+ Antworten
Seite 2 von 2 ErsteErste 1 2
Ergebnis 16 bis 28 von 28

Thema: Steuerlich absetzen - richtiger Zeitpunkt? Wann?

  1. #16
    TP-Veteran Epic bringt sich richtig ein Epic bringt sich richtig ein Avatar von Epic
    Registriert seit
    Mar 2004
    Ort
    Norddeutschland
    Beiträge
    1.042
    aber trotzdem besteht generell 10 Jahre Aufbewahrungspflicht für alle buchungsrelevanten Unterlagen, das ist doch richtig oder?
    ja das ist vollkommen Richtig, aber im Grundegenommen müssen Belege solange Aufbewahrt werden wie sie für die Besteuerung von Bedeutung sind...... siehe Beispiel unten: Sollte tatsächlich mal 13 Jahre zurückgegangen werden und Belege für die letzen 3 Jahre nicht mehr vorhanden sein, könnten die Besteuerungsgrundlagen m.E. geschätzt werden.

    ich hab auch nochmal bei den Fristen nachgeguckt und was mir da noch aufgefallen ist und was ich für sehr Wichtig halte ist, das die 10 Jahresfrist im schlimmsten Fall 13 Jahre sein können ...... denn die Verjährungsfrist fängt nicht am ende bzw. am beginn des Folgejahres an zu laufen. Ist ein wenig kompliziert das näher zu erläutern, aber bei interesse kann ich auch mal einen Ausführlichen Beitrag dazu schreiben, denn genug Literatur zu diesem Thema hab ich hier Griffbereit

    Gruß Epic03
    Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.

    ________________________

    Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
    ________________________

  2. #17
    TP-Insider hezen hilft, wo's geht hezen hilft, wo's geht hezen hilft, wo's geht
    Registriert seit
    Jan 2003
    Ort
    Bonn
    Beiträge
    887
    Zitat Zitat von Epic
    Der Zeitpunkt der Anschaffung bleibt Dir überlassen. Wenn Du jetzt Wirtschaftsgüter kaufst die Du später für Deinen Betrieb benötigst sind diese Kosten als Vorweggenommene Betriebsausgaben so abzugsfähig als wenn Du sie erst kaufst wenn Du Dein Gewerbe angemeldet hast.
    Hallo Epic,

    bist Du Dir da sicher? Als bzw. bevor wir uns vor zwei Jahren selbständig machten, erklärte uns unser StB sinngemäß, dass sich bei der Geschichte mit den vorweggenommenen Betriebsausgaben dahingehend etwas geändert habe, dass die Rechnungen für selbige in jedem Falle bereits auf das Unternehmen ausgestellt sein müssten. Insofern sollte also die Gewerbanmeldung unbedingt vor dem Tätigen der ersten Anschaffungen vorgenommen werden (woran wir uns auch hielten). Sofern ich das noch richtig im Kopf habe (man lege mich bitte nicht darauf fest), sollte diese Änderung ungefähr zum Jahreswechsel 2001/2002 in Kraft getreten sein.

    Eine Fehlinformation?

    Grüße
    hezen

  3. #18
    TP-Veteran Epic bringt sich richtig ein Epic bringt sich richtig ein Avatar von Epic
    Registriert seit
    Mar 2004
    Ort
    Norddeutschland
    Beiträge
    1.042
    Zitat Zitat von hezen
    Hallo Epic,

    bist Du Dir da sicher? Als bzw. bevor wir uns vor zwei Jahren selbständig machten, erklärte uns unser StB sinngemäß, dass sich bei der Geschichte mit den vorweggenommenen Betriebsausgaben dahingehend etwas geändert habe, dass die Rechnungen für selbige in jedem Falle bereits auf das Unternehmen ausgestellt sein müssten. Insofern sollte also die Gewerbanmeldung unbedingt vor dem Tätigen der ersten Anschaffungen vorgenommen werden (woran wir uns auch hielten). Sofern ich das noch richtig im Kopf habe (man lege mich bitte nicht darauf fest), sollte diese Änderung ungefähr zum Jahreswechsel 2001/2002 in Kraft getreten sein.

