Hallo Epic,Zitat von Epic
bist Du Dir da sicher? Als bzw. bevor wir uns vor zwei Jahren selbständig machten, erklärte uns unser StB sinngemäß, dass sich bei der Geschichte mit den vorweggenommenen Betriebsausgaben dahingehend etwas geändert habe, dass die Rechnungen für selbige in jedem Falle bereits auf das Unternehmen ausgestellt sein müssten. Insofern sollte also die Gewerbanmeldung unbedingt vor dem Tätigen der ersten Anschaffungen vorgenommen werden (woran wir uns auch hielten). Sofern ich das noch richtig im Kopf habe (man lege mich bitte nicht darauf fest), sollte diese Änderung ungefähr zum Jahreswechsel 2001/2002 in Kraft getreten sein.
Eine Fehlinformation?
Grüße
hezen


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