richtig, aber nur die Vorderseite.Also muss ich dies machen, obwohl ich von der Umsatzsteuer befreit bin? Ich habe ja der Kleinunternehmerregelung entsprochen und wiese keine Umsatzsteuer auf Rechnungen aus etc.
Danke für deine Antwort!
Also muss ich dies machen, obwohl ich von der Umsatzsteuer befreit bin? Ich habe ja der Kleinunternehmerregelung entsprochen und wiese keine Umsatzsteuer auf Rechnungen aus etc.Zitat von Poloatze
Danke, das hilft mir wirklich weiter!Zitat von Poloatze
Freundliche Grüße,
nubbel
richtig, aber nur die Vorderseite.Also muss ich dies machen, obwohl ich von der Umsatzsteuer befreit bin? Ich habe ja der Kleinunternehmerregelung entsprochen und wiese keine Umsatzsteuer auf Rechnungen aus etc.
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Hallo an alle,
als Neuling möchte ich hier nachdem ich bisher nur gelesen habe auch mal eine Frage stellen. Ich arbeite in eigener Werkstatt (mit Rechnungsstellung incl.Mwst.). Jetzt fragten mich gelegentlich einige Leute, ob sie die Werkstatt evtl.mieten könnten um eigene Sachen darin zu machen. Daher kam mir der Gedanke, paralel zu meiner Hauptbeschäftigung meine Arbeitsstätte in Form eines Kleinunternehmens zu vermieten, da das ganze eh nicht in großem Rahmen laufen soll und Privatpersonen somit nicht durch Mwst. belastet würden. Ist so etwas machbar oder habe ich da einen Gedankenknick in meinen Überlegungen? Vielleicht kann mir jemand Klarheit geben.
Vielen Dank im voraus!
Hallo, Ich habe mich am 01.06.2005 als Kleinunternehmer selbständig gemacht, nun meine Frage. Ich habe bis ende 5.2006 ca. 18500€ Umsatzerlöse erzielt und liege so ca. 1000 € über den 17500 € im Gründungsjahr, kann das Finanzamt nun von mir die Umsatzsteuer für 18500 € verlangen, obwohl ich keine eingezogen habe?
MfG
sicherlich ist die Vermietung möglich, wobei ich mich da frage wieso du deshalb ein Gewerbe anmelden möchtest. Das wären schließlich Einkünfte aus Vermietung aus Verpachtung.Zitat von af61
Das Finanzamt betrachtet die Veranlagungszeiträume immer auf das Kalenderjahr, so dass der Zeitraum vom 01.07.2005 bis 31.12.2005 maßgebend ist. Für 2006 dann natürlich das ganze Jahr.Zitat von DirkW
Für den Zeitraum 2005 wird dann die Grenze von 17.500 EUR anteilig gekürzt, zumal ja kein volles Kalenderjahr vorliegt.
7/12 von 17.500 EUR = 10.208,33 EUR
Demnach darf der Gesamtumsatz in 2005 die 10.208,33 EUR nicht überschritten haben um die Kleinunternehmerregelung in 2006 in Anspruch zu nehmen. Ist dies doch geschehen und du bist drüber gewesen, so wäre natürlich USt in 2006 auszuweisen und diese dann, falls nicht in den bisherigen Rechnungen 2006 ausgewiesen wurde, nachträglich aus den Einnahmen herauszurechnen und an das Finanzamt abzuführen.
Gruß
Sven
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Hallo, ich hatte die nachfolgende Frage schon einmal gestellt aber leider keine Antwort bekommen... Gibt es dafür eine Regelung?
Ich habe eine Frage zu Verträgen:
Ich stelle als Unternehmen (Kleinunternehmerregelung) Webspace für ein paar Webseiten zur Verfügung. Hierbei stelle ich monatlich eine Rechung in Höhe von ca. 5 Euro für jeden Kunden. Da das recht aufwendig ist, möchte ich einen Vertrag aufsetzen, indem der Kunde mir den Einzug des Betrags per Lastschriftverfahren erlaubt (wie es normal jeder große Provider macht).
Was muss ich in dem Vertrag bezüglich der Steuerbefreiung angeben? Reicht hier eine Angabe des Betrags in Euro + eine Satz wie 'Steuerbefreit nach $ 19 UstG'?
