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Thema: Fragen zur Umsatzsteuer

  1. #1
    TP-Junior barton2500 macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Jun 2004
    Beiträge
    5

    Fragen zur Umsatzsteuer

    Hallo,

    ich habe dieses Forum entdeckt und es ist echt super! Ich habe zwei kleine Fragen:

    Ich habe ein Gewerbe angemeldet, habe aber jedoch schon vor Gewerbebeginn Anschaffungen getätigt. Diese kann ich ja auch steuerlich absetzen. Kann ich die Vorsteuer für die Anschaffungen in der ersten Ust-VA geltend machen?

    Ich habe einer Privatperson im ausland was verkauft (luxemburg) und Rechnung mit Umsatzsteuer geschrieben. Muss ich diese Umsatzsteuer in der Ust-VA irgendwo gesondert ausweisen oder auch in Zeile 28 bei den ganz normalen Umsätzen angeben?

    Danke für eure Hilfe!

  2. #2
    TP-Veteran Epic bringt sich richtig ein Epic bringt sich richtig ein Avatar von Epic
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    Mar 2004
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    Norddeutschland
    Beiträge
    1.042
    Ich habe ein Gewerbe angemeldet, habe aber jedoch schon vor Gewerbebeginn Anschaffungen getätigt. Diese kann ich ja auch steuerlich absetzen. Kann ich die Vorsteuer für die Anschaffungen in der ersten Ust-VA geltend machen?
    Richtig wäre, für den Zeitraum vor Gewerbeeröffnung eine extra USt - Voranmeldung abzugeben und eine extra Gewinnermittlung. Allerdings ist das meiner Meinung nach zuviel Aufwand und ist nur wichtig, wenn es sich bei dem Zeitraum vor Gewerbeanmeldung um ein anders Kalenderjahr handelt.

    Ich habe einer Privatperson im ausland was verkauft (luxemburg) und Rechnung mit Umsatzsteuer geschrieben. Muss ich diese Umsatzsteuer in der Ust-VA irgendwo gesondert ausweisen oder auch in Zeile 28 bei den ganz normalen Umsätzen angeben?
    In Deinem Fall müssen Eintragungen in der Zeile 28 gemacht werden. Würde eine steuerfreie Innergemeinschaftliche Lieferungen vorliegen § 6a UStG wären Eintragungen in Zeile 21 bwz. 32 zu machen.

    Gruß Epic03
    Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.

    ________________________

    Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
    ________________________

  3. #3
    TP-Junior barton2500 macht alles soweit korrekt
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    Jun 2004
    Beiträge
    5
    Danke für die schnelle Antwort!

    Zu 1: Es sind nur zwei kleinere Anschaffungen gewesen und Umsätze habe ich in diesem Zeitraum auch nicht gehabt, Gewinnermittlung wäre also nicht sinnvoll. Ich werde diese dann in die erste Ust-VA eintragen, die ich mache.

    Danke!

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