Mein Einkommen. Die schauen ja nicht einmal im Monat aufs Konto. Woher bekommt die Versicherung diese Informationen über mein Einkommen?Was ausmacht? Die macht die Familienmitversicherung daran fest, was du an eigenem Einkommen hast. Und die Gesetzesgrundlage dafür ist das Sozialversicherungsgsetz.
Ist ja klasse das ich das auf diesem Wege Erfahre und nicht früher schon etwas davon wusste. Ich sollte dort anfangs als 400 Euro jobber angemeldet werden und hinterher hieß es plötzlich ich sei Werksstudent und das wäre von den Regelungen ähnlich des 400 Euro Jobs, nur das ich halt einen Rentenanteil abgebe und dadurch mehr verdienen darf.Dann war das kein 400-Euro-Job und die Voraussetzung für die Familienmitversicherung war damals nicht mehr gegeben und wird es auch zukünftig nicht sein. Du wandelst da auf sehr dünnem Eis.
Dann ist es ja gut das ich jetzt davon erfahren habe. Allerdings macht dies alles meine Vorhaben mit der kleinen Nebenerwerbsfirma nicht gerade leichter. Aber was wird einem schon geschenkt.
Ich denke das einfachste wird es sein den Krankenkassenbeitrag zu bezahlen und dann nicht mehr diesen ganzen Stress bezüglich der Einkommensgrenzen und Co beachten zu müssen. Quasi um von dem von dir so passend beschriebenen dünnen Eis herunterzukommen. Oder alternativ darauf bestehen das ich als 400 Euro Jobber gemeldet werde um in der Anlaufzeit der Firma noch in der Familienversicherung zu bleiben.
Ich verbleibe mit besten Grüßen und bedanke mich für eure Hilfe!
Geändert von fast_freddy10 (15.01.2012 um 13:18 Uhr)
Darüber informierst du sie selbst und selbstverständlich kann die KK auch deinen Einkommensteuerbescheid von dir verlangen und sonstige Unterlagen, wenn ihr da etwas seltsam vorkommt.
Naja, es ist deine KV also musst du dich auch selbst kümmern. Wer soll das denn sonst für dich machen?Ist ja klasse das ich das auf diesem Wege Erfahre und nicht früher schon etwas davon wusste.
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Ich wollte damit nicht aussagen das das jemandes Fehler ist oder irgend jemanden in die Verantwortung ziehen.Naja, es ist deine KV also musst du dich auch selbst kümmern. Wer soll das denn sonst für dich machen?
Ich war einfach nur erschrocken darüber das ich mit dem Werkstudentenjob prinzipiell (prinzipiell da ich nicht die Grenze überschritten habe) schon die Familienversicherung für mich gefährdet hatte und dies jetzt durch das Gewerbliche Vorhaben erfahren habe. Quasi durch Zufall.
Hallo an Alle
Das ist mein erster Beitrag hier.
FAQ habe ich gelesen. Außerdem habe ich viele weitere Seiten im Internet gelesen. Aber so RICHTIG klar ist es noch nicht.
Frage:
Ich möchte Ware aus England importieren. Die Steuer fällt ja in England an. Also muss es nicht in Deutschland (nach-)versteuert werden. Aber wo ist da denn die Grenze. Wieviel darf ich denn in England auf einen Schlag bestellen ohne das die Ware am Zoll hängen bleibt.
Beispiel:
Eine CD kostet 5 Euro. Davon will ich 100 Stk. Also zahle ich 500 Euro (+ evtl Versandkosten). Mit welchen Kosten müsste ich in diesem Beispiel noch rechnen?
Viele Dank
Wenn du ohne USt-ID dort kaufst, ja.
Da es im innergemeinschaftlichen Warenverkehr keinen Zoll mehr gibt, kann das auch nirgends hängen bleiben. Du solltest dich aber ggf. mit dem Thema 'Erwerbsschwellenregelung' vertraut machen.Also muss es nicht in Deutschland (nach-)versteuert werden. Aber wo ist da denn die Grenze. Wieviel darf ich denn in England auf einen Schlag bestellen ohne das die Ware am Zoll hängen bleibt.
