Das sind alles Betriebsausgaben. Der Monitor kann zu Buchwerten oder Teilwerten ins Betriebsvermögen eingelegt werden und über die restliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Buchwert = Anschaffungskosten ./. Afa bis zur Einlage in das Betriebsvermögen, Teilwert = Wert des Monitors bei Verkauf zum Zeitpunkt der Einlage in das Betriebsvermögen.Ich benutze den PC + Monitor + Multifunktionsgerät (Scanner, Kopierer, Drucker) ausschließlich fürs Gewerbe, zum Rechnungen drucken, mal was kopieren. Kann ich den PC voll absetzen? Den Monitor im Wert von 370€ habe ich schon vor dem gewerbe gehabt, kann ich ihn trotzdem auch abschreiben?
Auch das sind Betriebsausgaben. Allerdings musst Du die Privatnutzung entweder Aufzeichen (z.B. durch Einzelverbindungsnachweise) oder zumindest Glaubhaft schätzen. Tust Du das nicht wird es das Finanzamt tun. Schätzwerte Telefon = 40% Privat d. Kosten pro Monat max. 35,59€ pro Monat. Schätzwert Handy = 25 Privat d. Kosten pro Monat max. 59,31 € pro Monat. Internet wird noch zu 100% Annerkannt, es sei denn die Kosten sind ungewöhnlich hoch.Das Internet nutze ich auch nur für Bestellungen, Preisvergleiche, Bestellabwicklung usw. Kann ich die Grundgebühr für DSL und die laufenden Kosten voll absetzen? Dann habe ich ein Fax mit Telefon in einem, habe ich nur sehr wenig benutzt (Ein Fax und paar Telefonate). Benutze ich aber auch Privat. Handy ist dasselbe, ein paar Anrufe an meine Lieferanten und einige SMS auch privat. Wieviel kann ich davon absetzen? Wenn ich mir jetzt ein neues Handy kaufen würde, wäre das dann auch voll absetzbar?
Bei einer betrieblichen Nutzung eines Pkws zu mehr als 50% liegt Notwendiges Betriebsvermögen vor. Du kannst also Deinen Pkw ins Betriebsvermögen einlegen (siehe oben Einlage von Monitor) oder später auch ggf. die Leasinggebühren als Betriebsausgabe erfassen. Bei jeder Einlage ist zu beachten das eine spätere Entnahme in das Privatvermögen unter umständen Umsatzsteuerpflichtig ist. Auch bei der Pkw Nutzung hast Du Deinen Privatanteil zu ermitteln. Dazu gibt es zwei Möglichkeiten. 1. Führung eines Fahrtenbuches und Aufteilung der Kosten anhand der ermittelten % Sätze der Nutzung. 2. 1% Methode. 1% des Listeneinkaufspreies zum Zeitpunkt der Erstzulassung zzg. Sonderausstattung und Umsatzsteuer sind pro Monat als Privatanteil zu erfassen (wirkt wie eine Umsatz wie auch oben der Privatanteil bei der Telefonnutzung etc.) Wie das genau mit der 1% Methode geht ? Googeln das hilft Dir weiter.Thema Auto:
z.Z. habe ich noch einen alten Corsa B, habe aber vor mir im nächsten Frühjahr was neues zu holen. Wenn es gut läuft wollte ich mir irgendetwas leasen. Ich fahre ca. 600km fürs Gewerbe / Monat und 1000km privat/Monat. Muss ich alle Kosten fürs Auto / Versicherung / Steuer / Sprit anteilig berechnen oder kann man da eine Pauschale absetzen?
Die Privatanteile sind übrigens alle Umsatzsteurpflichtig und Du müsst dafür also monatlich Umsatzsteuer ans Finanzamt bezahlen.
Das sind alles Betriebsausgaben. Bei der Digitalkamera aufpassen, ab 411€ Anschaffungskosten Netto muss sie auf Ihre Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden (Gibts eine Abschreibungstabelle für = auch über Googel zu finden). Alles was irgendwie kontrolliert werden kann wird auch nach Möglichkeit geprüft. Beispiel Du kaufst Kugelschreiber ein und er Prüfer sieht Das Du gar nichts mit Kugelschreiber schreibst, dann fliegen die Kosten natürlich wieder raus (so eine Kontrolle muss für den Prüfer natürlich Sinn machen, sprich bei Kleinkram wird da gar nichts passieren).Ich benötige für Bilder eine Digitalkamera. Kann ich diese voll absetzen?
Büromaterial:
Ich brauch natürlich auch Druckerpapier, Blöcke für Notizen, Ordner für Rechnungen usw. Da gehe ich mal von aus das ich das alles voll absetzen kann. Die werden wohl nicht alles kontrollieren ob ich das auch alles benutzt habe oder?
Bei dem Wort Beweislast muss man differenziert gucken. Erstmal musst Du nur Glaubhauft machen das Dir diese Kosten für den Betrieb entstanden sind. Wann etwas Glaubhauft ist kann man nicht genau definieren. Der Prüfer muss Dir das einfach erstmal abnehmen. Was die Priatanteile betrifft so liegt die Beweislast bei Dir in Form eines Fahrtenbuches oder bei Telefon etc. Einzelaufzeichungen. Kannst Du die Höhe Deiner Privatanteile nicht genau Belegen wird das Finanzamt selber schätzen. Kannst Dir vieleicht vorstellen das solche Schätzungen nicht gerade zu Deinem Vorteil ausfallen würden (von der Privaten Pkw Nutzung mal abgesehen, das ist gesetzlich geregelt mit der 1% Methode).Die Frage bei alle dem ist bei wem liegt die Beweislast. Muss ich dem Finanzamt beweisen das ich z.B. das auto / Handy / PC zu x % beruflich nutze oder müssen sie beweisen das ich es nicht 100% beruflich nutze.
Gruß Epic03


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Das kann bei einem Kauf von einer Privatperson, wie