    Eine Fehlinformation?

    Grüße
    hezen
    Das ist leider nicht ganz richtig formuliert. Die Unternehmertätigkeit beginnt nicht erst mit Gewerbeanmeldung sondern mit der ersten Unternehmerischen Handlung. Dies ist schon dann der Fall wenn sich jemand für seine zukünftige Selbständigkeit Wirtschaftsgüter kauft. Der Zeitraum in dem sich diese Vorweggenommen Betriebsaufgaben abspielen ist im Gesetzt leider nicht verankert, allerdings kann man sich auch nicht heute einen Pc kaufen weil man plant ihn in zwei Jahren für eine Selbständkeit zu verwenden... Also es sollte schon ein zeitlicher Zusammenhang zwischen Anschaffung und Gewerbeanmeldung bzw. Betriebsaufnahme vorhanden sein. Einige bereits entschiedene Urteile lassen durchblicken das keine nähere Prüfung Notwendig ist wenn es sich um keinen längern Zeitraum als 6 Monate handelt. Wichtig ist bei den Rechnungen natürlich auch, dass sie auf den Namen des Unternehmers ausgestellt sind (darauf wollte Euer Steuerberater sicher hinaus). Schwieriger wird es nur dann wenn kein Einzelunternehmen gegründet werden soll, sondern z.B. eine GmbH. Dann sind in der Tat Besonderheiten zu berücksichtigen, da eine GmbH erst mit Eintrag im Handelsregister Tätig werden kann.

    Gruß Epic03
    Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.

    ________________________

    Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
    ________________________

  4. #19
    TP-Insider hezen hilft, wo's geht hezen hilft, wo's geht hezen hilft, wo's geht
    Registriert seit
    Jan 2003
    Ort
    Bonn
    Beiträge
    887
    Zitat Zitat von Epic
    Wichtig ist bei den Rechnungen natürlich auch, dass sie auf den Namen des Unternehmers ausgestellt sind [...]. Schwieriger wird es nur dann wenn kein Einzelunternehmen gegründet werden soll, sondern z.B. eine GmbH. Dann sind in der Tat Besonderheiten zu berücksichtigen, da eine GmbH erst mit Eintrag im Handelsregister Tätig werden kann.
    ... wobei es in unserem Falle um eine GbR ging, aber wenn die besagten Besonderheiten nur bei Kapitalgesellschaften greifen, kann das ja nicht der Grund gewesen sein ... oder gibt es bei der GbR evtl. auch dahin gehende Sonderregelungen?

  5. #20
    TP-Veteran Epic bringt sich richtig ein Epic bringt sich richtig ein Avatar von Epic
    Registriert seit
    Mar 2004
    Ort
    Norddeutschland
    Beiträge
    1.042
    ... wobei es in unserem Falle um eine GbR ging, aber wenn die besagten Besonderheiten nur bei Kapitalgesellschaften greifen, kann das ja nicht der Grund gewesen sein ... oder gibt es bei der GbR evtl. auch dahin gehende Sonderregelungen?
    Grundsätzlich nicht, aber die Rechnungen sollten schon auf die GbR ausgestellt sein. Im übrigen werden die vorweggenommen Betriebsausgaben einer GmbH durch eine Gründungs GbR in Abzug gebracht, das wie schon erwähnt eine GmbH ja erst mit Eintragung in das Handelsregister Unternehmersich tätig werden kann.

    Gruß Epic03
    Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.

    ________________________

    Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
    ________________________

  6. #21
    TP-Insider hezen hilft, wo's geht hezen hilft, wo's geht hezen hilft, wo's geht
    Registriert seit
    Jan 2003
    Ort
    Bonn
    Beiträge
    887
    Also, mal zusammengefasst: Man kann als Einzelunternehmer in spé vorweggenommene Betriebsausgaben tätigen, die auch vollständig abzugsfähig sind, sofern ein zeitlicher (und natürlich sachlich-inhaltlicher) Zusammenhang zur anstehenden Gründung besteht. Ersterer ist nicht gesetzlich definiert, aber man kann von roundabout sechs Monaten ausgehen. Die Rechnungen müssen auf den Namen des (zukünfitgen) Unternehmers lauten. Bei Kapitalgesellschaften ist ein solches Vorgehen nicht möglich, da diese erst mit der Eintragung ins HR unternehmerisch tätig werden dürfen.

