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Thema: Erweiterungen Faq Kleinunternehmer

  1. #151
    TP-Senior Kai_Iwanov macht alles soweit korrekt
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    Ja aber ich geb doch das Porto wieder aus. Warum muss ich das dann mit einrechnen? davon hab ich ja nichts

  2. #152
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Ja aber ich geb doch das Porto wieder aus. Warum muss ich das dann mit einrechnen? davon hab ich ja nichts
    Beim Einkauf buchst du es als Betriebsausgabe und beim Verkauf der Leistung stellst du es deinem Kunden ja mit in Rechnung und da wird es als Betriebseinnahme gesehen. Grundsätzlich also ein Nullspiel.
    Da die Portokosten heutzutage jedoch nicht 1:1 an den Kunden weitergegeben werden und teilweise bei kleineren Preisen der Gewinn nahezu ausschließlich aus den Portokosten besteht (vgl. eBucht), so ist es für mich völlig verständlich, diese dann auch in die Berechnung des Gesamtumsatzes voll einzubeziehen und auch als Betriebseinnahme zu erfassen.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  3. #153
    TP-Moderator Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User
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    Ich hab auch mal ne Frage bzgl. Kleinunternehmerregelung und GdbR:
    Die Umsatzgrenze liegt ja bei 17.500 €. Ich habe mit einem Freund eine GdbR gegründet; jeder hat seinen eigenen Gewerbeschein bekommen. Darf der Umsatz der GbdR 17.500 € nicht überschreiten, oder der Umsatz jedes einzelnen Gesellschafters (also insgesamt 2*17.500 € = 35.000 €)?

    Ich hab ja auch noch mein eigenes Gewerbe. Zählen diese Grenzen immer pro Gewerbe oder pro Person? Also darf ich im Gewerbe A 17.500 € Umsatz machen und im Gewerbe B auch, oder nur insgesamt 17.500 €?

    Big Thanks!
    ............................

  4. #154
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Zählen diese Grenzen immer pro Gewerbe oder pro Person?
    die Grenzen beziehen sich auf das Unternehmen

    In diesem Fall ist die GbR ein separates Unternehmen und dein Einzelunternehmen ist separat zu betrachten.

    Es gilt also einmal die Grenze von 17.500 EUR und nicht 35.000 EUR für die GbR und einmal für dein Einzelunternehmen die 17.500 EUR
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  5. #155
    TP-Moderator Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User
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    Ah okay, danke. Schade, schade...
    ............................

  6. #156
    TP-Member SPliter macht alles soweit korrekt
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    Hallo
    Mir ist da eine Frage offen.Ich bin ein Kleinunternehmer (also ich will es werden)
    Mein Vatre würde mir zwar helfen (ist selber sebständig) aber ich will das mal selber machen!

    Was muss ich alles aufheben?
    Ich will einen Online Shop machen.

    Also ich hebe auf
    Rechnungen von Großhändlern
    Rechnungen die ich an die Kunden Schreibe
    Konto auszüge

    und was noch?

    Und was muss ich alles abgeben am ende?

    Bitte um Aantworten

  7. #157
    TP-Member Frechdachs macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von SPliter
    Hallo
    Mir ist da eine Frage offen.Ich bin ein Kleinunternehmer (also ich will es werden)
    Mein Vatre würde mir zwar helfen (ist selber sebständig) aber ich will das mal selber machen!

    Was muss ich alles aufheben?
    Ich will einen Online Shop machen.

    Also ich hebe auf
    Rechnungen von Großhändlern
    Rechnungen die ich an die Kunden Schreibe
    Konto auszüge

    und was noch?

    Und was muss ich alles abgeben am ende?

    Bitte um Aantworten
    Wird alles hier http://www.traum-projekt.com/forum/9...ternehmer.html beantwortet.

    Frechdachs

  8. #158
    TP-Newbie DerMarco macht alles soweit korrekt
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    Question Frage zur aufführung der MwSt.

