@Epic: Deine Rechtsauffassung wird wohl auch von dieser Entscheidung des BFH getragen:
Das würde also bedeuten:
Umsatz +16% >= 17.500,00 Euro
<=> 15.086,20 Euro + 16% = 17.500,00 Euro
D.h. also, daß ich einen "Kleinunternehmerumsatz" (ohne USt.) von maximal 15.086,20 Euro haben darf, auf den ich fiktiv die USt. aufschlagen muß. Wenn dann nicht mehr als 17.500,00 Euro zusammenkommen, überschreite ich die Grenze nicht!
Vor dem Hintergrund der oben zitierten Entscheidung macht das Sinn, weil es 2 Steuersätze (7% und 16%) gibt und man nicht dauernd das Gesetz ändern wollte, wenn sich die Steuersätze ändern. Da schreibt man es lieber allgemeiner und verwirrt damit den Bürger, der es verstehen soll...