    Und um den Bogen zurück zu meiner Frage zu schlagen: Die Rechnungen für vorweggenommene Betriebsausgaben sollten bei beabsichtigter GbR-Gründung aber bereits auf die GbR ausgestellt sein (was sich dann mit den besagten Äußerungen unseres Steuerberaters decken würde). Aber ist es nicht ggf. problematisch, unter dem Namen einer noch nicht existenten GbR Aufträge zu erteilen/Bestellungen zu tätigen? Was sagt das FA dazu? Kann es dadurch nicht auch für den Lieferanten zu Problemen kommen?

  7. #22
    TP-Supporter screamfine macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Sep 2002
    Ort
    Karlsruhe
    Beiträge
    404
    Ja, das kommt mir auch alles komisch vor. Sich eine Rechnung auf ein Unternehmen ausstellen zu lassen, das es noch gar nicht gibt!? Wenn man sich die Rechnung allerdings wie in meinem Fall ganz normal auf den Vor- und Nachnamen ausstellen lässt sollte ich später (wenn ich mein Einzelunternehmen gegründet habe) die Vorsteuern vom Finanzamt zurückfordern können, da die Rechnungen auf meinen vollständigen Namen, den ich auch im Firmennamen meines Einzelunternehmens vorkommen muss, ausgestellt worden sind.

    Fazit: Als angehender Einzelunternehmer kann ich bereits jetzt bedenkenlos die notwendigen Arbeitsmaterialien (Bürobedarf, Software etc.) kaufen und später die Vorsteuern vom Finanzamt einfordern.

    korrekt?!

  8. #23
    TP-Veteran Epic bringt sich richtig ein Epic bringt sich richtig ein Avatar von Epic
    Registriert seit
    Mar 2004
    Ort
    Norddeutschland
    Beiträge
    1.042
    Also, mal zusammengefasst: Man kann als Einzelunternehmer in spé vorweggenommene Betriebsausgaben tätigen, die auch vollständig abzugsfähig sind, sofern ein zeitlicher (und natürlich sachlich-inhaltlicher) Zusammenhang zur anstehenden Gründung besteht.
    Richtig.

    Ersterer ist nicht gesetzlich definiert, aber man kann von roundabout sechs Monaten ausgehen.
    Richtig. Es ist aber m.E. nach auch kein Problem wenn der Zeitraum länger ist solange ein ausreichend bestimmbarem Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der Einkunftsart bestehen.

    Die Rechnungen müssen auf den Namen des (zukünfitgen) Unternehmers lauten.
    für ein Muss hab ich hier jetzt keine Rechtsgrundlage rausgesucht, aber wenn man es so macht ist es ein m.E. nach ein Eindeutiges Anzeichen für eine geplante selbständige Tätigkeit. Im Übrigen setzt das Auftreten nach außen als Unternehmer keinen Gewerbeschein voraus. Genauso wie die Unternehmerische Tätigkeit mit der ersten Unternehmerischen Handlung beginnt endet sie auch mit der letzen Handlung. Diese Erste oder letze Handlung fällt regelmäßig nicht auf den Tag der Gewerbeanmeldung oder Gewerbeabmeldung. Vieleicht verdeutlicht auch das bespiel des Freiberuflers was ich meine ........ ein Freiberuler braucht kein Gewerbe anmelden ..... Wann beginnt für ihn die Unternehmerische Tätigkeit ? Eben mit Ausführung seiner ersten Unternehmerischen Handlung.

