Ein Kleinunternehmer kauft einen CD Player bei seinem Lieferanten für Netto 100 € + 16% USt 16 €. Er muss also 116 € an seinen Lieferanten bezahlen. Von dem gezahlten Kaufpreis bekommt er die 16% Umsatzsteuer 16 € NICHT vom Finanzamt wieder, so dass ihm für den Kauf des CD Players 116 € an Kosten entstanden sind.
Jetzt möchte der Kleinunternehmer den CD Player selber verkaufen, will aber den gleichen Rohgewinn wie ein normaler Unternehmer (siehe vorheriges Beispiel) haben. Also Verkauft er den CD Player für 216 €. Er bekommt von seinem Kunden also 216 €. Von diesen 216 € muss er KEINE Umsatzsteuer ans Finanzamt bezahlen.
Ergebnis der Kleinunternehmer wird mit 16 € Umsatzsteuer aus dem Wareneinkauf belastet, die er aber an seinen Kunden weitergibt in dem er seinen Verkaufspreis entsprechen erhöht.