    Hallo,

    als Kleinunternehmer darf ich auf Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen.
    Wie ist das bspw. in einem Onlineshop. Dort werden ja, Richtlinien zufolge, unter Beträgen ein 'enthält XX% MwSt' gefordert.
    Dürfen diese dann auch nicht im Shop erscheinen?

    Marco

    ------------------------------------------------------------------------
    Gesetzeslücken lassen sich durch beständigen Gebrauch beträchtlich erweitern.

    Mark Twain

  9. #159
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    Existenzgründung: BMWi Existenzgründer - Portal | E-Business

    edit: Rein rechtlich gesehen ist es falsch auch wenn bei existenzgründer.de angeblich Experten ihr Unwesen treiben. Steuersystematisch ist die Umsatzsteuer nämlich bei Kleinunternehmern enthalten, sie wird nur nicht vom Finanzamt erhoben und braucht dementsprechend nicht an das Finanzamt gezahlt werden. Ein Hinweis auf die Kleinunternehmereigenschaft würde als Diskriminierung gelten. Aus meiner Sicht empfiehlt es sich aber den Hinweis wie im oben genannten Link anzubringen um lästige Fragen des Käufers zu vermeiden.
    Geändert von SvenWeb (03.10.2006 um 12:53 Uhr)
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  10. #160
    TP-Newbie DerMarco macht alles soweit korrekt
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    Schönen Dank Sven.

    Wie sieht es mit den Versandkosten aus.... die müssen nach PAngV auch den Zusatz 'MwSt enthalten' haben. Würde dieser bei einem Kleinunternehmer auch weckfallen ?

    Marco

  11. #161
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    auch da würde ich den Hinweis wie bei existenzgründer.de geschrieben steht anbringen auch wenn er wie schon beschrieben entbehrlich wäre.

    EDIT: Im wesentlichen geht es darum, dass der Endpreis zu erkennen ist und ob ein Vorsteuerabzug aus der Rechnung möglich ist.
    Geändert von SvenWeb (03.10.2006 um 14:18 Uhr)
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  12. #162
    TP-Junior Esevez macht alles soweit korrekt
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    Hallo an alle,

    ich habe im September ein Gewerbe angemeldet, und schlage mich nun mit dem Fragebogen des Finanzamtes herum. Insbesondere die Thematik mit dem Kleinuntenehmertum beschäftigt mich. Ich habe mir jetzt schon einige Threads durchgelesen, und bin immer noch nicht so ganz schlüssig, wie ich jetzt mit der 17500 Euro Grenze für die Umsatzsteuer umgehen soll. Ich stelle jetzt also mal zwei Beispiele auf und meine zugehörige Annahme, und möchte die Fachkundigen bitten, da mal kurz drauf zu antworten - Danke schonmal dafür

    Fall A (ein bekannter von mir)

    Dieser bekannte programmiert Anwendungen und verkauft diese an Kunden. Er hat nur marginale Betriebsausgaben (Flatrate usw.) und liegt bisher auf der Einnahmeseite immer unter den 17500 Euro. Als Rechenbeispiel:

    -1000 Euro Ausgaben + 11000 Einnahmen über das Jahr = 10000 Euro Gewinn

    Er nimmt zwar die Kleinunternehmens-Regelung nicht in Anspruch, aber wenn er wollte, könnte er es.

    Fall B (meine Situation)

    Ich möchte mit meinem neugegründeten Gewerbe über Ebay Gebrauchtwaren im Paket ankaufen und die Einzelteile über Ebay und andere Online-Kanäle weiterverkaufen. Ich habe daher natürlich viel höhere Ausgaben und Einnahmen, mache aber nicht wirklich mehr Gewinn als mein Bekannter. Rechenbeispiel:

    -30000 Euro Ausgaben + 40000 Euro Einnahmen = 10000 Euro Gewinn

    Trotzdem darf ich bei so einer Schätzung kein Kleinunternehmen anmelden, da als Umsatz nur die Einnahmen in Frage kommen. Ich wäre bereits im ersten Jahr deutlich über der 17500 Euro Grenze, da der eigentliche Gewinn nur Einkommenssteuer-relevant ist

    Richtig, oder habe ich da was Falsch verstanden?