    Aber ist es nicht ggf. problematisch, unter dem Namen einer noch nicht existenten GbR Aufträge zu erteilen/Bestellungen zu tätigen?
    Dazu sollte man wissen was eine GbR ist. Eine GbR ist nichts anders als ein Zusammenschluss von mehreren Personen zu Verfolgung eines gemeinsamen Zieles. Gehe ich also mit einem Freund los um einen Fernseher zu kaufen, dann haben wir für dieses Geschäft genau genommen schon eine GbR geründet.

    Was sagt das FA dazu?
    Ich habe damit bisher noch keine Probleme gehabt.

    Ja, das kommt mir auch alles komisch vor. Sich eine Rechnung auf ein Unternehmen ausstellen zu lassen, das es noch gar nicht gibt!?
    Natürlich gibt es das Unternehmen dann schon. Warum hab ich ja oben schon beschrieben.

    Wenn man sich die Rechnung allerdings wie in meinem Fall ganz normal auf den Vor- und Nachnamen ausstellen lässt sollte ich später (wenn ich mein Einzelunternehmen gegründet habe) die Vorsteuern vom Finanzamt zurückfordern können, da die Rechnungen auf meinen vollständigen Namen, den ich auch im Firmennamen meines Einzelunternehmens vorkommen muss, ausgestellt worden sind.
    Damit hast Du Dir die Antwort eigentlich schon selber gegeben.

    Fazit: Als angehender Einzelunternehmer kann ich bereits jetzt bedenkenlos die notwendigen Arbeitsmaterialien (Bürobedarf, Software etc.) kaufen und später die Vorsteuern vom Finanzamt einfordern.

    korrekt?!
    Yup, hat sich nichts dran geändert

    Gruß Epic03
    Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.

    ________________________

    Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
    ________________________

  9. #24
    TP-Veteran OBI-Wahn hilft, wo's geht OBI-Wahn hilft, wo's geht Avatar von OBI-Wahn
    Registriert seit
    Feb 2004
    Ort
    in der Nähe von FFM
    Beiträge
    1.428
    Da man bei der GbR nicht berechtigt ist, eine Firma im handelsrechtlichen Sinn (= Name des Unternehmens) zu führen, kann man auch Rechnungen auf den eigenen Namen absetzen. Nur sollten diese nicht auf privatem Gebrauch der Leistung schließen lassen, sonst könnte das FA seine Bedenken haben.

    Folglich kann man auch in Phase vor "Gründung" des Unternehmens Rechnungen absetzen...


    Hello again!


  10. #25
    TP-Veteran Epic bringt sich richtig ein Epic bringt sich richtig ein Avatar von Epic
    Registriert seit
    Mar 2004
    Ort
    Norddeutschland
    Beiträge
    1.042
    Zitat Zitat von OBI-Wahn
    Da man bei der GbR nicht berechtigt ist, eine Firma im handelsrechtlichen Sinn (= Name des Unternehmens) zu führen, kann man auch Rechnungen auf den eigenen Namen absetzen. Nur sollten diese nicht auf privatem Gebrauch der Leistung schließen lassen, sonst könnte das FA seine Bedenken haben.

    Folglich kann man auch in Phase vor "Gründung" des Unternehmens Rechnungen absetzen...
    Danke ! Das mein ich damit eigentlich ....... ist wohl schon zu lang der Tag das ich nix mehr plausibel erklären kann
    Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.

    ________________________

    Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
    ________________________

  11. #26
    TP-Insider hezen hilft, wo's geht hezen hilft, wo's geht hezen hilft, wo's geht
    Registriert seit
    Jan 2003
    Ort
    Bonn
    Beiträge
    887
    Zitat Zitat von Epic
    Danke ! Das mein ich damit eigentlich ....... ist wohl schon zu lang der Tag das ich nix mehr plausibel erklären kann
    Doch doch, das war sehr wohl verständlich respektive bekannt (-> GbR-Definition), und aus der Praxis ist mir auch bewusst, dass es keine Probleme beim Einreichen von Rg. auf den Namen des/eines der Unternehmer/s gibt. Ich fragte mich nur, warum unser StB damals insistierte, dass Rechnungen, die nicht auf das Unternehmen ausgestellt sind, nicht als vorweggenommene Betriebsausgaben anerkannt würden. Da wir selbstversändlich auch nicht vorhatten, auf Dritte ausgestellte Rechnungen einzureichen, war mir nicht klar, wie er zu dieser Aussage kam ...

