Hallo, zuerst einmal ein dickes Lob an die Forumbetreiber und -poster. Hier gibt es mit die beste Sammlung an Tipps und Tricks, die ich bisher gefunden habe,
Allerdings habe ich noch eine offene Frage, die ich bisher nicht klären konnte.
Wenn ich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehme, mir aber trotzdem eine USt-ID hole, bin ich ja, soweit ich das verstanden habe, trotzdem noch von der Umsatzsteuervoranmeldung befreit.
Wenn ich aber aus dem EU-Bereich (in meinem Fall GB) Waren einführe, wie verhält es sich mit der Umsatzsteuer? Die Ware geht ja glatt durch den Zoll durch. Wie bezahle ich die fällige Umsatzsteuer? Gibt es dafür extra Formulare? WIe erfährt das Finanzamt überhaupt davon?
Wäre prima, wenn der(die) eine oder andere da Bescheid weiß.
Da geht es um die Ausfuhr.Zitat von hezen
im Innergmeinschaftlichen Warenverkehr gibt es keinen Zoll. Wenn Du zur Erwerbsbesteuerung Optierst (und das hast Du ja wenn Du Dir eine USt Id besorgt hast) zahlst Du nicht mehr die Umsatzsteuer des Ursprungslandes, sondern 16% Erwerbsteuer in Deutschland. Für die Innergemeinschaftlichen Erwerbe gibt es entsprechende Felder in der Umsatzsteuer Voranmeldung sowie inder Umsatzsteuererklärung, die Du ja als Kleinunternehmer einmal pro Jahr abgeben musst.Wenn ich aber aus dem EU-Bereich (in meinem Fall GB) Waren einführe, wie verhält es sich mit der Umsatzsteuer? Die Ware geht ja glatt durch den Zoll durch. Wie bezahle ich die fällige Umsatzsteuer? Gibt es dafür extra Formulare? WIe erfährt das Finanzamt überhaupt davon?
Gruß Epic03
Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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Danke,Zitat von Epic
Das heißt, da ich ja als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer Voranmeldung machen brauche, zählt für mich nur die jährliche Umsatzsteuererklärung, richtig?
Nein wenn Du als Kleinunternehmer innergemeinschaftliche Erwerbe tätigst musst Du 1/4 jährlich eine USt VA erstellen. Allerdings nur dann wenn Du auch in diesem Zeitraum innerg. Erwerbe getätigt hast.
Gruß Epic03
Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
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