Gruß Matthias.
jupp, "Die Umsatzsteuer wird aufgrund § 19 Abs. 1 UStG nicht erhoben"Was muss ich in dem Vertrag bezüglich der Steuerbefreiung angeben? Reicht hier eine Angabe des Betrags in Euro + eine Satz wie 'Steuerbefreit nach $ 19 UstG'?
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Alles klar! Vielen Dank!
[QUOTE=Poloatze]sicherlich ist die Vermietung möglich, wobei ich mich da frage wieso du deshalb ein Gewerbe anmelden möchtest. Das wären schließlich Einkünfte aus Vermietung aus Verpachtung.
Hallo Sven,
vielen Dank erst mal für die Antwort. Die Sache ist jedoch so, dass ich das Objekt selber gemietet habe und ich glaube Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung beziehen sich eher auf Eigentum.
Schöne Grüße
Andreas
allso ganz großes Lob an die macher dieses Forums, man kann sich bei Googel die Finger wund tippen das man was findet über Kleinunternehmer.
Nun zu meinen Fragen:
Ich arbeite Hauptberuflich im Sales Service bei einen Paketdienstleister und ich mache als Hobby eine Internetseite www.rockchannel.de da ich aber für die Seite und für meine Shows Geld verdienen will muss ich ein Gewerbe anmelden.
Ich denke mal die Einnahmen werden bei ca. 1000 € im Jahr liegen dem entgegen habe ich aber viel mehr Ausgaben z.b. Server, Tel.,PC u.v.m ich werde den Wert auf jeden fall höher haben als Einnahmen (da es ein Hobby ist)
Wie kann ich die höheren Kosten nun am Ende des Jahres gelten machen.
Ich habe ja duch mein Beruf auch Steuern zu zahlen würd das ganze dann zusammen gerechnet und ich bekomme irgend was wieder oder wie läuft das.
Wenn möglich bitte mit Beispielen antworten da mir das ganze noch etwas zu hoch ist.
danke im Vorraus
Wenn deine Ausgaben dauerhaft höher als deine Einnahmen sind, unterstellt dir das FA keine Gewinnerzielungsabsicht (ist der Sinn eines Gewerbes), sondern Liebhaberei. Und die kannst du nicht absetzen.
Hallo,
ich bin neu hier und habe das Forum sehr aufmekrsam gelesen, habe aber doch noch eine Verständnisfrage.
Ich bin aufgrund meiner Einkünfte Kleinunternehmer, wurde aber vor mehr als 5 Jahren von meinem damaligen Steuerberater zur Umsatzsteuerregelung angemeldet.
Das moechte ich nun widerrufen. Mir ist aus dem Gesetzestext nicht klar, wann ich das widerrufen muss/kann/darf. Ich möchte für das laufende Jahr keine Umsatzsteuer mehr in meine Rechnungen setzen. Was muss ich also wann spätestens tun? Oder habe ich schon die Frist versäumt?
Danke für Hilfe
da die Steuerfestsetzung 2006 noch nicht erfolgte ist die Frist noch nicht abgelaufen.Oder habe ich schon die Frist versäumt?
Ein Anruf beim zuständigen Finanzamt sollte ausreichen um die nötigen Informationen zu bekommen, wie es der Bearbeiter denn gerne hätte.
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Ist aber für das Jahr 2006 bereits eine USt-Voranmeldung abgegeben worden, dann kann das zu Problemen führen.Zitat von Poloatze
Hatte schon mal den Fall, dass das FA sich geweigert hat, für das laufende Jahr, in dem schon eine UStVa abgegeben wurde, die Kleinunternehmerregelung anzuwenden...
Wie Sven gesagt hat, einfach mal beim FA anrufen...
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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dürfte m.E. nicht der Fall sein, da § 19 UStG auf § 18 Abs. 3 + 4 UStG verweist und dies die Jahresanmeldung ist.Hatte schon mal den Fall, dass das FA sich geweigert hat, für das laufende Jahr, in dem schon eine UStVa abgegeben wurde, die Kleinunternehmerregelung anzuwenden...
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