  12. #27
    TP-Veteran OBI-Wahn hilft, wo's geht OBI-Wahn hilft, wo's geht Avatar von OBI-Wahn
    Registriert seit
    Feb 2004
    Ort
    in der Nähe von FFM
    Beiträge
    1.428
    uU weil das Unternehmen keinen eigenen Sitz hat, sondern im Arbeitszimmer eines Teilhabers sitzt...

    Denn dann kann es bei Rechnungen auf den Namen des Wohnungsbesitzers mehr Probleme bei der Abgrenzung von geschäftlichen und privaten Ausgaben kommen.

    [OT] Dies ist mein 300. Beitrag!!

    Soll keine Selbstbeweihräucherung sein, sondern ein riesen Lob an dieses Forum. Denn ich bin oder war schon bei zig Foren Mitglied, habe aber in keinem auch nur einen Bruchteil der Beiträge geschrieben, wie in diesem! Und dies habe ich nur getan, weil dieses Forum so unglaublich einzigartig ist, was ich hiermit mal zum Ausdruck bringen möchte.

    Ich habe selten so eine angenehme Atmosphäre in einem Forum erlebt, die gleichzeitig freundlich, kompetent, hilfreich und sehr oft witzig und humorvoll ist!!!

    Vielen Dank an euch alle, die ihr hier kreucht und fleucht... [/OT]
    Geändert von OBI-Wahn (01.07.2004 um 19:12 Uhr)


    Hello again!


  13. #28
    TP-Veteran Epic bringt sich richtig ein Epic bringt sich richtig ein Avatar von Epic
    Registriert seit
    Mar 2004
    Ort
    Norddeutschland
    Beiträge
    1.042
    warum unser StB damals insistierte, dass Rechnungen, die nicht auf das Unternehmen ausgestellt sind, nicht als vorweggenommene Betriebsausgaben anerkannt würden. Da wir selbstversändlich auch nicht vorhatten, auf Dritte ausgestellte Rechnungen einzureichen, war mir nicht klar, wie er zu dieser Aussage kam ...
    Für mich ist dieses Thema sehr klar und ich mach es seid Jahre genauso wie beschrieben, so dass mir als einzige Begründung dazu einfällt das Ihr entweder etwas falsch verstanden habt, oder das hier noch eine Wichtige Info fehlt........

    Für alle anderen sei nochmal gesagt: Das interessante an diesem Thema ist die Vorsteuer. Die Kosten bekommt man immer irgendwie in den Betrieb (Privateinlage). Aber bei einer Privateinlage wäre die Vorsteuer nicht mehr abzugsfähig. Mit Privateinlage meine ich das ein Wirtschaftsgut erst für Private Zwecke angeschafft wurde und dann in den Betrieb eingelegt wird. Kauft jemand aus privaten Mitteln Wirtschaftsgüter für seinen Betrieb ist die Vorsteuer natürlich abzugsfähig.

    Gruß Epic03
    Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.

    ________________________

    Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
    ________________________

+ Antworten
Seite 2 von 2 ErsteErste 1 2

Ähnliche Themen

  1. Was kann man steuerlich absetzen, Gewerbe Versandhandel
    Von z4-fan im Forum Steuer & Buchführung
    Antworten: 10
    Letzter Beitrag: 09.04.2005, 19:34
  2. Privatentnahme steuerlich relevant?
    Von thesecretboy im Forum Recht & Co
    Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 02.05.2004, 16:29
  3. wann echo wann print?
    Von Paco im Forum Traum-Dynamik
    Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 28.04.2003, 09:34
  4. Käufe bei Ebay steuerlich absetzen
    Von Toskka im Forum Steuer & Buchführung
    Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 16.01.2003, 12:34

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

     

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51