  13. #163
    TP-Member Frechdachs macht alles soweit korrekt
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    Lies mal die Faq Kleinunternehmer http://www.traum-projekt.com/forum/9...ternehmer.html da stehts wirklich noch mal ganz genau drin wie diese Grenzen zu verstehen sind.

    Frechdachs

  14. #164
    TP-Junior Esevez macht alles soweit korrekt
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    Das hilft mir nicht wirklich weiter. Der Thread den du verlinkst ist ja die Ausgangsbasis für meine Vermutungen, die ich beispielhaft dargelegt habe. Wenn ich den Thread richtig verstanden habe, verhält es sich genau so wie in den Beispielen. Aber tut es das wirklich?

    Falls das jetzt schon unzulässige Einzelfallberatung ist, versuche ich es einfach mal mit dem im Thread benutzten Beispiel...

    Ein Kleinunternehmer kauft einen CD Player bei seinem Lieferanten für Netto 100 € + 16% USt 16 €. Er muss also 116 € an seinen Lieferanten bezahlen. Von dem gezahlten Kaufpreis bekommt er die 16% Umsatzsteuer 16 € NICHT vom Finanzamt wieder, so dass ihm für den Kauf des CD Players 116 € an Kosten entstanden sind.

    Jetzt möchte der Kleinunternehmer den CD Player selber verkaufen, will aber den gleichen Rohgewinn wie ein normaler Unternehmer (siehe vorheriges Beispiel) haben. Also Verkauft er den CD Player für 216 €. Er bekommt von seinem Kunden also 216 €. Von diesen 216 € muss er KEINE Umsatzsteuer ans Finanzamt bezahlen.

    Ergebnis der Kleinunternehmer wird mit 16 € Umsatzsteuer aus dem Wareneinkauf belastet, die er aber an seinen Kunden weitergibt in dem er seinen Verkaufspreis entsprechen erhöht.
    In vorliegendem Fall zählen aber die vollen 216 € als steuerbarer Umsatz, auf die er sogar, um wirklich unter der 17500 € Grenze zu bleiben, sogar noch fiktiv die 16 % Umsatzsteuer draufrechnen muß (jedenfalls ist daß meine Interpretation der vorangegangenen Diskussionen im aktuellen Thread)?

  15. #165
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    deine beiden Beispiele aus deinem ersten Posting sind richtig.

    In der FAQ Kleinunternehmer steht aber doch ausdrücklich drin, dass es auf den Gesamtumsatz ankommt und dies sind grob gesagt die vom Kunden gezahlten Beträge (Einnahmen)

    In vorliegendem Fall zählen aber die vollen 216 € als steuerbarer Umsatz, auf die er sogar, um wirklich unter der 17500 € Grenze zu bleiben, sogar noch fiktiv die 16 % Umsatzsteuer draufrechnen muß (jedenfalls ist daß meine Interpretation der vorangegangenen Diskussionen im aktuellen Thread)?
    Kleinunternehmer führen Leistungen aus, die steuerbar sind, die steuerpflichtig sind, die USt auch entsteht aber vom Finanzamt nicht erhoben wird. Das Finanzamt verzichtet also auf die enthaltene USt und daher darf sie auch nicht ausgewiesen werden.
    Wenn man von steuerbaren Leistungen spricht, so ist dies immer der Nettobetrag (also 200 EUR) und jetzt rechnet man die in der Leistung enthaltene USt drauf (also 200 + 16 EUR) und man kommt auf den vom Kunden bezahlten Geldbetrag (216 EUR). Lies dir mal nicht die Beispiele aus der FAQ Kleinunternehmer durch, sondern die Berechnung des Gesamtumsatzes im unteren Posting. Dort haben Epic und ich das Ganze noch ein bisschen genauer dargestellt. Falls dann noch Probleme auftauchen, dann frag' gezielt zu diesem Punkt.

    Gruß
    Sven
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