Hattest Du ein Gewerbe angemeldet ?
Hallo,
ich habe mich letztes Jahr im Bereich Webdesign nebenberuflich selbstständig gemacht und habe bei der ESt-Erklärung negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb angegeben.
Leider habe ich vergessen (wirklich!), eine Einnahme-Überschussrechnung mit einzureichen, sodass mir der Verlust nicht anerkannt wurde (gestrichen).
Kann ich nun die Gewinnermittlung noch nachreichen? Wenn ja, in welcher Frist?
fullmagic
Hattest Du ein Gewerbe angemeldet ?
Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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Ja, Gewerbe ist angemeldet. Inwieweit kann ich die Gewinnermittlung nun nachreichen und innerhalb welcher Frist? Sollte ich zum Bescheid Widerspruch einlegen?
Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides Einspruch (Widerspruch gibt es nicht mehr) einlegen und Gewinnermittlung nachreichen.
Gruß Epic03
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