Diese Frage und das Beispiel hat mit dem Rest deines Beitrags nichts zu tun und wir kennen deine Kosten nicht. Die musst du selbst berechnen.Beispiel:
Eine CD kostet 5 Euro. Davon will ich 100 Stk. Also zahle ich 500 Euro (+ evtl Versandkosten). Mit welchen Kosten müsste ich in diesem Beispiel noch rechnen?
Viele Dank
Das kann mit IHK-Beiträgen anfangen und über Telefonkosten und Kosten für die Lagerung der CDs sowie GEMA-Gebühren für das Radio in deinem Gewerberaum und die Rückläuferquote bis hin zu deinen Sozialversicherungskosten gehen.
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Hallo Leute,
ich übe derzeit eine normale bezahlte Tätigkeit als Verkäufer bei einem Herrenausstatter aus. Nun möchte ich noch eine kleine NEbentätigkeit als Kleinunternehmer anfangen.
Meine Frage ist jetzt. Wie wirkt sich das auf meine Steuern aus die ich am Ende des Jahres zu zahlen habe?
Persönlich habe ich mir das so gedacht.
Einkommen aus der normalen Tätigkeit + den Reingewinn von dem KU und darauf zahl ich dann die Einkommensteuer...
Soweit richtig oder ist es da etwas kompliziert mit den Steuerklassen etc ?!
Würde mich über eine Antwort sehr freuen. Danke
Ist schon korrekt so, deine gesamten Einkünfte werden entsprechend versteuert.
Beachten sollte man immer ob man durch das "bissl" Zusatzverdienst beim Steuersatz eine Stufe höher rutscht. Dieser Steuersatz ist dann auch auf das Haupteinkommen fällig.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
hmm, das ist doch mal eine Auskunft. Und wo kann ich mir die Steuersätze mal anschauen ?!
Google einfach nach (Einkommen-)Steuertabelle...
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Hello again,
ich habe eine Kurze Frage bezüglich des Versandes von Waren ins Ausland.
Ich gelte als Kleinunternehmer und verkaufe u.a über Ebay Rollerersatzteile. Beim Ausfüllen des FA - Fragebogens wurde eine USt-ID beantragt. Als ich um meine Steuernummer zu erfahren beim FA anrief, sagte man mir, dass eine USt-ID in meinem Fall nicht nötig ist und daher der Antrag auch nicht bearbeitet wird. Dies habe ich erstmal so hingenommen.
Nun habe ich eine Anfrage bekommen, ob ich einen Artikel nach Frankreich verschicken würde.
Ist dies einfach so möglich? Ich habe bisher gedacht das die USt-ID dafür nötig ist, aber wenn ich den Herrn vom FA richtig verstanden habe ist dem nicht so?
Ich wollte eigentlich beim FA anrufen, doch die Sprechzeiten sind aktuell vorbei.
Ich freue mich auf eine Antwort, denn diese waren hier immer sehr hilfreich!
Vielen Dank im Voraus,
Frederik
Ja sicher.
Richtig - denn erstens wäre der Besteller aus Frankreich derjenige, der die USt-ID bräuchte - und zwar um bei dir netto zu bestellen - aber zweitens weist du ja sowieso keine USt aus, für den Besteller macht es also gar keinen Unterschied.Ich habe bisher gedacht das die USt-ID dafür nötig ist, aber wenn ich den Herrn vom FA richtig verstanden habe ist dem nicht so?
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Vielen Dank für die flotte Antwort![]()
Hallo, ich habe vor demnächst ein Kleinunternehmen zu gründen und habe eine Frage über den Import von Waren.
Als Beispiel, Wenn ich im Ausland (EU) etwas kaufe für den Weiterverkauf und der Händler mir keine Rechnung ausweist, brauche ich die unbedingt für die EÜR oder das Finanzamt? Oder reicht da der Kontoauszug?
Vielen dank, für die Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
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