*
    Kommt mir auch komisch vor.
    Geändert von Epic (02.01.2005 um 22:38 Uhr)

  15. #15
    TP-Veteran Epic bringt sich richtig ein Epic bringt sich richtig ein Avatar von Epic
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    Auch wenn ich selber dafür keine Steuern zahle sondern vom meinem Arbeitgeber pauschal versteuert wird ?
    Nein, dann natürlich nicht weil mit der Pauschalversteuerung für Dich die Besteuerung ja bereits vom Tisch ist.

    Neue Frage (Bitte nicht meckern; mir wurde gesagt, dass dies steuerrechtlich ganz oft angewendet wird).

    *edit by Epic03 wir wollen doch niemanden auf schlechte Ideen bringen*
    Kommt mir auch komisch vor.
    Was angewendet wird oder nicht spielt gar keine Rolle. So etwas ist nicht erlaubt, daher auch keine Antwort von mir.

    Gruß Epic03
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